Wann wird diesen Monat das Alg1 Geld Überwesen?
Hi @ll
Wann wird diesen Monat das Alg1 Überwisen , glaubt ihr das es schon am Freitag den 28.08.2020 drauf sein wird oder erst am Montag den 31.08,2020.
Mfg
Euch allen noch einen schönen Sonntag und bleibt alle Gesund.
8 Antworten
Nach deiner Fragestellung gehe ich davon aus das du schon min.einmal ALG - 1 Leistungen erhalten hast, es sich dann also um laufende Leistungen handelt.
Diese müssen spätestens am 1 Werktag des neuen Monats rückwirkend für den vergangenen Monat auf deinem Konto sein.
Wenn du deine vorherigen Leistungen also immer schon am Ende des Monats auf deinem Konto hattest, dann kommt es darauf an wann das dann der Fall war.
Hast du diese am letzten Bankarbeitstag auf des Monats auf dem Konto gehabt, dann wird das diesen Monat sicher auch der Fall sein, dann müsste es am 31.08.2020 auf deinem Konto zur Verfügung stehen, weil das der letzte Bankarbeitstag des Monats ist.
Danke dir für deinen Stern !
Das sind Terminüberweisungen und werden zum letzten Bankenarbeitstag im Monat ausgeführt also zum 31.08. hast du dein Geld im Laufe des Tages. Das muss nicht morgens um 7 sein, das kann auch Nachmittags um 14 Uhr erst gutgeschrieben werden.
Reinrechlich muss das ALG I am ersten Werktag des Folgemonats auf dem Konto gutgeschrieben werden. Dies steht auch so in dem Bewilligungsbescheid. Dies allerdings nur unter der Vorraussetzung, dass keine vorläufige Zahlungseinstellung vorliegt oder die Leistung noch nicht bewilligt wurden.
ALG I wird zum Monatsende rückwirkend ausgezahlt, da es sich um eine versicherungsleistung handelt und nur für Tage ausgezahlt werden darf an denen jemand auch arbeitslos war. Also für August Ende August. (§337(2) SGBIII)
Anders beim ALGII da wird zum Monatsanfang ausgezahlt, weil das eine Sozialleistung ist und hier Hilfebedürftigkeit vorliegen muss.
Danke für die Antwort , eine frage hätte ich noch. Wird Alg1 und Alg2 immer am gleichen Tag ausgezahlt ? Lg
bestimmt erst am Montag 🤦♂️
Was hast du denn davon, wenn du das Geld 3 Tage früher bekommst? Dann hast du das gleiche Problem im nächsten Monat. Dann aber vielleicht 5 Tage früher
Die Zahlung ist ja sowieso die Leistung für den FOLGENDEN Monat. Rein rechtlich dürfte dieses Geld ja gar nicht früher angefasst werden. Das käme bereits einer Zweckentfremdung nahe.