Wann beginnt das Wochenende aus juristischer Sichtweise?
Wenn jemand am Freitag früher mit dem Arbeiten aufhört ist dann nach den Gesetzen schon Wochenende oder nicht ?
6 Antworten
Der Begriff Wochenende (abgekürzt WE) bezeichnet im Allgemeinen den
Zeitraum zwischen dem Abschluss einer durchschnittlichen Arbeitswoche
bis zum Beginn der neuen Arbeitswoche. Wenn ein Feiertag auf
einen Freitag oder Montag fällt, spricht man auch von einem langen oder
von einemverlängerten Wochenende.
Wiki
Freitags nach regulärem Feierabend - wenn der Betrieb nicht am Wochenende arbeitet. In Betrieben die am Wochenende werktätig sind natürlich nicht
Ich denke, dass richtet sich nach den individuellen Öffnungszeiten des jeweiligen Betriebs. Wenn du früher aufhörst bist du zwar inoffiziell im Wochenende , offiziell noch in der Arbeit bis der Betrieb schließt.
Der Begriff "Wochenende" ist in Deutschland rechtlich nicht definiert.
Für einen Arbeitnehmer kann man daher schlußfolgern, daß das Wochenende mit Ende seiner Arbeit am Freitag beginnt.
Gibt es denn einen konkreten arbeitsrechtlichen Grund für die Frage?
Ja, das kann man sagen: https://de.wikipedia.org/wiki/Wochenende
Er wird dispositv angewendet - der Begriff "Wochenende" wird als gegeben vorausgesetzt und i. d. R. rechtlich so ausgelegt, wie er gesellschaftlich akzeptiert, bezeichnet oder gelebt wird.
Der Wochenanfang ist mit "Montag" genormt (EN 28601, ISO 8601 und DIN 1355) - daher könnte man daraus ableiten, daß der Sonntag, im wörtlichen Sinne, das Wochenende ist - die Lebenswirklichkeit und die allgemeinsprachliche Verwendung in Deutschland bezieht den Samstag aber in den Begriff "Wochenende" mit ein und wird i. d. R. noch ausgedehnt, auf einen unbestimmten Zeitpunkt am Freitagabend, weil dann die meisten Menschen nicht mehr bis Montag arbeiten müssen und der Freitagabend von der Mehrzahl der Menschen bereits als Wochenende gelebt wird - daher wird allgemein unterstellt, daß das Wochenende spätestens am Freitagabend beginnt und am Sonntag endet.
Das ist insbesondere bei einem nicht sorgeberechtigten Elternteil von Bedeutung - wenn dieser Elternteil das Kind am "Wochenende" zu sich zu Besuch holen darf, legen die Gerichte i. d. R. den Beginn des Besuchs auf Freitagabend fest.