Wann ist ein telefonisch abgeschlossener Vertrag rechtlich gültig?
Vor über 2 Jahren habe ich bei Vodafone angeblich einen Zweitvertrag für eine Daten-SIM-Karte abgeschlossen. Das ist mir leider erst vor wenigen Monaten aufgefallen als ich meinen Hauptverkehr gekündigt habe. Die Karte habe ich nie benutzt (wurde mir auch an der Vodafone-Hotline bestätigt). Nach mehreren erfolglosen Versuchen eine Kopie des Vertrags anzufordern habe ich heute eine Antwort auf mein Einschreiben erhalten. Als Beweis für meine Zustimmung zu dem Vertrag habe ich ein DHL-Schein bekommen, auf dem die Nummer des Vertrags steht, und ich für meine Identität unterschrieben habe. Ist dies ausreichend als Bestätigung dafür dass ich diesen Vertrag möchte? Auf der beigefügten Kopie meines Vertrags ist keine Unterschrift.
1 Antwort
Ein Vertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden,in Deinem Fall telefonisch,somit ist der Vertrag in Papierform nicht wichtig,Vodafone muss Dir beweisen das ein rechtgültiger Vertrag am Telefon zustande gekommen ist,dazu werden solche Gespräche ja aufgezeichnet,und es muss eine Belehrung zu der 14 tägigen Widerrufsfrist erfolgt sein,und mit dem Vertrag den sie Dir geschickt haben können sie einen Vogelkäfig bei Vodafone auslegen,der ist kein Beweis dafür das ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist.Es ist gut Möglich das die Simkarte mit dem Zustellbeleg Dir zugestellt wurde,oder etwas anderes,das ist auch kein Beleg für das zustandekommen eines Vertrages.