Strafzettel auf Behindertenparkplatz was kostet das?
4 Antworten
Sie parkten auf einem Sonderparkplatz für Schwerbehinderte mit
außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie,
mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen
(Zeichen 314/315 *) und Zusatzzeichen mit Rollstuhlfahrersinnbild).
Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus.
§ 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 55 BKat
35€ Verwarnungsgeld
Viel schlimmer ist aber, dass unverzüglich abgeschleppt werden darf:
Schlimm für den Falschparker - gut für denjenigen der Anspruch hat.
Mal ehrlich: [Fast] jeder hat schon falsch geparkt.
Sei es nur die "eine Minute" für den Weg zum Briefkasten, zum Bäcker oder manchmal auch mal zum Arzt.
Wer das tut weiß in der Regel was er tut, und wenn dann der Abschlepper schneller ist hält sich mein Mitleid auch in Grenzen. :-)
Auf Jeden Fall ein Punkt in Flensburg. Und je nach dauer oder Ort kann das richtig teuer werden. (60 Euro?)
35€ und (leider) keine Punkte. Die gibt es erst ab 80€
Ok danke stimmt hat sich ja geändert
Ich weiss jetzt nicht genau, ob der Grenzbereich zwischen Verwarngeld und Bussgeld inzwischen über 40 Euro erhöht wurde. Wenn ja, so rechne mal mit dem obersten Grenzbetrag des Verwarnungsbereiches.
Also mindestens 35 Euro.
Irgendwas mit 60€ war das. Billig ist es jedenfalls nicht.
Viel schlimmer ist aber, dass unverzüglich abgeschleppt werden darf:
Parkt ein Kraftfahrer verbotswidrig auf einem von mehreren öffentlichen Behindertenparkplätzen, kann er auch dann abgeschleppt werden, wenn die anderen Behindertenparkplätze unbesetzt sind. Bei einem BehindertenParkplatz liegt die "Behinderung" in der Funktionsbeeinträchtigung der angeordneten Verkehrsregelung (OVG Nordrhein-Westfalen, DAR 2000, 427; OVG Hamburg, Urteil vom 25. März 2003 - 3 Bf 113/02)