Tragen von Schaukampfwaffen im öffentlichen Raum

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Ich habe mich selber mal informiert.

Es stimmt, dass sich der Gesetzgeber da nicht wirklich einig ist. Wenn du mit nem Katana auf der Schulter und abgetrennten (Latex)Köpfen durch die Fussgängerzone läufst, kann man dir die Sachen wegnehmen.

Wenn du dich als Ritter verkleidest und nen Schwert an der Seite trägst, wird es tatsächlich geduldet. Ist aber, streng genommen, nicht unbedingt erwünscht.

Mittelalterliche Veranstaltungen sind meistens private Veranstaltungen und da ist das Tragen eines Schwertes eigentlich erlaubt, weil es eben in den Rahmen passt. Und weil es eben keine öffentliche Veranstaltung ist. Der Veranstalter kann also das Tragen von Schwertern erlauben oder verbieten.

Im Zweifelsfall, und so meinte es der zuständige Beamte, musst du zum Ordnungsamt und bestimmten Leuten dein Schwert zeigen und die geben dir dann dafür nen Zettel, wo sowas draufsteht wie "Person X darf damit rumlaufen."

Wenn du z.B. Aikido machst oder aus irgendeinem anderen Grund mit nem Schwert rumlaufen musst.

Im Zweifelsfall versuch einfach, das Schwert nicht allzu offen rumzuschleppen.

Das Schwert darfst du ohne Probleme besitzen, es kann dir also nicht für immer weggenommen werden. Und wenn du es so transportierst, dass du es nicht offen zur Schau stellst, kann auch niemand was sagen.

Als ich noch Schwertkampf in Köln gemacht habe, bin ich auch immer in voller Montur über den Hauptbahnhof gelatscht.

Jekanadar 
Beitragsersteller
 12.04.2011, 18:55

Danke Dir. Werde mich dann wohl demnächst mal mit dem Ordnungsamt auseinandersetzen.

Es ist im Grunde ganz einfach.

Das Waffengesetz ist da eindeutig.

Das Führen von Hieb-und Stosswaffen ist verboten.

Das Führen von Waffen auf öffentlichen Veranstaltunge ist grundsätzlich verboten.

Was 'führen' bedeutet definiert auch das Gesetz. Auch eine Schaukampfwaffe ist per Definition eine Hieb-und Stosswaffe, auch eine Waffe.

Für das Führen gibt es Ausnahmen. Diese sind aber nur in einem Fall eindeutig, zwecks Ausübung des Berufes.

Diese Regellung ist erst eingie Jahre alt. Wer sich da im Detail informieren möchte schaue in das Waffg §42, 42a oder schaut mal auf http://www.schaukampf-waffen.eu

Das ist der Stand der Rechtslage. Ihr könnt Euch im Zweifel auf eine Diskussion mit einem Ordnungshüter einlassen, könnt aber ziemlich sicher sein, das ihr den Kürzeren zieht, wenn es zu dieser Diskussion kommt. Empfehlung: Klärt das VORHER mit den zuständigen Behörden ab.

ThedrianZet  24.02.2017, 10:09

Bezüglich eines "Bo-Stabes" gebe ich an, dass es nicht als Waffe zu erachten ist nach dem Gesetz. Ich habe beim Ordnungsamt diesbezüglich angefragt - speziell aber für den "Bo-Stab", weil ich damit in der Natur Spins üben will und ich vor dem Kauf mich 100% absichern wollte.


Die originale Antwort vom Ordnungamt heißt:

"


gern bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer u.a. Anfrage.

Meine Prüfung hat ergeben, dass der sogenannte Bo-Stab nicht als Waffe im Sinne des Waffengesetzes anzusehen ist. Somit benötigen Sie weder für den Transport noch für die Ausführung Ihrer Übungen eine waffenrechtliche Genehmigung meinerseits.



Schaukampfwaffen gelten normalerweise nicht als Waffen im Sinne des Waffengesetzes (http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/index.html), daher ist dieses Gesetz auch nicht auf eine Schaukampfwaffe anzuwenden, d.h. du darfst das Ding mit dir führen.

 

Was das "Üben" betrifft, kommt es natürlich darauf an, wie und wo du das machst. wenn du auf einer öffentlichen Grünfläche mit ausreichend Abstand zu eventuellen Zuschauern übst, hat wahrscheinlich niemand etwas dagegen, wenn ihr zwischen spielenden Kinder rumspringt, sieht das anders aus (egal, ob mit oder ohne Waffe).

 

Wann die Grenze zwischen der Schaukampfwaffe und der Hiebwaffe nach dem WaffG überschritten ist, hängt natürlich davon ab, wie das Teil genau gearbeitet ist. Ein guter Schaukampfwaffen-Schmied wird diese Grenze aber hoffentlich kennen und beachten!

KeyFreak  15.12.2012, 14:45

Hiebwaffen bzw. Äxte können auch unter Schaukampfwaffen fallen, wenn sie stumpf, stabil u.s.w sind.

Scharf sollten sie nicht sein, aber katana darf man ja auch in einer Scheide "transportieren"

Das mitführen im Kofferraum ist kein Problem.

Das tragen sollcher Waffen ist auf dem Weg zu Veranstalltungen grundsätzlich geduldet.

Das Problem ist aber das sich hier die Gesetzgebung nicht ganz einig ist.

Das üben in einem Park würd ich unterlassen bis man das mit der örtlichen Polizei besprochen hat und die grünes licht gegeben haben. Sobald man grünes Licht bekommen hat müssen die halt nicht rausfahren nur weil Leute anrufen weil mit Waffen im Park gekämpft wird.

(dies ist auch je nach Ort unterschiedlich: ein bekannter hat dafür ne Sondererlaubnis und die muss er dann auch immer mit sich führen wenn sie üben)

Ich persönlich würde für die Übungen im Park auf LARP Waffen zurückgreifen, nicht das gleiche gefühl aber für die abläufe ausreichend.

 

Ausserhalb von Veranstaltungen gibt es Auf ÖWG Flächen dann eine Anzeige (Einsatzkosten Inklusive) und ein neues Langsax dürftest Dir wohl auch besorgen, weil das Alte eingezogen würde! (Soviel zum offen tragen oder üben in der Öffentlichkeit) Transport zur Veranstaltung im PKW vom Wohnort zum Veranstaltungsort ist OK (Ausnahme: das Teil liegt andauernd im Wagen rum und bei einer Kontrolle kommt raus, das es kein Transport ist)