Warmwasser-Zähler defekt - wie wird abgerechnet?
Ich kenne mich eigentlich von Berufswegen recht gut aus mit dem Mietrecht, jetzt bin ich aber doch überfragt. Ich bin Anfang des Jahres in eine Mietwohnung gezogen - und habe auch ein Übergabeprotokoll, in dem alle relevanten Zählerstände vermerkt sind. Da am Wochenende die Heizungsanlage ausgefallen ist und ich dementsprechend kein warmes Wasser mehr hatte, stand gestern einen Klempner in meinem Bad, der festgestellt hat, dass mein Warmwasser-Zähler defekt ist. Als sich der Klempner verabschiedet hatte, nahm ich mein Übergabeprotokoll und stellte tatsächlich fest, dass der Zähler sich seit meinem Einzug vor ca. einem halben Jahr gar nicht gerührt hat.
Meine Frage ist jetzt, wie wird das halbe Jahr abgerechnet? Einen Vorjahresverbrauch von mir als Mieterin gibt es nicht. Oder könnte einfach das nächste halbe Jahr als Maßstab gelten? Oder gibt es andere Schätzmöglichkeiten? Vielen Dank für eure Antworten!
6 Antworten
Genau so, wie schon angenommen, kann eine Erfassung des "untergegangenen" Zeitraums nur nachgestellt werden. Der Mieter haftet nämlich nicht für die Funktion der vom Vermieter verwendeten Meßtechnik für die Verbrauchswerterfassung. Moderne Instrumente arbeiten heute im Funkmodus, d.h. ein Betreten der Wohnung ist zur Meßwerterfassung gar nicht mehr erforderlich. Hierbei ist ein Defekt sogleich feststell- und behebbar.
Wenn Du Dich, wie Du hier darstellst, gut auskennst, müssten Dir die Vorschriften bei der Abrechnung von defekten Zählern "wie ein roter Punkt ins Gesicht springen".
Nach dem Gesetz muss in diesen Fällen nach der Wohnfläche abgerechnet werden.
In dem Fall muss dann bei allen Mietern dieses Verfahren Anwendung finden.
Wenn der betroffene Mieter einverstanden ist, kann im Ausnahmefall sein Verbrauch auf der Grundlage des Vorjahres geschätzt werden.
Der überwiegende Teil der Heizdienstabrechnungsfirmen rechnet automatisch mit einer Schätzung ab.
Hinsichtlich "Schätzung nach Vormieterverbrauch": Da war der Zähler schon kaputt, weil bereits seit Einzug keine Zählbewegung. Also noch ein Vorjahr eher?
wurde der zähler gegen einen neuen ausgetauscht?wenn nicht, muß sich der vermieter drum kümmern. es wird wohl so sein, das für das halbe jahr pauschal abgerechnet wird, so ähnlich,wie der stand vom vormieter war.die stadtwerke haben sicherlich noch die stände vom vormieter vermerkt. unbedingt die uhr austauschen lassen...-)
Der Zähler wird "in Kürze" ausgetauscht... Wann weiß ich noch nicht, der Klempner sagt der Verwaltung Bescheid und dann meldet ér sich wieder zur Terminabsprache.
Normal müsste der Vermieter den Gesamtverbrauch dann Umlegen, nach Personen, qm oder gemischt halt.
Nach Personen wäre dies zu umständlich.
Der Kaltwasserverbrauch für Warmwaser müsste dann nach Personentagen, aber
die Aufbereitung des Warmwasser muss dann auf jeden Fall nach Wohnfläche abgerechnet werden.
Die sinvollste Lösung ist die Verbrauchsschätzung auf der Grundlage des Vorjahres.
Sie gibt auch wenig Angriffspunkte her für einen Rechtsstreit.
Klar, man kann auf die Gesetzeslage bestehen. Das bedeutet, dass nur nach Wohnfläche abgerechnet werden darf in diesen Fällen der defekten Zähler.
Für den Haushalt mit zwei Personen und 80 qm Wohnfläche heisst das, dass eine Haushalt mit 3 Personen und nur 78 qm weniger zahlen muss.
Hinsichtlich "Schätzung nach Vorjahr": Da war der Zähler schon kaputt, weil bereits seit Einzug keine Zählbewegung. Also noch ein Vorjahr eher?
genau und später kontrolle
Zunächst einmal muss das sofort dem Vermieter gemeldet werden. I.d.R. wird der Wasserverbrauch bei defekten Zählern dann per Wohnzeit und pro Kopf/Haushalt errechnet, was das gerechteste ist - oder wie es das Gesetz vorsieht, nach Wohnungsgröße.
Von anderer Seite habe ich folgenden Tipp bekommen: §9a HeizKV - Umlage in Sonderfällen. Ich gehe also davon aus, dass es sich bei einem defekten Zwischenzähler um einen Sonderfall handelt und dass die Kosten anhand des Verbrauchs meines Vormieters umgelegt werden. Na, dann hoffe ich doch, dass er ein wenig sparsam mit warmen Wasser umgeht.