Wann muss der Dienstplan für die kommende Woche stehen?

2 Antworten

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 Meiner Ansicht nach ist das viel zu spät. 

Meiner Ansicht nach auch.

Es gibt zwar kein Gesetz (zumindest kenne ich keines), das exakt vorgibt, wie lange vor Arbeitseinsatz ein Schicht-/Dienst-/Arbeitsplan vorliegen muss, die Rechtsprechung orientiert sich aber am § 12 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz.

Hier steht zur "Arbeit auf Abruf":

"Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt."

Bei der Ankündigungsfrist wird der Tag der Ankündigung ebenso wenig in die vier Tage eingerechnet, wie der Tag der Arbeitsleistung. Die Fristberechnung erfolgt nach den Vorgaben der §§ 186 ff BGB.

Wenn der AG z.B. am Montag sagt, wie gearbeitet werden muss, kann sich frühestens auf den folgenden Samstag beziehen. Am Montag die Einsätze für die laufende Woche bekannt geben, geht also gar nicht.

Ich vermute mal, es gibt keinen Betriebsrat. Dieser hat bei der Lage und Verteilung der Arbeitszeit ein Mitspracherecht und muss auch die Schichtpläne vorab genehmigen.

Allexandra0809 
Beitragsersteller
 25.03.2017, 18:17

Nein, Betriebsrat gibt es nicht. Ich finde es einfach unmöglich, dass dieser Mann am Montag durch seine Abteilung läuft und irgendwie die freien Tag verteilt.

Dabei kann es natürlich vorkommen, dass ein Mitarbeiter 3  Wochen nacheinander immer am Donnerstag frei hat und ein anderer wochenlang immer am Samstag.

Montags hat natürlich fast keiner frei.

Immerhin will man ja an seinem freien Tag mal was planen können und das geht in diesem Fall ja nicht.

Übrigens wird in diesem Betrieb von Montag bis Samstag, in Ausnahmefällen auch sonntags, gearbeitet, so dass es immer einen freien Tag geben sollte.

Hexle2  25.03.2017, 19:00
@Allexandra0809

Ist das der Arbeitgeber oder ein Abteilungsleiter?

Die Mitarbeiter sollten sich mal zusammentun und mit dem Herrn reden. Jeder Arbeitnehmer hat auch das Recht seine Freizeit und auch Termine (z.B. Behördengang, Arztbesuch) planen zu können.

Man sollte auch mal darüber nachdenken einen Betriebsrat zu gründen. Nur sollte man das nicht so machen, dass der AG das im Voraus mitbekommt. 

Gewerkschaften bieten dabei ihre Hilfe an, im Netz gibt es dazu auch brauchbare Anleitungen und wenn mal ein BR da ist, kann einiges zum Wohle der Arbeitnehmer geregelt werden ;-)

Abgesehen davon, sollte man den AG mal fragen, womit er die kurzfristige Planung begründet und auf § 12 TzBfG hinweisen.

Allexandra0809 
Beitragsersteller
 25.03.2017, 19:38
@Hexle2

Der Betireb ist nicht sonderlich groß und der Abteilungsleiter macht den Dienstplan. Meines Erachtens nach ist dieser jedoch fehl am Platz. Er macht das richtig nach dem Gießkannenprinzip.

Meiner Tochter hab ich schon nahegelegt, dass sie mal mit dem Chef direkt darüber redet. Inzwischen sind einige Angestellte ebenfalls der Meinung, dass ein Betriebsrat doch sinnvoll wäre.

Auch ich habe jahrelang die Dienstpläne für meine Abteilung erstellt. Diese waren jedoch immer am Monatsende für den kommenden Monat fertig. Natürlich konnte es sein, dass mal eine Änderung vorgenommen werden musste. Damit konnte aber jeder leben.

Hexle2  25.03.2017, 19:52
@Allexandra0809

Änderungen sind "normal". Es lässt sich nicht planen dass z.B. Arbeitnehmer krank werden, kurzfristig Urlaub brauchen oder auch der Arbeitsablauf geändert werden muss.

Da sollte man mit den AN reden und meist ist das auch kein Problem.

Anders sieht es aber aus, wenn Mitarbeiter überhaupt nicht mehr planen können. Daher sollten sich die Kollegen zusammentun und mit dem Chef reden. Je mehr Arbeitnehmer sich solidarisieren, desto mehr Erfolg wird es haben.

Hexle2  05.12.2017, 17:36
@Hexle2

Danke fürs Sternchen

Arbeiten sie in der gleichen Firma ? Dann so wie sie es kennen auch möglich .

Allexandra0809 
Beitragsersteller
 24.03.2017, 21:49

Nein, wir arbeiten in zwei völlig verschiedenen Betrieben.