Wann darf die Polizei in meine Wohnung einbrechen - Krimi am Wochenende?
Unter dem Vorwand, sich Sorgen um mich zu machen, hat eine Person mir nachts um 22 Uhr die Polizei vorbeigeschickt! Um ca. 22 Uhr nachts am Samstag klingelte es bei mir sturm. Okay, ich hab in Panik das Licht ausgemacht und mich totgestellt. Dann war etwas Krawall im Hof, danach schlug jemand wie irre gegen meine Wohnungstür und schrie, ich solle aufmachen. Durch den Spion erkannte ich die Nachbarin im Schlafanzug auf dem Flur (Mehrfamilienhaus). Als ich fragte, was los sei, verschwand sie in der Wohnung und meinte, jemand verlange nach mir, ich solle öffnen. Als ich verstört die Tür öffnete, standen da 2 Polizisten und der Rest der Nachbarn. Ich geriet in Panik. Die Polizei meinte, jemand habe sich Sorgen gemacht, weil ich nicht erreichbar war! .... Sorry für den Krimi. Die Frage dazu ist klar. Wenn jemand einfach mal so die Polizei vorbeischickt unter dem Deckmantel der Fürsorglichkeit, wenn ich dann aber gar nicht zuhause bin - oder einfach nachts nicht öffne (weil ich nicht weiss, wer es ist!!!), darf dann die Polizei einfach die Tür aufbrechen?? Also die Vorstellung ist ein Horror. Dann könnte ja jeder jedem aus Bosheit die Wohnung aufbrechen lassen. Ich stand tagelang unter Schock.
11 Antworten
Wenn es anhaltspunkte gibt, dass du in der Wohnung bist und Hilfe brauchst, können die die Tür öffnen (lassen). Die machen sich aber immer vorher Bemerkbar, durch an die Tür bollern, lautes Rufen usw. Dabei Suchen die auch andere Wege in die Wohnung und schauen auch durch Fenster.
Soweit ich weiß, dürfen sie das bei Gefahr in Verzug.
Was auch immer das heißen mag oder wie auch immer das ausgelegt wird.
Ja das darf die Polizei. Und bei dir ist 22 Uhr schon Nacht ?
So ohne weiteres kommt die Polizei nicht. Die hinterfragen schon am Telefon, ehe sie sich auf den Weg machen. Bei Gefahr in Verzug (Selbst- oder Fremdgefährdung) muss gehandelt werden.
In der Nacht, wenn du nicht aufmachst, weil du Angst hast, werden sie wohl von der Feuerwehr die Tür öffnen lassen. Davor wird alles versucht, dich zu erreichen, machen sich auch lautstark auf sich als Polizei aufmerksam. Informieren über die nächsten Schritte. Nach meiner Erfahrungen war es bisher immer richtig, Leben gerettet, leider auch tot in der Wohnung.
Keine Erfahrung habe ich mit "leeren" Wohnungen.
Okay, ich hab in Panik das Licht ausgemacht und mich totgestellt...
muss man jetzt als normaldenkender Mensch nicht unbedingt verstehen. Genauso wenig kennen wir die genauen Umstände, denn ich kann mir kaum vorstellen, dass es einer Nachbarin abends gegen 22.00 Uhr einfällt, man könnte ja die Polizei benachrichtigen. Da muss schon was vorgefallen sein, denn die Polizisten stehen nicht einfach so vor der Türe...
Wenn dann jemand das Licht ausmacht und sich "tot stellt", besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Polizei davon ausgeht, dass Du in Gefahr bist... Es könnte ja ein Einbrecher im Haus sein, der Dich geknebelt hat...