Urheberrechtsverletzung von Fan art Disney Charaktern Bilder im Netz?

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UrhG § 2 Geschützte Werke schreibt:

"(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

1. Sprachwerke, [...]

4. Werke der bildenden Künste [...]"

Die Story (= der Plot) einer Comic-Erzählung, die darin auftretenden Figuren (= "Charaktere") und deren Dialoge und Klamotten und so weiter können geschützt sein als "Sprachwerke", je nach Schöpfungshöhe.

Die Zeichnungen in einer Comic-Erzählung können geschützt sein als "Werke der bildenden Künste", je nach Schöpfungshöhe.

Falls sie es sind, greift automatisch UrhG § 15 Allgemeines:

"(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht," alles dort Genannte mit seinem Werk zu tun, also du nicht!

Du musst also den Urheber oder dessen Vertragspartner (Disney Inc.?) um eine § 31 Einräumung von Nutzungsrechten bitten, bevor du ein solches Werk ins Netz stellst.

Einige Ausnahmen davon gibt es, die wichtigsten sind:

Ein spezialisierter Anwalt kann deine Werke anschauen und dir einen Rat geben. So kann die Gefahr verringert werden, eine Klage oder eine § 97a Abmahnung wegen UrhG § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz zu erhalten.

Gruß aus Berlin, Gerd

Ja, ist es. Aber es wird toleriert von Disney da diese Werke zur Werbung beitragen. Würde man sie verkaufen wäre das eher ein Problem für Disney.

McGranger 
Beitragsersteller
 29.04.2021, 12:01

Und weil das nicht toleriert und es OK findet machen sich die Zeichner trotzdem strafbar?

Himenokoori  29.04.2021, 12:28
@McGranger

Das widerspricht sich, aber ich glaube ich weiss was du fragen willst: Wenn Disney das nicht tolerieren würde, würden sie die Zeichner verklagen. Die Klage muss vom Urheber kommen, also von Disney.

McGranger 
Beitragsersteller
 29.04.2021, 12:35
@Himenokoori

Ops meinte: weil Disney es toleriert und es OK findet machen sich die Zeichner trotzdem strafbar?

Also ist es nicht strafbar weil Disney die Zeichner nicht verklagt?

Himenokoori  29.04.2021, 13:30
@McGranger

Es ist strafbar, aber da es keine Anzeige gibt wird der Zeichner auch nicht dafür belangt.