Wann gilt an Einbahnstraßen „rechts vor links“?
Hallo!
Aus einer Einbahnstraße kommen ja keine Autos. Wieso muss man an manchen Einbahnstraßen doch langsamer werden und Vorfahrt gewähren?
8 Antworten
Weil Du nicht wissen kannst, ob nicht am anderen Ende der Einbahnstraße Fahrradverkehr in umgekehrter Fahrtrichtung freigegeben wurde und so die dann kommen, haben die, wenn sie dann von Dir aus gesehen, von rechts kommen, Selbstverständlich auch Vorfahrt.
Es gilt an Einbahnstraßen"einfahrten" nur dann rechts vor links, wenn durch ein Zusatzschild gekennzeichnet ist, dass Fahrradfahrer diese Straße in beiden Richtungen befahren dürfen. Dies muss durch ein Zusatzschild unterhalb des blauen Einbahnstraßenschilds angekündigt werden.
Langsamer werden und schauen muss man, weil man in der Fahrschule gelernt hat, auch mit den Fehlern anderer zu rechnen.
Außerdem kann es es, dass die Einbahnstraße in Gegenrichtung für Radfahrer freigegeben ist, in dem Fall gilt Rechts vor Links. Das ist am Zusatzschild unter dem Einbahnstraßenschild zu sehen, was man in der Regel auch nur sicher erkennen kann, wenn man vorsichtig an die Straße ranfährt.
Nicht zu vergessen sind Einsatzfahrzeuge mit Sonder- und Wegerechten. Die können genauso schnell mal zum Einsatzort in der Einbahnstraße diese falsch herum befahren statt mal eben 2 Minuten Umweg auf sich zu nehmen. Wenn dann z.B. ein RTW schnell mit einem Opfer ins Krankenhaus muss, werden sie bestimmt auch das ein oder andere Mal nicht erst in der engen Straße versuchen mit dem großen Fahrzeug zu wenden und können da raus kommen.
Das ist meines Wissens das selbe Schild, es gibt Varianten davon. Bedeutet also das selbe.
Aus einer Einbahnstraße kommen ja keine Autos
Hä? Was denn dann? Schiffe? Jedes Auto, welches in eine Einbahnstraße einfährt, kommt logischerweise auch irgendwo wieder heraus, es sei denn, er parkt.
Oder meinst du entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung?
Weil rechts-vor-links auch gilt, wenn Jemand verkehrt herum eine Einbahnstraße befährt. Das Einbahnstraßenschild hebt keine Vorfahrtsregelung auf.
Den Hinweis auf die Radfahrer hast du ja schon bekommen.
Danke für die Antwort!
Zu dem Zusatzschild:
ich weiß, dass rechts vor links dann gilt, wenn ein Zusatzschild auf dem ein Fahrrad und 2 Pfeilen parallel nebeneinander abgebildet sind dort steht.
Doch es gibt noch ein Zusatzschild:
darauf ist ein Fahrrad abgebildet und 2 Pfeile, doch diesmal Waagerecht!
gilt da dann auch rechts vor links? Oder wofür ist es?