Wann muss der Hausmeister Schnee räumen?

7 Antworten

Wenn der Vermieter das so anweist, darf er das...

snikels 
Beitragsersteller
 13.03.2013, 16:43

das hat keiner angewiesen, der geht so spät raus weil er sich tagsüber den Hintern breit sitzt und nachts die Leute nerven will. Wir sind Eigentümer der Wohnung und bezahlen den Mann!

MosqitoKiller  13.03.2013, 17:17
@snikels

Dann müsst Ihr als Arbeitgeber doch wissen, ob er das darf oder nicht. Wer sonst wenn nicht Ihr kann das wissen?

snikels 
Beitragsersteller
 13.03.2013, 18:06
@MosqitoKiller

in dem Haus gibt es 5 Eigentümer. Der Mann ist von der Hausverwaltung als Hausmeister bestellt und hat mit denen ein Abkommen getroffen. Die sind aber nicht zu erreichen und er gibt keine Auskunft weil er mit niemandem spricht.

MosqitoKiller  13.03.2013, 18:33
@snikels

Nun, irgendwer muss ja irgendwann mal zu erreichen sein. Habt Ihr denn mindestens einen Eigentümer als Beirat gewählt? Ansonsten solltet Ihr Euch alle 5 schriftlich an die Verwaltung wenden, sie auffordern, Kontakt mit Euch aufzunehmen und das klären. Im schlimmsten Fall müsst Ihr eine Versammlung einberufen und beschließen, dass der Hausmeister ausgetauscht werden soll, und ggf. vorher auch gleich einen etwaigen Beschluss mit auf die Tagesordnung setzen, ob die Verwaltung gekündigt werden soll...

Das schreibt die Gemeindeordnung vor. Auf der Internetseite deiner Stadt nachschauen.

I.d. R. nach 7 Uhr, bis 22: Uhr. jedoch nicht solange es schneit.

Verantwortlich und Haftbar bei Stürzen ist der Eigentümer, nicht der Hausmeister. Er muss auch für Arztkosten, Schmerzensgeld etc. aufkommen. Das zahlt dann seine Haftpflicht.

Der Eigentümer kann arbeitsrechtlich gegen den Hausmeister vorgehen, wenn er den Dienstanweisungen nicht nachkommt

Wer auf erkennbar glatten, nicht geräumten Wegen läuft muss besonders vorsichtig sein bzw. Diese Wege nach Möglichkeit vermeiden, erst Recht, wenn es schon einmal vorgekommenn ist. Es kann zur Teilschuld kommen, wenn dies nicht geschieht.

Permanenter Schneefall ist keine grundsätzliche Befreiung von der Schneeräumpflicht. Wenn es die Aufgabe des Hausmeisters ist, für die notwendige Sicherheit der Fußwege zu sorgen, dann auch während es schneit. In der Zeit öfter mal, aber natürlich steht er nicht in der Pflicht, die Wege absolut sicher zu halten. Angenommen er hat gut zu tun in einer großen Anlage, fängt an einer Seite an und ist nach einer Stunde an anderer Stelle beschäftigt, während sich auf dem ersten Weg schon wieder Schnee angesammelt hat, kann er nicht belangt werden dafür, dass vielleicht jemand dort stürzt. Sehr wohl aber, wenn er den ganzen Tag nichts gemacht hat, denn dann ist er schlicht seiner arbeitsvertraglich übertragenen Verpflichtung, die Wege sicher zu machen und zu halten, nicht nachgekommen. Es sei denn, es steht ausdrücklich im Arbeitsvertrag, dass er nicht räumen muss, solange es schneit. Dann ist aber der Eigentümer dran, bzw. die Eigentümergemeinschaft. Wenn die Gemeindeordnung vorschreibt, dass ab 7.00 Uhr und bis 20.00 Uhr die öffentlichen Wege vor dem Haus geräumt sein müssen, dann darf er nicht um 23.00 Uhr räumen, wenn er dadurch die Nachtruhe stört, denn um diese Zeit gibt es keinen Grund zum räumen, weil keine Haftpflicht besteht. Was aber für öffentliche Gehwege gilt, heißt noch lange nicht, dass das auch für die rein privaten Wege zu den Hauseingängen gilt. Hier gilt das, was ihm von der Hausverwaltung im Auftrag der Eigentümergemeinschaft aufgetragen wurde.

Für Dich bedeutet das, dass Du erst einmal bei der HV prüfen musst, zu was der Hausmeister wirklich verpflichtet ist.

Solange es schneit braucht er nicht fegen, aber sobald es aufhört schon. Dann kommt es auf die Zeit an. Morgens bis 8 Uhr bzw. Wochenende bis 9 Uhr muß geräumt sein(wenn es nicht schneit)und abends bis 20 Uhr.

snikels 
Beitragsersteller
 13.03.2013, 15:19

das heißt wenn es nach 20 Uhr noch schneit muss er nicht räumen ja? und wenn er das um 23 uhr macht is das in Ordnung oder wie? das is ja ruhestörung oder? er ist nebenbei gesagt auch sehr unbeliebt im Haus eben wegen solcher Aktionen.

Datenschnee  13.03.2013, 15:32
@snikels

Man merkt, dass ihr den Schnee nicht selbst schiebt...

snikels 
Beitragsersteller
 13.03.2013, 16:42
@Datenschnee

also erstens schieb ich meinen Schnee auf dem Parkplatz selber weg, und zwar bevor da 30 cm Neuschnee liegen. 2. wenn wir den ganzen Tag arbeiten gehen und es ab nachmittags 17 Uhr nicht mehr schneit kann man erwarten dass es abends weggeschoben ist wenn man um 23 uhr von der Arbeit nach hause kommt. Dieser Mensch ist seit 30 Jahren arbeitslos und muss im Winter nix anderes machen als Schnee schieben. 3. zahle ich für hausmeister 40 euro im Monat. für was, wenn nix gemacht wird. 4. würden wir gerne abends schlafen, aber da fängt der an Schnee zu räumen damit er niemandem übern Weg laufen muss. ich glaube so ein wenig komisch ist das schon.

Datenschnee  13.03.2013, 17:09
@snikels

Von mir aus kannst du dich hier so viel beschweren wie du möchtest.

Du solltest dir nur im klaren darüber sein, dass du hier an der falschen Adresse dafür bist.

snikels 
Beitragsersteller
 13.03.2013, 18:08
@Datenschnee

ich beschwere mich nicht, ich habe eine Frage gestellt und werde hier doof von der Seite angemacht und dann gebe ich auch mein Kommentar ab is ja wohl logisch.

furbina  13.03.2013, 19:38
@snikels

Wenn es ab 17 Uhr nicht mehr schneit, dann muss er dann raus. Ich weiß nicht, ob man sich gegen Schneeschieben um 23.00 beschweren kann, wenn es bis dahin geschneit hat.........denn bevor der Schnee festgetreten wird, ist es natürlich einfacher es sofort zu machen........Ich würde mal einfach mit ihm reden und wenn es nicht klappt.............ich weiß ja nicht, ob ihr Mieter oder Eigentümer seid...........als Mieter beim Vermieter beschweren und als Eigentümer bei der nächsten Versammlung dieses Problem ansprechen und eine Lösung suchen.

Wenn Du schon gestürtzt bist in einer Zeit wo der Gehweg frei zu sein hat, kannst Du eine Unfallanzeige bei der Polizei oder dem Ordnungsamt machen. Wenn Du verletzt bist sowieso.