Von Asylantin ausgenutzt durch Schwängerung für Papiere. Was tun?

14 Antworten

Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen.

Aber da nützt nun alles Wehklagen nichts mehr...

Die Frau muß für sich selber sorgen, da wirst Du nichts zahlen müssen. Jedoch wirst Du wohl oder übel für Dein Kind Unterhalt zahlen müssen - sofern es wirklich Deines ist. Denn das würde ich an Deiner Stelle als erstes nachprüfen lassen und vorher auch keine Vaterschaftsanerkennung oder ähnliches unterschreiben.

beangato  02.01.2016, 19:31

Die Frau muß für sich selber sorgen, da wirst Du nichts zahlen müssen

Stimmt nicht. Die ersten 3 Jahre muss er auch für sie zahlen.

tachyonbaby  02.01.2016, 19:50
@beangato

Wieso denn das? Die beiden hatten doch keine eheähnliche Gemeinschaft aus der ein Unterhaltsanspruch für die Frau abgeleitet werden könnte.

Wann hat sich das denn gesetzmäßig geändert?

claudialeitert  02.01.2016, 19:57

Ja mit den ersten 3 Jahren stimmt und hat nix mit ehe zutun.

tachyonbaby  02.01.2016, 20:05
@claudialeitert

Yup! Vielen Dank für die Korrektur.

Habe das jetzt mal nachgeschlagen. Die Zeiten und damit die Gesetze haben sich tatsächlich geändert.

" Grundsätzlich hat die Mutter eines gemeinsamen nichtehelichen Kindes einen Anspruch auf Unterhalt gegenüber dem Kindesvater, § 1615 l BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Dieser Anspruch besteht immer dann, wenn die Kindesmutter anlässlich der Geburt des Kindes an einer Erwerbstätigkeit gehindert ist.

Der Anspruch besteht mindestens bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes.

Es wird grundsätzlich von einem Bedarf der Kindesmutter von 770,00 € monatlich ausgegangen. Dieser Betrag entspricht auch dem Unterhaltsanspruch, den die Kindesmutter grundsätzlich gegen den Kindesvater hat.

Demgegenüber verbleibt bei dem Unterhaltsverpflichteten ein Selbsbehalt von 1.050,00 € je Monat.

Ob Sie letztendlich tatsächlich Unterhalt für die Kindesmutter zahlen
müssen, hängt wesentlich davon ab, wie hoch Ihr monatlichen
Nettoeinkommen ist. "

Hier weiterlesen: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/104981-unterhalt-fuer-frau-nach-one-night-stand

.

Und da lassen sich Männer noch auf One-Night-Stands ein und verlassen sich darauf, daß die Frau verhütet???

Also das mit dem "allergisch gegen Kondome" ist schon echt ein Brüller. Das ist wirklich wie im Hartz4-Assi-TV. Hast Du also mit ihr geschlafen, in vollem Bewußtsein, dass keine Verhütung zum Einsatz kam ? Ich gehe mal davon aus, dass Du schon weißt, was "passieren kann" wenn man nicht verhütet....

Also es ist so: Wenn eine Mutter nicht verheiratet ist, dann gibts keine "automatisch Vaterschaftsanerkennung". Der Vater muss ausdrücklich seine Vaterschaft anerkennen und das vor einem Notar (!) beurkunden lassen. Tut er das nicht, dann hat das Kind bis dahin keinen offiziellen Vater. 

Dann muss die Mutter einen Gerichtsbeschluss erwirken, der den "angegebenen Vater" dazu zwingt, eine Blutprobenentnahme zu dulden. 

Ich würde es soweit kommen lassen und nicht vorher irgendwas freiwillig machen. 

Was hier teilweise angesprochen wurde bzgl. der "Weigerung der Vaterschaftsanerkennung" und den strafrechtlichen Folgen, betrifft nur Fälle in denen die Vaterschaft juristisch geklärt/feststeht. Solange das nicht der Fall ist, ist man auch kein Vater und hat solange auch keine Pflichten. Deshalb ist es auch völlig legal, wenn man zum Beispiel umzieht und nicht jedem den neuen Wohnort mitteilt....

Bitterkraut  05.01.2016, 23:07

Nur blöd, daß es in DE ne Meldepflicht gibt.

Markus1804  06.01.2016, 23:30
@Bitterkraut

Klar gibts ne Meldepflicht. Genauso wie es Tempolimits gibt....

Warten bis nach der Geburt.

Wenn das Kind wirklich von Dir ist, musst Du dafür aufkommen. Und auch für die Mutter innerhalb der ersten 3 Jahre.

Aber: Du solltest nach der Geburt auf einen Vaterschaftstest bestehen. Es kann ja sein, dass sie Dir das Kind nur unterjubeln will.

Nun ja - das Ganze hat eine finanzielle und eine moralische Komponente. 

Die Finanzielle ist klar - wenn es Dein Kind ist dann musst Du für das Kind zahlen und anfänglich auch für die Mutter. Also geht es nur um die Feststellung Deiner Vaterschaft.

Und hier kommt die moralische Komponente. Ob es Dein Kind ist oder nicht würde ich (aus moralischer Sicht) schnell feststellen lassen. Denn willst Du wirklich einerseits mit der Ungewissheit leben ist es oder nicht und andererseits willst Du nicht das Dein Kind vernünftig versorgt und behandelt wird? 

Die Mutter mag Dich ja hinters Licht geführt haben aber es ist nun mal Dein "eigen Fleisch und Blut" und Du solltest auch bestmöglich für Deinen Nachwuchs sorgen schließlich ist das Kind vollkommen unschuldig an der Situation.

Es mag unbequem sein aber Vater zu sein ist niemals einfach oder bequem.

Ich gebe auch zu Bedenken, dass es auch so sein kann wie die Kindsmutter es Dir gegenüber dargestellt hat. Sie hat sich in Dich verliebt und wollte mit Dir Kinder.Hier kommen sicherlich auch kulturelle Unterschiede zum Tragen. In anderen Ländern sind Kinder nicht erst wie bei uns mit 30 oder 40 ein Thema sondern wer mit 22 noch kein Kind hat ist Außenseiter. Deine Weigerung hat ihr Verhältnis zu Dir abgekühlt und so hat sie sich zurück gezogen - war aber schon schwanger. Nur mit einem unsicheren Lebensgefährten kann sie nicht zusammen leben. Sie ist halt Mutter und denkt jetzt an zwei.

Mein Rat: Mach das beste aus der Situation. Vater zu sein ist so schlecht auch nicht.

Du kannst jetzt gar nix machen. Wenn das Kind geboren ist, kannst du einen Vaterschaftsnachweis verlangen, ist es deins, wird es die deutsche Staatsbügerschaft bekommen und seine unterhaltspflichtige Mutter einen entsprechenden Aufenthaltsstatus. Du wirst ebenfalls unterhaltspflichtig sein und dein Kind sehen können, wenn du willst.

Und falls du es noch nicht wußtest: Es gibt auch Verhütungsmittel für Männer, wenn sie auf Nummer sicher gehen wollen - oder eine sichere Nummer wollen.