In 30er Zone Schild "Staub Schritt fahrenfahren" was gilt?

5 Antworten

Solche vorrübergehenden Zusatzhinweise in offiziell gehaltenen Verkehrsschildern ( selbst wenn sie nur auf Hilfsständern montiert sind ) haben meist einen amtlich besiegelten Hintergrund, wenn neben dem reinen Warnhinweis vor einer Gefahrenlage auch noch ein zusätzlicher Verweis auf die dort zu fahrende Geschwindigkeit angebracht ist.

Solange es öffentlicher Verkehrsraum ist, so wird sowas vom Aufsteller der Hilfsbeschilderung in der Regel im Rahmen einer Sondergenehmigung entweder beim Ordnungsamt oder der Stadtverwaltung vorab angemeldet, bzw. beantragt.

Notfalls kannst Du daher im Rathaus / bei der Stadtverwaltung auch nachfragen, ob eine solche Sondergenehmigung für besagten Streckenabschnitt dort vorliegt.

Ich würde es mir persönlich aber sparen, wenn es sich um reguläre Verkehrszeichen entsprechend der StVO handelt...auch wenn sie auf einem "Hilfsmasten" montiert wurden. Dann würde ich es dementsprechend halt einfach so hinnehmen. 😉

Es gibt dieses Warnschild mit dem Hinweis auf Staub. Das habe ich vor gar nicht allzu langer Zeit auch an einem Abschnitt einer Autobahn gesehen. Ich meine, das Schild wurde kreiert, weil es auf einer Autobahn, die an Feldern vorbei führte, mal so stark windig war, dass der Staub die Sicht nahm und es eine Massenkarambulage gab. Wehender Staub bei hoher Geschwindigkeit hat zudem einen Sandstrahleffekt: der Lack wird abgeschmirgelt. Fazit: wenn in einer 30er Zone auch so ein Schild mit Staubwarnung steht, ist in dem Moment nur Schrittgeschwindigkeit zulässig, bis ein neues VerkehrsHinweisschild etwas anderes anzeigt, bzw bis zur nächsten abführenden Straße. Kommt nach dieser Einfahrt auf diese Straße nicht ein weiteres Staubwarnschild, ist das aufgehoben.  LG 

Muss denn alles amtlich geregelt sein? Egal ob das Schild nun amtlich ist oder nicht, fahre auf dem unbefestigten Stück einfach langsam. Das tut dir nicht weh und du belästigst deine Mitbürger nicht mehr als unbedingt nötig. Wenn du übrigens zu schnell fährst und eine Menge Staub aufwirbelst, verstößt du gegen § 1 StVO, egal ob und welches Schild da steht.

johngaertner 
Beitragsersteller
 20.07.2016, 21:45

Hi, danke für dein Kommi. Ich fahre da eh langsam. Ich war mir nur nicht sicher was gilt, weil ich da auch viele durchrasen sehe. Und ich dieses Verkehrsschild nicht in der Zeichenübersicht des BMVI fand. 

Ich denke, dass du da bei aufgewirbeltem Staub nur Schrittgeschwindigkeit fahren darfst. Sonst halt 30.

Das Schild ist vermutlich so ein Zusatzschild (Weißer Hintergund, reflektierend mit Schwarzem rahmen)? Dann sollte es gelten.

Aber Gewissheit kann dir nur die zuständige Stelle (Straßenbau etc.) geben. Mach doch nen Foto und schreib denen eine Mail :)

30 km/h ... das mit dem "Schritt fahren" ist ja totaler Schwachsinn. Wie schnell ist das dann? 5km/h, 20 km/h? 

So etwas ist als "bitte" anzusehen ... damit die Leute besonderst langsam fahren damit kein Staub aufgewirbelt wird. Aber eine Rechtsverbindlichkeit entsteht daraus nicht.

johngaertner 
Beitragsersteller
 20.07.2016, 22:08

Naja Schritt fahren ist bei mir, so hab ich es gelernt, im 1. Gang rollen lassen. 

azervo  20.07.2016, 22:27
@johngaertner

das ist dann zwischen 1 und 40 km/h (wenn die Strasse den Berg ab geht) ... das ist alles dummes Geschwätz und ist juristisch nicht relevant.

johngaertner 
Beitragsersteller
 20.07.2016, 22:29
@azervo

Danke für deine Meinung! Du hast dafür nicht zufällig ne Quelle? ^^lg