Mit Fahrrad zur Schule nach nichtbestehen der Fahrradprüfung?
Hallo zusammen, hab mal ne ganz blöde Frage ;-). In den vierten Klassen werden durch die Verkehrserziehung die Fahrradprüfungen durchgeführt. Angenommen, ein Kind würde die praktische Prüfung nicht bestehen. Darf es dann noch mit dem Fahrrad zur Schule fahren, oder gibt es im Schadenfall Probleme mit der Versicherung ?
Vielen Dank schonmal für hilfreiche Antworten LG Zampalo
12 Antworten
Soll wohl in erster Linie den Eltern klarmachen, dass ihr Kind noch erheblichen Mangel im Strassenverkehr aufweißt und da "Nachhilfe" nötig ist. Wer in dem Ganzen dann nur die rechtlichen Konsequenzen sieht und den eigentlichen Sinn nicht versteht und es weiter fahren läßt ohne "Nachhilfe" braucht sich dann nicht wundern, wenn was passiert
Gute Antwort!
Hallo, mein Sohn hat seine praktische Prüfung auch zum zweiten Mal nicht bestanden. Die Lehrerin hat gesagt, sie hat keine Fehler bei ihm sehen können. Und der Polizist hat meinem Sohn auch nicht gesagt was er falsch gemacht hat und ich habe auch keine Info von ihm erhalten. Bin jetzt ziemlich sauer und mein Sohn traurig, weil er und noch ein Mächen die einzigen sind die nicht mit Rad zur Schule fahren dürfen (lt. Schulleitung!!)
Ja darf das Kind schon. Die Fahrradprüfung ist nicht Voraussetzung, um im Straßenverkehr Fahrrad zu fahren. Aber ich würde mir trotzdem gut überlegen, ob man mit dem Kind nicht noch ein bißchen üben sollte, wie man als Radfahrer im Straßenverkehr fährt. Denn wenn man schon durch die Fahrradprüfung fällt, muß man doch erhebliche Mängel oder Unsicherheiten haben.
also ich hatte damals auch freunde die durchgefallen sind & sie fahren heute noch mit fahrrad & sind inzwischen schon 17 & 18 ;-)
Ja, üben ist immer gut.
Eine bestandene Fahrradprüfung ist nicht erforderlich um Fahren zu dürfen. Jedoch würde ich mit meinem Kind bei "versemmelter Prüfung" alles noch mal durchgehen, ich hätte da schon etwas schlechtes Gewissen. Versicherungstechnisch gibt es keinerlei Auflagen. LG
quatsch, im grunde besteht jeder diese Fahrradprüfung und wenn nicht, ist das auch egal. es ist ja kein vorgeschriebener Test sondern soll den Kindenr nur zeigen, was sie können und was eben nicht.
(so war das wenigstens "damals" bei mir, denke nicht dass sich das groß geändert hat)
Dank Dir schonmal für die superschnelle Antwort. Üben sollte man auf jeden Fall. Wenn man nur den Schrieb von der Polizei liest, kommt es so rüber, dass man sein Kind nicht mehr alleine loslassen darf und dies durch die Eltern bestätigt werden muß, dass man dies zur kenntnis genommen hat. Hier denk ich mir, dass die Schule im Schadenfall die Verantwortung von sich schieben möchte.