Wann bekommt man eine Mängelkarte von der Polizei?
Hallo, ich habe mal eine Frage. Undzwar habe ich vor ein paar Monaten meinen A1 Führerschein erhalten und fahre dementsprechend eine 125er. Nun habe ich vor diese optisch zu "tunen" (zB. andere Lichtmaske, Fender, etc.). Also habe ich mir einen anderen Kennezeichenhalter gebaut so wie viele andere auch. Ich bin mir bewusst das man Eigenbauten beim TÜV eintragen lassen muss da diese ja keine ABE besitzen. Trotzdem habe ich mein Nummernschild Ordnungsrecht angebaut im richtigen Winkel aber frage mich ob man für sowas eine Mängelkarte bekommen kann. Zudem frage ich mich was passiert, wenn man eine Mängelkarte in der Probezeit bekommt. Oder wird sowas nur mit einem Bußgeld bestraft?
1 Antwort
Eine Mängelkarte (oder heute richtige Bezeichnung: Kontrollbericht) ist nur dafür da, dass nachvollzogen wird, dass ein falscher Zustand beseitgt wird. Die Durchschrift wird von der Polizei zum Straßenverkehrsamt geschickt, die sich weiter darum kümmern. Wenn der Mangel nicht behoben wird, kann das am Ende bis zur Abmeldung des Fahrzeuges führen.
Die Ahndung des Verstoßes (Bußgeld/Verwarngeld) hat damit nichts zu tun und läuft unabhängig davon.