Wann Urheberrechtsverletzung bei Disney und Pixar?
Ab wann kann man von Disney/Pixar belangt werden?
ist es eine Verletzung, wenn man 3D-Modelle von Disney/Pixar-Charakteren erstellt und diese dann öffentlich auf Twitter postet?
Ist es eine Verletzung, wenn man in Games (wie in Minecraft) eine Modifikation erstellt, indem Disney/Pixar-Charaktere vorkommen (die selbst Modelliert wurden und nicht copy-pasted sind) und dies kostenlos veröffentlicht und jedem zugänglich wird?
Was muss man beachten, dass man die Urheberrechtsverletzung von Disney und Pixar nicht verstößt? Ab wann ist es kein Problem (ohne eine Lizenz) etwas zu veröffentlichen, wenn man etwas kostenlos anbietet?
Ich bin mir ziemlich unsicher und bevor ich etwas unüberlegtes mache, stelle ich hier diese Frage!
3 Antworten
Laut Schmunzelkunst
ist die Frage, wann eine freie und wann eine zustimmungspflichtige Benutzung vorliegt, oft nur schwer zu beantworten. Die Übergänge sind fließend und eine Antwort lässt sich nur im Einzelfall finden. Das UrhG sagt lediglich, dass durch die freie Benutzung nach Par 24 ein selbständiges Werk entstehen muss. Weitere Entscheidungshilfen liefern die Rechtsprechung und die Literatur [...]
Bitte dort weiterlesen!
In deinem Fall würde ich sagen, dass du eine Zustimmung benötigst - es sei denn, du schaffst ein eigenes Werk, das das Original-Werk "verblassen lässt", wie einmal ein Gericht urteilte. Nicht aber, wenn du das Original einfach nur benutzt, weil es bekannt und beliebt ist!
Anschauliche Beispiele: Asterix-Parodien, weitere Urteile, und hier ein Urteil über eine bekannte Disney-Figur:
Bildet den Gegenstand einer Parodie ein unter Urheberschutz stehendes Werk, so darf die Parodie nur dann ohne Genehmigung des Urhebers des parodierten Werkes vervielfältigt und verbreitet werden, wenn sie ein selbständiges Werk darstellt, das in freier Benutzung des parodierten Werkes geschaffen worden ist. Ob und inwieweit urheberrechtlich geschützte Teile des parodierten Werkes unverändert oder mit unwesentlichen Änderungen in die Parodie übernommen werden dürfen, hängt u. a. davon ab, inwieweit die Entlehnung erforderlich ist, um die parodistische Wirkung zu erreichen. (Bitte weiterlesen; Gerd)
Gruß aus Berlin, Gerd
Ich bin kein Fach-Gutachter. Auch nicht über Beispiele ;-).
Aber: Ob man Geld verdient oder verdienen möchte oder nicht, spielt beim Urheberrecht meist gar keine Rolle - entweder eine öffentliche Wiedergabe ist zulässig oder sie ist es nicht!
Kommt halt einfach darauf an, inwiefern du ein neues Werk schaffst.
Wenn du einfach nur das Werk von Disney nimmt und anpasst, ist es eine Urheberrechtverletzung (siehe § 23 "Bearbeitungen und Umgestaltungen" UrhG).
Wenn du dich nur daran orientierst oder insprieren lässt, kann das erlaubt sein (§ 24 "Freie Benutzung" UrhG).
Sofern du das alles für dich privat machst ist das kein Problem. Du darfst Zeichnungen von dir selbst veröffentlichen. Du darfst auch für dich einen Mod erstellen.
Nur muss klar sein, dass es sich bei alle dem um privates handelt.
Veröffentlichen wird schwieriger?
Veröffentlichen darfst du nur wenn du dir das Nutzungsrecht einholst. Aber du darfst es natürlich privat auch deinen Freunden zeigen oder es ihnen sogar schenken.
Nutzungsrechte als Privatperson zu erwerben wird denke ich sehr schwierig und extrem kostenintensiv werden habe ich recht?
Leider ist das Leben kein Wunschkonzert ;)
So ist es. Bekommt man von Disney eh nicht.
Ja, wird schwierig - und teuer! Die Unternehmen beschäftigen Juristen, die nur darauf warten, solche Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. Da hast du als Privatperson schlechte Karten.
Erst einaml vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort!
"Meine" Werke entsprechen !denke! ich eher den § 24 "Freie Benutzung" UrhG. Ich koppiere in keinster weiße sondern ich "inspiriere" mich und modelliere z.B. Wall-E in einem Block-Artiken Style nach. Dann ist es § 24 "Freie Benutzung" UrhG und darf veröffentlicht werden (wenn man kein Geld damit verdienen möchte), oder?
(Ich würde gerne ein Beispiel-Render Ihnen unter dieser Antwort beilegen, geht leider nicht. Wenn Sie möchten kann ich es ihnen per PM zukommen lassen).