Wartung Gastherme bezahlen?
Guten Abend,
ich habe eine Frage und hoffe sehr, dass ich hier eine hilfreiche Antwort bekomme.
Seit drei Jahren wohne ich nun hier zur Miete, in meiner Wohnung befindet sich eine Gastherme über die meine Wohnung beheizt wird. In meinem Mietvertrag steht, dass ich für die Wartung und Instandhaltung zuständig bin. Soweit so gut. Bisher lief es immer so ab, dass der Installateur kam und die Therme wartete. Den Tag darauf hing immer ein Zettel meiner Vermieterin an der Tür, welche Kosten ich bei ihr begleichen sollte. Wie gesagt es war immer nur ein handgeschriebener Zettel indem Sie den Betrag in Höhe von 80 Euro einforderte. Bisher bin ich immer zu ihr und habe diesen dann auch direkt beglichen, ohne mir jegliche Gedanken zu machen.
Seit dem 15. August bin ich jedoch arbeitslos geworden und habe bisher nur einen 400 Euro Job annehmen können, was bedeutet, dass ich seither aufstocken musste und ich genau auf meine Finanzen schauen muss, bzw. auch vom Arbeitsamt aufstocken musste.
Nun fand also die jährliche Wartung statt und sofort klebte wieder jener Zettel an der Tür. Ich suchte das Gespräch und bat Sie darum mir eine Kopie der Firma auszustellen, um diese einreichen zu können, damit ich einen kleinen Anteil erstattet bekomme.
Meine Vermieterin weigerte sich mir eine Kopie zukommen lassen, mit der Begründung, dass ich kein Anrecht habe diese einzusehen und ich ihr ruhig vertrauen könne. Der Betrag sei rechtens etc.
Ich will ihr da auch gar nichts unterstellen, dennoch denke ich, dass mir als Mieter auch eine rechtmäßige Rechnung bzw. eine Kopie dieser zusteht oder ?
Nun wäre meine Frage, ob ich den Betrag wirklich bei ihr begleichen muss , ohne vorher eine Rechnung bekommen zu haben? Ganz davon abgesehen, dass mir das Amt so keinerlei Kosten erstatten wird und ich das Geld momentan nicht locker sitzen habe, würde mich interessieren, wie hier die Rechtslage ist.
5 Antworten
Wenn Du für die Wartung verantwortlich bist, dann steht es Dir frei den Wartungsdienst zu engagieren und die Rechnung direkt dort zu begleichen. Der Weg über den Vermieter ist zwar möglich aber ich kenne ihn aus meiner Mieterlaufbahn nicht.
Wenn Du beim Vermieter begleichst, dann hast Du auch ein Anrecht auf eine Rechnungskopie (m.E. sogar das Original), insbesondere dann, wenn Du die Kosten einreichen kannst.
nicht wenn wie hier im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter verantwortlich ist!
Eine solche "Vornahmeklausel" ist laut BGH unwirksam.
Vornahmeklauseln zur Thermenwartung (Mieter muss den Wartungsauftrag erteilen) dürften trotz dieser aktuellen Entscheidung des BGH weiterhin unwirksam sein (vergleiche insoweit die BGH-Leitentscheidung vom 6.5.1992 – VIII ZR 129/91
Danke für den Hinweis, Interessant!
Vom Grundsatz her müssen umlagefähige Kosten vom Mieter beglichen werden.
Was die Höhe dieser Kosten betrifft, ist der Vermieter jedoch grundsätzlich ausweispflichtig. Also muss er dich zumindestens Einsicht in die Rechnung nehmen lassen. Eine Kopie muss er nicht erstellen, aber zeigen muss er sie dir auf Verlangen unbedingt.
Ich wäre auch misstrauisch, wenn ich immer mit einer Pauschale abgespeist würde, ohne konkreten Nachweis.
Instandhaltung ist übrigens nicht deine Sache, sondern ganz klar die des Vermieters! Es handelt sich ja nicht um DEINE Gastherme.
Eine Kopie muss er nicht erstellen, aber zeigen muss er sie dir auf Verlangen unbedingt.
In diesem Fall schon, da nicht innert der Betriebskostenabrechnung umgelegt wird sondern bar auf die Hand kassiert wird. Ohne Rechnungskopie und Quittung der Zahlung ist die Forderung zumindest in Frage zu stellen.
Abgesehen davon, dass die die Wartungskosten sehr moderat sind, ist der Abrechnungsmodus der Vermieterin fragwürdig. So könnte die Vermieterin z.B. die Wartungskosten in ihrer Einkommenssteuererklärung als Ausgabe geltend machen, wenn sie die Einnahme nicht erwähnt.
