waffensachkundeprüfung

3 Antworten

Wenn Du die Waffensachkunde nach §7 Waffengesetz erfolgreich absolviert hast, gilt sie bundesweit und unbefristet. Die Urkunde darüber solltest Du natürlich vorweisen können. Eine Unart einiger Bewachungsunternehmen ist es, die Urkunde beim Weggang erst auf Nachfrage herauszugeben. Beim zuständigen Sachbearbeiter im Ordnungsamt erfährst Du weiteres. Geh doch auch einfach mal in einen Schützenverein in Deine Nähe.

die Waffensachkundeprüfungen verfallen nicht. Dies wird in der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz klar gelegt. Hat man die WSK für Berufswaffenträger abgelegt, so ist diese in de rRegel auf Kurzwaffen beschränkt. (müsste im Zeugnis stehen, welche Waffenarten geschult wurden). Man sollte allerdings beachten, dass das Waffengesetz in den letzten Jahren mehrmals geändert wurde und sich diese Änderungen schnellstens studieren, damit man nicht durch Unwissenheit Unzuverlässig wird. Guggst Du auch hier: www.waffensachkundepruefung.de

Bei der normalen Sachkundeprüfung für Sportschützen wird gesagt, das diese verfällt, wenn man nicht innerhalt einer bestimmten Zeit einen Antrag auf WBK stellt.

Jedoch ist das bei dir wohl anders und du kannst dich auf die unbefristete Laufzeit berufen.

Die Verwaltung gibt dir dazu auch Auskunft.

Wobei es eh egal ist, entweder willst du sportlich schießen, dann mußt du zur Not halt die Prüfung nochmal machen, oder du willst es nicht, dann ist es egal.

Du wirst es wohl nicht von der Gültigkeit der Sachkunde abhängig machen wollen?