Warmmiete + Heizung?
Hallo miteinander! Wir (meine Freundin und ich) sind kurz davor einen Mietvertrag für unsere gemeinsame Wohung zu unterschreiben. Im Vertrag steht, dass wir die Wohnung für 550 Euro im Monat vermietet bekommen, jedoch Heizkosten (also Heizung + Warmwasser) nicht damit verrechnet sind. Es soll ein externer Vertrag mit dem Versorger entstehen.
Ist es zulässig, dass die "Warmmiete" ohne Heizung ist? Sprich, ist die Warmmiete gesetzlich auch ohne Heizung definierbar?
Und müssen wir den Vertrag mit dem Versorger ausmachen, oder macht der Vermieter das und reicht uns im Prinzip nur die Rechnung?
14 Antworten
Warmmiete sind die Kaltmiete plus die nebenkosten. Darin müssen nicht zwangsläufig die Heizungskosten enthalten sein. Der Begriff Warmmiete hat sich halt so eingebürgert für kaltmiete plus Nebenkosten.
Da sind auch so Sachen bei wie Wasserverbrauch, Müllgebühren, Kosten für den hausmeister usw.
Wenn ihr zB Gasheizung und Gastherme (Wasser) habt, dann bezahlt ihr die Gaskosten für Heizung/Warmwarmwasser, sprich den gasverbrauch an den Energielieferanten. Oder wenn ihr Nachtspeicheröfen und elektrische Warmwasserboiler habt, dann zahlt ihr die Kosten an den Stromversorger.
Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, selber abzurechnen udn das an euch weiter zu reichen. gerade bei den "billigen" Wohnräumen, in denen zahlschwache Klientel wohnt (zB hartz4) ist das für Vermieter sogar von Vorteil, wenn ihr direkt abrechnet.
Denn der Energielieferant darf euch Gas/Strom abdrehen (also heizung/Warmwasser), der Vermieter hingegen darf das nicht, auch dann nicht, wenn ihr monatelang nix zahlt.
stimmt genau!
Hallo dllJAY, wenn von einer Warmmiete die Rede ist, sind Heizkosten eigendlich enthalten. Das schütz aber nicht vor einer evtl. Nachzahlung für verbrauchte Heizkosten! Wie Du es beschreibst ist aber in Euren Mietvertrag nicht die Rede von Warmmiete! Eine normale Miete ist immer eine Kaltmiete exklusiv Nebenkosten. Kläre Deine Unklarheit bitte mit Deinen Vermieter in schriftlicher Form ab!
Mit freundlichem Gruss, Hk.
Aufgrund des Grundsatzes der Privatautonomie ist es zulässig, die Heizkosten nicht in die Warmmiete mit einzurechnen, gerade auch, wenn die Mieter vor Abschluss des Vertrags davon erfahren. Ihr wisst ja nun, dass es exklusive ist. Das heißt, wenn ihr erst einmal unterzeichnet habt, stehen die Chancen schlecht, dass ihr später dagegen erfolgreich juristisch vorgehen könnt. Überlegt es euch halt vorher.
wenn in der Wohnung eine elekrische Fußbodenheizung ist und das Warmwasser aus elekrischen Durchlauferhitzern bezogen wird ist der Vermieter dafür nicht zuständig und Ihr müsst Euch schon selbst einen Versorger suchen, wobei Ihr dabei frei wählen könnt und wenn die Energie über Gas oder Fernwärme geliefert wird, ist die auch mit dem Versorger abzurechnen.
Also unter Eurer Warmmiete sind alle Kosten wie Schornsteinfeger, Hauswirt, Müll, Kabelanschluss usw drin enthalten... Heizung wird seperat mit dem Strom/Gasversorger gerechnet könnt ihr knapp nochmal 100€ dazu rechnen ... also kostet dann die Miete etwa 650€