Warenbetrug - strafrechtliche Verfolgung eingestellt
Im "Kleiderkreisel" hatte meine Tochter etwasfür 170€ bestellt und bezahlt, es erfolgte aber keine Lieferung und der Account der Dame wurde anschließend gelöscht, so dass kein weiterer Kontakt möglich war.
Unsere Anzeige wurde zur Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die vor kurzem mitteilte, dass das Ermittlungsverfahren nach §154 Abs. 1 eingestellt wurde, weil die zu erwartende Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht fällt neben einer bereits wegen anderer Dinge zu erwartenden Strafe (also: diejenige hat offenbar noch beträchtlich mehr auf dem Kerbholz).
So, was können wir jetzt tun? Zum Anwalt gehen und das zivilrechtlich weiterverfolgen? Aber woher weiß ich, ob das Sinn macht und da überhaupt etwas zu holen ist? Schließlich ist ein Anwalt auch nicht billig ... Oder hat jemand noch andere Ideen?
6 Antworten
Ihr könnt es ja mal mit dem Mahnverfahren probieren. Dazu braucht Ihr keinen Anwalt einzuschalten. Kostet zwar auch etwas Geld, aber bei 170 € Streitwert sind das ungefähr 20 oder 30 €, also noch erträglich.
Wie das im einezlnen funktioniert und was da an Kosten entsteht, findest Du unter dem Google-Suchwort "Online-Mahnantrag".
Danke, das mit dem Mahnverfahren ist eine gute Idee und der Link war hilfreich. Ich habe schon geschaut, es würde bei meinem Streitwert 32€ kosten.
"So, was können wir jetzt tun? Zum Anwalt gehen und das zivilrechtlich weiterverfolgen?"
Ja, genau. Der Startschuss könnte dazu aber auch ein Mahnbescheid sein, den du ggf. auch selbst (und daher deutlich günstiger als mit anwaltlicher Unterstützung) einreichen kannst.
"Aber woher weiß ich, ob das Sinn macht und da überhaupt etwas zu holen ist?"
Das weißt du vorher leider nicht und musst daher abwägen, ob dir die Sache das Wert ist.
Es ist wirklich frustrierend, dass es immer wieder Leute gibt, die mit Betrügereien relativ schadlos durchkommen.
Anwalt, Mahnbescheid oder drauf verzichten. Wobei der Anwalt auch keine Garantie ist, dass man Geld bekommt.
Ich würde das als Erfahrung abhaken und für die Zukunft draus lernen.
Ihr werdet wahrscheinlich mehr Verlust machen das ist die 179 nicht wert
Ja, leider kannst du jetzt nur zivilrechtich vorgehen, oder die Sache als Lehrgeld abschreiben :-(