Woran erkenne ich neben dem Schild ob ich mich auf einer Vorfahrtsstraße befinde oder ob rechts vor links gilt?

3 Antworten

Innerhalb geschlossener Ortschaften stehen alle vorfahrtregelnden Verkehrzeichen immer "direkt" vor der entsprechenden Einmündung  / Kreuzung - wobei nach meiner Erfahrung "direkt" auch mal 20 m oder sogar mehr bedeuten kann, aber so lange sollte das Kurzzeitgedächtnis reichen ;-)

Außerhalb geschlossener Ortschaften braucht man evtl. ein etwas besseres Gedächtnis, denn das Zeichen 306 "Vorfahrtstraße" (von manchen "Spiegelei" genannt) steht dort immer kurz hinter der Einmündung / Kreuzung. (Grund dafür ist das Parkverbot, dass außerorts auf Vorfahrtstraßen gilt und von dem man ja nichts wüsste, wenn man aus einer nachrangigen Straße auf die Vorfahrstraße einbiegt.) Das betrifft aber tatsächlich nur Zeichen 306, alle anderen vorfahrtregelnden Zeichen stehen auch außerorts (mehr oder weniger kurz) vor der Einmündung / Kreuzung. - Außerdem wird das Gedächtnis trotzdem nicht überstrapaziert, denn ein verkehrstüchtiger Fahrer erkennt Zeichen 306 schon von vor der Kreuzung, auch wenn es erst dahinter steht ...

Wenn keinerlei Zeichen zu sehen sind, gilt grundsätzlich "rechts vor links", sowohl innerhalb als auch außerhalb geschlossener Ortschaften. (Wobei ich unbeschilderte Einmündungen außerorts eigentlich nur von "Feldwegen" o. ä. kenne.)

Ausnahme: Wenn ein Feld- oder Waldweg auf eine "richtige" Straße trifft, hat auch ohne Schild immer die Straße Vorfahrt. (Wenn Du in der Praxis nicht sicher bist, ob Du gerade auf einem Feld- oder Waldweg bist oder nicht, nimm einfach an, Du bist auf einem ...)

Wenn ich zb von einer Vorfahrtsstraße in eine Straße einbiege, bin ich dann automatisch auf einer Straße in der rechts vor links gilt solange kein Schild zeigt das ich wieder vorfahrt habe

... oder kein Schild zeigt, dass ich "Vorfahrt gewähren" muss?

Ja!

Wenn ich in eine Straße einbiege, an der ich durch ein schild angeordnet vorher vorfahrt gewähren muss, ist die Straße in die ich einbiege dann eine Vorfahrtsstraße?

Nein, das kann man so nicht sagen.

Das wird zwar manchmal der Fall sein, aber genau so gut könnte die vorrangige Straße "nur" mit Zeichen 301 "Vorfahrt" ("Warn-Dreieck" mit dickem schwarze Pfeil und schmalen Querstrich) beschildert gewesen sein, das nur für diese Einmündung galt und keine Vorfahrtstraße definiert. (Denn auf einer Vorfahrtstraße gilt theoretisch auch ohne Wiederholung von Zeichen 306 weiterhin Vorfahrt bis zur ausdrücklichen Aufhebung durch Zeichen 205 "Vorfahrt gewähren.", 206 "Halt. Vorfahrt gewähren." oder 307 "Ende der Vorfahrtstraße".)

Ob dann auch an der nächsten Einmündung eine "einmalige" Regelung besteht, oder an der nächsten Einmündung "rechts vor links" gilt, oder ob Du wirklich auf einer Vorfahrtstraße bist, erfährst Du leider erst an der nächsten Einmündung (nur außerorts ggf. früher durch Zeichen 306).

Weder das eine noch das andere ist richtig. Du kannst nicht davon ausgehen, auf einer Vorfahrtstraße zu sein und auch nicht umgkehrt. Da musst du auf die Beschilderung achten. Das "Spiegelei", also das quadratische gelbe Schild mit weißem Rand, sagt dir, dass du auf einer Vorfahrtstraße bist. Da kannst du davon ausgehen, dass du an der nächsten Einmündung ebenfalls Vorfahrt hast. Es sei denn, die Vorfahrtberechtigung wird durch eine andere Beschilderung aufgehoben. Das dreieckige Schild mit dem dicken schwarzen Pfeil und dem Querstrich gewährt dir Vorfahrt nur an der nächsten Einmündung. Ist keine Beschilderung vorhanden, gilt grundsätzlich recht vor links.

......Wenn ich zb von einer Vorfahrtsstraße in eine Straße einbiege, bin ich dann automatisch auf einer Straße in der rechts vor links gilt solange kein Schild zeigt das ich wieder vorfahrt habe?

....ja genau, so ist es.