Waldorf Frommer Mahnbescheid...Was tun?

1 Antwort

Du hast den damaligen Schriftverkehr noch? Hebe ihn auf. Ansonsten würde ich "ich widerspreche komplett" ankreuzen und zum gericht schicken. Details hierzu habe ich auch hier schon beschrieben:

https://www.gutefrage.net/frage/mahnbescheid-von-koch-media-gmbh-was-kann-ich-noch-machen-um-den-schaden-zu-minimieren-was-erwartet-uns-bei-gericht

Für dich relevant dürfte insbesondere sein, dass der Streitwert gedeckelt ist. Mehr Geld als die 150€ kriegen die jedenfalls nicht. Mehr noch: Wenn die mehr fordern, darfst du deine damaligen Anwaltskosten als Schadensersatz in Rechnung stellen.

Wenn du etwas risikobereit bist, könntest du nicht nur dem Mahnbescheid nicht nur widersprechen, sondern deinerseits auch beantragen, das streitige Verfahren einzuleiten und die Abweisung beantragen, sowie die Gegenforderung in Höhe deiner damaligen Anwaltskosten als Schadensersatz fordern. Ggf. sprich das mit dem damaligen Anwalt ab.