Wann erlischt der Anspruch auf einen Behindertenparkplatz?

4 Antworten

Ausnahmegenehmigungen sind zeitlich befristet auf maximal 5 Jahre. Spätestens nach Ablauf dieser Frist muß bei der Verkehrsbehörde der weitere Bedarf nachgewiesen werden. Behindertenparkplätze für eine bestimmte Person mit besonderem Parkausweis (Zusatzzeichen) i.S.d. Anlage 3 lfd. Nr. 7 der StVO bedürfen grundsätzlich einer Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis der zuständigen Behörde, da öffentlicher Verkehrsraum der Allgemeinheit dadurch entzogen wird.

Der Anspruch erlischt grundsätzlich, wenn die Person keinen Bedarf mehr hat (durch Tod oder Wohnungswechsel).

Jemand aus der Nachbarschaft ist die Frau Schwerbehindert und hat einen Behindertenparkplatz. Nun lebt sie seit Monaten im Pflegeheim und der Ehemann gibt den Schwerbehindertenpsrkplatz nicht ab sondern nutzt ihn fuer sich obwobl er nicht schwerbehindert ist.

Ach, TheoThea, lass mal gut sein. Du kennst doch die genauen Hintergründe nicht. Außerdem kann die Frau noch an ihrer alten Adresse mit Hauptwohnsitz gemeldet sein, obwohl sie im Heim lebt. Sofern einer der Ehepartner in der Wohnung wohnen bleibt, ist das sogar üblich. Und wie das mit der Nutzung des PKW genau aussieht, weißt du auch nicht. Dass der Mann am Steuer sitzt, ist erst einmal nicht verboten. Diese Menschen haben es schon schwer genug (ich weiß, wovon ich rede), mach es ihnen nicht unnötig noch schwerer.

Meinst du die Benutzung von Behindertenparkflächen auf öffentlichen Parkplätzen oder spezielle, personengebunden reservierte Abstellmöglichkeiten?

TheoThea 
Beitragsersteller
 28.12.2015, 17:20

Ich meine auch den Behindertenparkplatz vor der Wohnungstuer

Hideaway  28.12.2015, 17:23
@TheoThea

Der geht verloren, wenn die persönlichen Voraussetzungen (also die Behinderung) nicht mehr vorliegen oder aber ein Fahrzeug nicht mehr vorhanden ist.

ist ein wenig an info´s?

must schon sagen was du meinst?

TheoThea 
Beitragsersteller
 28.12.2015, 17:31

Jemand aus der Nachbarschaft ist die Frau Schwerbehindert und hat einen Behindertenparkplatz. Nun lebt sie seit Monaten im Pflegeheim und der Ehemann gibt den Schwerbehindertenpsrkplatz nicht ab sondern nutzt ihn fuer sich obwobl er nicht schwerbehindert ist. 

robi187  28.12.2015, 17:33
@TheoThea

den parkplatz nutzen darf nur der besitzer des blauen ausweises.

also darf der ehemann dies nur wenn die frau dabei ist.

teiel es der ortsverwaltung mit die machen dann das schild weg wenn sie nicht mehr dort lebt.