Wann darf der Bahnfahrer mir die mitfahrt verweigern?

13 Antworten

Höchstwahrscheinlich hat er nicht das Recht dazu. Er ist schließlich nicht der Inhaber der Bahn, sondern ebenfalls nur Mitarbeiter. Und ich bezweifle, dass er sich da eigenmächtig in die Sache der Polizei einmischen darf. Etwas andere wäre es, wenn Du in der Bahn randaliert hättest oder kein gültiges Ticket mitführen würdest. Aber der Regelverstoß geschah ja, außerhalb der Bahn. Die Sache ist: Wenn er die Polizei ruft und beweisen kann, dass Du über geschlossene Bahngleise gelaufen bist, darfst Du wahrscheinlich mitfahren, musst aber Bußgeld wegen der unerlaubten Überquerung benutzen.

dandy100  01.04.2019, 08:19

"Höchstwahrscheinlich hat er nicht das Recht dazu."

Doch, das hat er.

Das Überschreiten von Bahngleisen kann zur Strafttat werden, denn dadurch wird eine sogenannte "Gefährdung des Eisenbahnbetriebes" verursacht

Das Zugpersonal ist berechtigt, Personen, die in unmittelbarer Nähe des Zuges die Gleise betreten haben (auch wenn der Zug steht) ohne weitere Begründung und ohne Ansprüche auf Ersatzansprüche von der Fahrt auszuschließen.

Steht ausdrücklich in den Beförderungsbedingen der Bahn

X3CHO  01.04.2019, 08:36
@dandy100

Was "ausdrücklich in den Beförderungsbedingungen der Bahn" steht, ist:

"6.1 Allgemeine Verhaltenspflichten
Jeder Reisende darf nur einen Sitzplatz belegen. Kleinkindabteile oder -plätze oder Abteile/Plätze für schwerbehinderte Menschen sind bei Bedarf für diese Personengruppen zu räumen.
In den Zügen der Produktklassen ICE, IC/EC und C darf nicht geraucht werden, auch nicht mit
elektrischen Zigaretten.
Jeder Reisende hat sich so zu verhalten, dass andere Reisende nicht über Gebühr gestört oder
belästigt werden. Reisende, die sich entgegen den vorstehenden Regelungen verhalten, die
Weisungen der Mitarbeiter missachten oder in sonstiger Weise eine Gefahr für die Sicherheit
und Ordnung darstellen, können von der Beförderung bzw. Weiterbeförderung ohne Anspruchauf Erstattung des Fahrpreises und des Gepäckpreises ausgeschlossen werden."

Von Gleise und Nähe des Zugs stets gar nichts dran. Also kann er dem Fragesteller auch nichts. Diese Weisung gilt nämlich für innerhalb des Zugs.

dandy100  01.04.2019, 08:38
@X3CHO

Das Überschreiten von Bahngleisen IST eine Gefährdung der Sicherheit des Bahnbetriebs!

§ 8

Ausschluß von der Beförderung. Bedingte Zulassung

(2)

Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Sicherheit der Mitreisenden darstellen oder den Anordnungen des Eisenbahnpersonals nicht folgen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Sie haben keinen Anspruch auf Erstattung von Fahrpreis oder Gepäckfracht

https://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt_2018/mdb_266959_befoerderungsbedingungen_der_db_ag_ab_29_01_2018.pdf

X3CHO  01.04.2019, 08:42
@dandy100

Ist das gleiche in grün. Da steht nichts von "stehendem Zug", "Nähe des Zugs" oder "Gleise". Wäre ja auch noch schöner, wenn ein Bahnfuzzi außerhalb seines Arbeitsbereich Anweisungen geben dürfte, zumal er dies im dargelegten Fall überhaupt nicht gemacht hat.

Das Überschreiten der Gleise ist allenfalls eine Gefahr für Person selbst. Deine eigenen Definitionen haben mit den Beförderungsbestimmungen nichts zu tun.

dandy100  01.04.2019, 08:45
@X3CHO

Willst Du nicht verstehen, was eine Gefährung der Sicherheit des Bahnbetriebs ist? Kann doch eigentlich nicht so schwer sein!

X3CHO  01.04.2019, 08:46
@dandy100

Immer wieder witzig, wenn selbsternannte Sherrifs sich ihre eigenen Regeln und Definitionen zusammenspinnen und glauben, im Sinne von irgendwelchen Unternehmen zu sprechen, die von deren Existenz null wissen oder wissen möchten.

dandy100  01.04.2019, 08:52
@X3CHO

Besonders witzig sind die Leute, hier die rechthaberisch auf ihrer Meinung beharren, obwohl sie längst widerlegt sind, aber einfach nicht die Größe haben zuzugeben, dass sie sich geirrt haben sondern sinnloses Zeug wie sowas hier:

im Sinne von irgendwelchen Unternehmen zu sprechen, die von deren Existenz null wissen oder wissen möchten"

schreiben.

Das ist mehr als armselig.

furbo  01.04.2019, 09:09
@dandy100
Besonders witzig sind die Leute, hier die rechthaberisch auf ihrer Meinung beharren, obwohl sie längst widerlegt sind, aber einfach nicht die Größe haben zuzugeben, dass sie sich geirrt haben sondern sinnloses Zeug wie sowas hier... schreibe

Hmmm, deine Worte treffen auf dich zu. Du versuchst durch Wiederholung eine unpassende Vorschrift passend zu machen. Nur klappt das nicht und du wirst noch persönlich. Bis repetita non placent.

Das ist mehr als armselig.

Tja... sowas sollte man dann doch nicht mehr kommentieren.

furbo  01.04.2019, 09:10

Richtig.

Die Bahn hat zwar eine Beförderungspflicht, trotzdem hat der Zugführer unter bestimmten Umständen prinzipiell das Recht, die Mitfahrt zu verweigern, denn der Zugführer übt im Fahrzeug das Hausrecht der Betreibergesellschaft aus.

Das Überschreiten von Bahngleisen kann zur Strafttat werden, denn dadurch wird eine sogenannte "Gefährdung des Eisenbahnbetriebes" verursacht. Neben den möglichen strafrechtlichen Konsquenzen können auch Schadensersatzanprüche des Eisenbahnverkehrsunternehmens entstehen.

Das Zugpersonal ist jedenfalls berechtigt, Personen, die in unmittelbarer Nähe des Zuges die Gleise betreten haben (auch wenn der Zug steht) ohne weitere Begründung und ohne Ansprüche auf Ersatzansprüche von der Fahrt auszuschließen.

Dein Verhalten nennt man "gefährlichen Eingriff in den Schienenverkehr" und ja, es berechtigt den Busfahrer, dich von der Beförderung auszuschliessen.

Die Bahnfahrer haben die Verpflichtung Fahrgäste nur direkt an den vorhandenen Haltestellen ein- und aussteigen zu lassen. Ausserhalb von Haltestelle ist ein- und aussteigen verboten.

Hi

Der Lokführer hat in diesen Fall das Hausrecht, von daher JA er kann dir die mitfahrt verweigern.

Übrigens kann er dies jederzeit, auch ohne Grund.

LG