Ware nicht erhalten, Forderungsschreiben bekommen, Restbetrag bezahlen?
Hallo,
habe einige Waren im Online Shop von Hunkemöller gekauft. Diese sollten dann zu einem Shop bei mir in der Nähe geliefert werden und die Zahlung erfolgt auf Rechnung. Als ich das erste mal zum abholen da war, war die Ware noch nicht da. Beim zweiten mal, ca. ne Woche später. Wurde die Waren in den Verkauf gestellt, sodass ich sie nicht erhalten habe. Da ich keine Ware erhalten habe, habe ich auch die Rechnung nicht beglichen.
2 Tage später bekam ich ein Mahnschreiben von einer beauftragten Firma in der ich Den Kaufpreis und zuzüglich Mahngebühren zahlen müsse. Ging am nächsten Tag zum Shop und erklärte die Situation. Die Mitarbeiterin erklärte mir, dass ein Serverproblem vorlag und die Bestellungen fehlerhaft sind. Sie stornierte die Bestellung nachträglich und versicherte mir, dass die Sache erledigt ist.
Heute erhalte ich dann ein erneutes Schreiben der beauftragten Firma in der steht:
"Zunächst möchten wir Ihnen die Warenrücksendung an die Gläubigerin in Höhe von "" bestätigen. Die Forderung wurde durch diesen Beitrag nicht vollständig beglichen. Es steht noch ein Restbetrag zur Zahlung aus:
Rest der Hauptforderung + Kosten + Zinsen.
Wie soll ich das nun verstehen ? Ich dachte wäre alles geklärt ? Muss ich wirklich zahlen ?
6 Antworten
Nicht zahlen und direkt an die hunkemöller zentrale wenden.
Muss ich wirklich zahlen ?
Auf gar keinen Fall.
Die Ware ist dir nie zugegangen aufgrund eines Fehlers, den du nicht zu verantworten hast. Es lag also niemals ein Verzug vor.
Du schreibst den Spackos, dass die sich auf eine Strafanzeige wegen Nötigung und versuchten Betrugs einstellen können, sollten sie sich nochmals melden.
Datenweitergabe an Schufa und Co. wird selbstverständlich untersagt.
Du musst natürlich nichts bezahlen, da du die Ware nicht erhalten hast. Ich würde mich aber trotzdem nochmal mir dem Job in Verbindung setzen und die Sache klären.
Die freundliche Mitarbeiterin hat wohl das inkassounternehmen nicht darüber informiert, dass der Fehler nicht bei Dir, sondern in ihrer Firma liegt, und die Gebühren / Zinsen storniert werden müssen.
Nein, das mußt du nicht. Du hast keine Ware erhalten, du mußt nichts zahlen. Widersprich der Forderung schriftlich und wende dich mit dem Vorgan an den Verbraucherschutz.