Die Vertragsklausel: Der Mieter bezahlt die Wartung und Instandsetzung der Gastherme ist nur im ersten Teil gesetzeskonform, denn Instandsetzungen sind grundsätzlich Vermietersache. So könnte die Rechnung des Wartungsbetriebes z.B. Kosten für Kleinteile wie Zündelektroden oder Dichtungen enthalten, die nicht vom Mieter zu tragen wären.
Die Wartungskosten der Therme sind Bestandteil der Heiz- un Warmwasserkosten im Bestand der Betriebskosten, die vom Jobcenter bei ALG 2 Bezug zutragen sind.
Somit ist es unumgänglich, dass der Abrechnungsmodus der Vermieterin geändert werden muss, indem die Wartungskosten der Therme in die BK-Abrechnung aufgenommen werden. Die Vermieterin hat kein Gewohnheitsrecht erworben, das sie eventuell aus den bisherigen Abrechnungen herleiten könnte.
Widersprich also der Forderung der Vermieterin und verweise auf die Betriebskostenabrechnung. Schließlich hat die Vermieterin mit der unkonkreten Formulierung im Mietvertrag selbst die Grundlage für deine Forderung geschaffen.
Ich suchte das Gespräch und bat Sie darum mir eine Kopie der Firma auszustellen, um diese einreichen zu können, damit ich einen kleinen Anteil erstattet bekomme.
Was nutzt Dir die Rechnungskopie? Da steht doch die Vermieterin als Auftraggeber drin, nicht Du. Die Quittung das Du die Wartungskosten bezahlt hast reicht als Beleg den Du einreichen kannst.
Davon abgesehen hast Du das Recht die Originalrechnung einzusehen, aber keinen Anspruch auf eine Kopie.
80 € für eine Thermenwartung sind ein moderater Preis. Da ist nichts mit Bereicherung der Vermieterin. Zum Vergleich ich zahle 115 € für eine Wartung.
Wenn Du noch nicht bezahlt hast tu das auch nicht. Sollte die Vermieterin drängeln weise sie darauf hin das sie die Wartungskosten zusammen mit den anderen Nebenkosten abrechnen muß.
Ich habe bereits letztes Jahr eine Quittung eingereicht, diese wurde vom Jobcenter abgelehnt. Aus der Quittung ist nicht ersichtlich , welche Arbeiten durchgeführt wurden, also wurde mein Antrag auf Übernahme sofort abgewiesen.
Ich weiß, dass eine Wartung durchaus kostspieliger sein kann, dennoch sind 80 Euro viel Geld.
Die Betriebskosten werden hier ebenfalls nicht fachgerecht abgerechnet, diese umfasste dieses Jahr eine Nachzahlung von 150 Euro ohne konkrete Aufschlüsselung der Posten und ohne Verteilerschlüssel. Damit befasst sich jetzt ein Anwalt für Mietrecht.
Die Verfahrensweise der Begleichung der Wartungskosten erscheint mir höchst fragwürdig / spanisch vor. Ich befürchte / vermute, dass die Vermieterin sich regelmäßig bereichert hat. Sie kann und darf nicht einfach ohne Rechnungslegung bzw. Quittung die Mieter abkassieren. Entweder der Mieter zahlt direkt als Auftraggeber (da er lt. Mietvertrag verantwortlich ist) nach Rechnungslegung an den Dienstleister, oder die Vermieterin rechnet dessen Kosten über die jährliche Betriebskostenabrechnung ab.
Die Zahlung in bar in die Hand und ohne Quittung und Rechnung lehne ab. und warte, was passiert. Aus der Rechnung müsste ersichtlich sein, was konkret gemacht wurde. Reparaturen dürften nicht berechnet werden, die sind Sache des Vermieters.
Frag mal den Monteur, wer ihn bezahlt. Arbeitet er womöglich schwarz?
Guten Morgen,
also schwarz arbeitet er nicht, denke ich. Ich fragte den Monteur anschließend nach der Rechnung und dieser sagte mir das laufe ab wie immer und die Firma lässt meiner Vermieterin die Rechnung zukommen.
Wenn ich das bar bei ihr begleiche, bekomme ich schon eine Quittung, aber eben nur eine Quittung. Eine Rechnung habe ich nie bekommen.
Es ist auch fraglich , warum die Wartung nicht zu den Betriebskosten gerechnet wird, wie beispielsweise der Schornsteinfeger. Deswegen auch meine Vermutung, dass sie sich eventuell bereichert bzw. mehr kassiert, als eigentlich fällig wäre.
Das wäre aber der korrekte Weg. Vermieter beauftragt, Vermieter bezahlt und rechnet die Kosten, zusammen mit den anderen Nebenkosten, ab.