Freundin finanziell unterstützen, aber wie?
Von September an werde ich endlich einen Job haben, in dem mir ein gutes Gehalt gezahlt werden wird.
Da es einer Freundin finanziell schlecht geht, würde ich sie gern dauerhaft mit einem (für mich dann kleinen) Betrag unterstützen. Seit Jahren lebt sie von Hartz 4, da sie chronisch krank ist, viele Behandlungen trägt die Krankenkasse nicht und sie lebt in ständiger Geldnot. Ich schätze sie als Freundin sehr und es tut weh, sie in Not zu sehen. Ich erwarte keine Gegenleistungen oder Dankbarkeit.
Aber wie stelle ich es an?
Ich möchte sie nicht verletzen. Sie ist 37 und es ist absehbar, dass sie nie wieder wird arbeiten können ... ich möchte nicht, dass sie meint, in meiner Schuld zu stehen.
Würdet ihr unter diesen Umständen Geld von einer Freundin annehmen? Was wäre für euch leichter zu "ertragen": regelmäßige Beträge (ich denke an 50 Euro monatlich) oder unregelmäßige Beträge, z.B. wenn mal wieder Zuzahlungen für medizinische Leistungen anstehen?
Oder habt ihr andere Ideen?
Lebensmittel bekommt sie zum Glück oft kostenlos, Kleidung ebenfalls.
Auch weiß ich, dass es ein Traum von ihr ist, nach China zu reisen ... ich könnte auf solch eine Reise, eine gemeinsame Reise sparen, wobei ich denke, dass ihr das Geld im Alltag dienlicher sein könnte.
Was würdet ihr an meiner Stelle ihr vorschlagen?
14 Antworten
schwierig - sprich mit ihr doch ganz offen!
Erklär ihr Deine Absichten und das es Dein Herzenswunsch ist ihr ein wenig Freude zu bereiten.
Eigentlich müsste sie eine feste Summe bei der Arge melden.
Ich helfe auch lieber direkt, als das ich Geld spende. Direkt weiß ich, dass mein Geld da ankommt, wo es gebraucht wird und nicht in irgendwelchen Kanälen versickert...alles Gute auch für Deine Freundin...;-)
Danke dir.
Schön einem sooooo warmherzigen Menschen zu begegnen.
Du kennst die Freundin ja näher,
und kannst beurteilen wie Sie ohne schlechtes Gewissen und das Euere Beziehung keine Reibungspunkte dadurch bekommt dazu stehen würde?
Vielleicht bringst Du Ihr regelmäßig einen Blumenstraus mit , und steckst Ihr heimlich zwischen 20-50€ in die Haushaltdose, und wenn Sie es dann merkt, kannst Du ja sagen dass Du Sie so gerne unterstützen würdest , sowie Du es gerade kannst und dann entsteht keine zu hohe Erwartungshaltung auf Dauer-Unterstützung.
Gehe davon aus, dass Deine Freundin sparsam mit Ihren knappen finanziellen Mitteln umgeht, und vielleicht ist es ja Ihr ein Bedürfniss Dir durch eine Einladung ins Eis-Cafe Deine Aufmerksamheit und Unterstützung auch mal sooo vergelten zu können/wollen.
SUPER, was Du da machst...... und zur Nachahmung durchaus zu empfehlen.
Danke, im Namen der Menschlichkeit .........., und nicht nur in Afrika kann man unterstützen, man kann auch im Umfeld Mut machen Einsamkeit verhindern, und die Spende persönlich selber aushändigen.
LG
Danke für deine nette Antwort.
Schwierig, jedoch lösbar. Ein Blinder lässt sich auch nicht helfen. Je weniger, desto stolzer. Würde eine gemeinsame Lösung anstreben. Irgend eine Arbeit - Beschäftigung, miteinander erledigen, somit auch dann das Minderwertigkeitsgefühl bei Geldeinkünften sinkt.
Frag' wie du ihr helfen kannst. Spiel mit offenen Karten und sag' vor allem warum du das machst. Manche Menschen nehmen sehr schwer, aber wenn du weist woran du bist, dann ist es für dich und auch für sie leichter. Ich finde dich sehr nett. Es gibt wenige Menschen die derart hilfsbereit sind, die meisten denken nur an sich selbst!
Eine regelmäßige Zahlung eines Betrags, z.b. auf das Konto, würde vermutlich eine Minderung der HartzIV-Bezüge nach sich ziehen.
Eine China-Reise würde die Frage aufwerfen, woher das Geld stammt, be3kanntlcih muss sich ja die Person abmelden.
Vermögensvorteile würden wiederum angerechnet, wobei eine unterlassene Meldung ans Amt wohl weitere Nachteile, eventuell Anziege, bringen würde.
Aslos erst mal rechtsvebindlich erkundigen, was machbar ist, ohne weder der zu Helfenden noch sich selbst zu schaden.
Danke für den Hinweis.
Vermögensvorteile, die vom Leistungsbezieher nicht verwertbar sind oder deren Verwertung unzumutbar ist - beides träfe auf die Schenkung der Reise zu -, sind nicht anrechenbar.
Sie muss zwar Ortsabwesenheit beantragen, aber nicht angeben, wohin sie fährt.