Ware ohne Verpackung zurückgeben?
Hallo ich habe eine Küchenwaage gekauft und möchte es zurückgeben. Habe den Kassenzettel und vor 6Tagen gekauft (Also noch in der Umtauschfrist von 14Tagen).
Nun haben die gesagt das Sie den Artikel nicht ohne Verpackung zurücknehmen. Ich habe die Verpackung zwar aber zerrissen.
Jetzt ist meine Frage gibt es dafür einen Paragraphen(Gesetzlich) Ich meine ich kann ja nicht alle Kartons aufheben...
Und zudem hatte eine Kundin etwas zurückgebracht ohne Kassenzettel und die konnte es dann nicht mal nachweisen..Ich kann es nachweisen hab nur keine brauchbare Verpackung..
Könnt ihr mir weiterhelfen? Würde nähmlich dann den Geschäftsfrüher zum Gespräch bitten.
PS. Der Witz dabei ist sie würden den Artikel zurücknehmen wen er defekt wäre..aber ohne Verpackung und funtkionstüchtiger Ware wiederrum nicht..
LG
5 Antworten
ja, da gibt es Gesetze. Bei einem defekten Gerät greift die Gewärleistung. Wenn das Gerät funktioniert, ist der Umtausch freiwillig. Und da ist der Händler schon kulant, wenn er es mit Originalverpackung überhaupt machen täte. Ohne Verpackung ist das Ding quasi unverkäuflich oder ein -20%-Vorführgerät-Kandidat.
wiegesagt, es ist halt schwieriger einen Käufer dafür zu finden. Man "bekommt" auch nicht Ware, man kauft Sie, wenn man will -- oder man lässt es sein, wenn es einen stört, dass die Originalverpackung fehlt.
ganz schön kleinlich,findest du nicht auch?
Man muss ja nicht bei "kleinlichen" Läden kaufen. Nur für den 20% teureren Fachhändler reicht's dann oft auch nicht ganz.
Die Frage ging jedoch ohnehin nach der Rechtslage.
ich weiss das ich dort nichts mehr kaufen werde wo ich mir zu 100% sicher bin..des blöde war halt das mir zugeflüstert wurde das ich das zu weihnachten geschenkt bekomme..darum wollte ich es ja zurückbringen..
dann ist doch prima -- dann gibt es ja für das Geschenk die Verpackung nochmal, und mit der gibst Du es zurück!
Ja ne die wo ich geschenk bekomme ist nicht diesselbe das ist so ne spezille ich weiß nur das sie wohl teuer war..
Ja es gibt da etwas, nämlich das es gar kein Rückgaberecht bei Waren gibt, die du im Laden gekauft hast und die in Ordnung sind. Eine Rücknahme durch den Händler ist reine Kulanzsache und da möchte die Ware so sein, das sie weiter verkauft werden kann.
Grins soll ich dann etwa die Waage kaputt machen damit ich sie zurückgeben kann.. wenn se defekt ist nehmen sie se ja zurück..lach* Ohjee
Ein Umtausch-"Recht" (Widerrufsrecht) hast du nur im Internet. Das ist reine Kulanz von dem Verkäufer in dem Laden. Wenn die so nett sind und es ohne Kassenzettel nehmen, ist das ja toll. Sie können die Ware dann auch andersweitig verkaufen. Aber die Waage ohne Verpackung lässt sich halt schlecht weiterverkaufen. Das ist denen ihr gutes Recht
Einen kleinen Moment mal bitte - ein 14tägiges Rückgaberecht hast Du nur bei einem Fernabsatzgeschäft (Versandhandel) oder bei Haustürgeschäften sowie Abonnements. Kaufst Du aber die Ware direkt im Geschäft, hast Du KEIN (!!!) 14tägiges Rückgaberecht - es sei denn, die Ware ist defekt. Dann gilt die längere gesetzliche Gewährleistungsfrist.
Wenn Dir der Händler - freiwillig! - den Artikel innerhalb der ersten 14 tage zurück nimmt, kann er auch logischerweise die Bedingungen benennen!
Du kannst ohne Verpackung zurück geben.Du kannst auch anders verpacken,also ohne Originalverpackung.
nein, im stationären Handel gibt es dieses Recht nicht.
Ja die sagen aber das geht nicht wie kann ich das am besten begründen?
Bellax90x Kannst du nicht eine Verpackung in dieser Art auftreiben? den alten Karton wieder zusammen schustern?
ich kann ihn schon zusammenkleben aber das ist nicht sehr schön dann :-P
Im Laden bekommt man auch zum teil Gerate ohne Originalverpackung.