Waldorf Frommer Mahnbescheid...Was tun?
Liebe alle,
ich brauche bitte Euren Rat. Ich habe vor drei Jahren von der o.g. Kanzlei eine Abmahnung bekommen. Ich habe mich an die Kanzlei Werdermann von Rügen gewendet und sie haben für mich eine vorbeugende Unterlassungserklärung verschickt. Ich musste dann auch einen Teilbetrag i.H.v. EUR 150 an die abmahnende Kanzlei überweisen. Ich dachte mit der UE und der Zahlung wäre mein Problem erledigt? Heute, nach drei Jahren, habe ich einen Mahnbescheid über denselben Fall bekommen. Wie soll ich hier am Besten vorgehen? Ich bin Euch über jeden Rat dankbar.
1 Antwort
Du hast den damaligen Schriftverkehr noch? Hebe ihn auf. Ansonsten würde ich "ich widerspreche komplett" ankreuzen und zum gericht schicken. Details hierzu habe ich auch hier schon beschrieben:
Für dich relevant dürfte insbesondere sein, dass der Streitwert gedeckelt ist. Mehr Geld als die 150€ kriegen die jedenfalls nicht. Mehr noch: Wenn die mehr fordern, darfst du deine damaligen Anwaltskosten als Schadensersatz in Rechnung stellen.
Wenn du etwas risikobereit bist, könntest du nicht nur dem Mahnbescheid nicht nur widersprechen, sondern deinerseits auch beantragen, das streitige Verfahren einzuleiten und die Abweisung beantragen, sowie die Gegenforderung in Höhe deiner damaligen Anwaltskosten als Schadensersatz fordern. Ggf. sprich das mit dem damaligen Anwalt ab.