kann ich die Kreditkarte von meinem Bruder benutzen mit seiner Zusage? (Ratenzahlung)
möchte mir was holen, hab das Geld dafür, will aber nicht alles auf einmal ausgeben. Ich gebe ihm diesen Monat 200 und nächsten 200 €. Also um's Geld geht es nicht, ich möchte lediglich wissen, ob es geht.
wenn er ein Schreiben hinterlässt, mit seiner Unterschrift und mir sein Ausweis gibt
7 Antworten
Nein, es ist nicht möglich. Jedes Kreditkartenunternehmen/Finanzunternehmen hat in seinen Verträgen stehen, dass die Karten nicht übertragbar sind.
Mit anderen Worten: Dein Bruder bezahlt und Du wirst ihm in Raten das Geld zurückzahlen? Dann geh doch einfach mit ihm hin und lass ihn den Kauf tätigen.
Es liegt im Ermessen des Ladens, ob er eine Vollmacht akzeptiert. Wenn es sich um Kreditkarte+PIN (und nicht Unterschrift) handelt, dann lass Dir die PIN geben und zahle einfach mit der Karte.
Wenn die Kreditkarte benutzt wird, dann wird der ganze Betrag auf einmal vom Konto des Inhabers abgebucht. Da geht keine Ratenzahlung. Die Ratenzahlung kannst du mit deinem Bruder vereinbaren. Dann würde er bezahlen und dir quasi 200€ vorstrecken.
Oder du wartest einfach 1 Monat und sparst. ;)
Kreditkarten sind nur zur persönlichen Nutzung zugelassen, der Besitzer kann ja ür Dich bezahlen ...
Aber wenn du was im Internet bezahlst, und die Rechnung wird bezahlt ... merkt keiner, interessiert keinen. Ebenso wenn du im Geschäft bezahlst, die PIN kennst ..
Wenn mit PIN bezahlt wird, prüft ein Ladenbesitzer nur selten die Identität von Kunde und Karteninhaber. Wenn aber Unterschrift verlangt wird, wird kein Geschäftsmann irgendetwas um selbst geschriebene Vollmachten geben. Der kann nämlich nicht beurteilen, ob die echt sind. Den Ausweis vorlegen hilft da auch nicht. Der könnte ja gestohlen sein.
ich kassiere täglich mit Kreditkarten und wenn eine Unterschrift verlangt wird, kann man diese mit der von der Karte vergleichen. Außerdem haftet die Kreditkartenfirma, bzw. die des Gerätes, wenn eine Karte benutzt wird. Von daher ist das Risiko nicht sehr groß!
Also ich denke, mit Vollmacht und Unterschrift sollte das kein Problem sein!