Urheberrechtsverletzung von Fan art Disney Charaktern Bilder im Netz?
Ist es eine Urheberrechtsverletzung wenn man seine eigenen Bilder mit Disney Charakteren ins Netz stellt?
Sag mir bitte wenn ich wissen möchte um welche Bilder es sich handelt. Ich werde dann nur einige verlinken weil es sonst ewig dauern würde weil es viele gibt.
2 Antworten
UrhG § 2 Geschützte Werke schreibt:
"(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1. Sprachwerke, [...]
4. Werke der bildenden Künste [...]"
Die Story (= der Plot) einer Comic-Erzählung, die darin auftretenden Figuren (= "Charaktere") und deren Dialoge und Klamotten und so weiter können geschützt sein als "Sprachwerke", je nach Schöpfungshöhe.
Die Zeichnungen in einer Comic-Erzählung können geschützt sein als "Werke der bildenden Künste", je nach Schöpfungshöhe.
Falls sie es sind, greift automatisch UrhG § 15 Allgemeines:
"(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht," alles dort Genannte mit seinem Werk zu tun, also du nicht!
Du musst also den Urheber oder dessen Vertragspartner (Disney Inc.?) um eine § 31 Einräumung von Nutzungsrechten bitten, bevor du ein solches Werk ins Netz stellst.
Einige Ausnahmen davon gibt es, die wichtigsten sind:
Ein spezialisierter Anwalt kann deine Werke anschauen und dir einen Rat geben. So kann die Gefahr verringert werden, eine Klage oder eine § 97a Abmahnung wegen UrhG § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz zu erhalten.
Gruß aus Berlin, Gerd
Ja, ist es. Aber es wird toleriert von Disney da diese Werke zur Werbung beitragen. Würde man sie verkaufen wäre das eher ein Problem für Disney.
Das widerspricht sich, aber ich glaube ich weiss was du fragen willst: Wenn Disney das nicht tolerieren würde, würden sie die Zeichner verklagen. Die Klage muss vom Urheber kommen, also von Disney.
Ops meinte: weil Disney es toleriert und es OK findet machen sich die Zeichner trotzdem strafbar?
Also ist es nicht strafbar weil Disney die Zeichner nicht verklagt?
Es ist strafbar, aber da es keine Anzeige gibt wird der Zeichner auch nicht dafür belangt.
Ok.
Und weil das nicht toleriert und es OK findet machen sich die Zeichner trotzdem strafbar?