Kauf einer gebrauchten Schreckschuss Pistole?
Hallöle^^ frage in die runde.. Ich.. (M/26) besitze 2 Schreckschusspistolen.. ein freund.. (M/37) hat mir seine gezeigt und ich möchte sie nun von seinem.. in meinen Besitz bringen^^ .. weil sie mir so gut gefällt und ich die Pistole vom aussehen feiere.. (ist eine PtB geprüfte und in Deutschland gekaufte Pistole.. also nichts falsches denken^^) nun meine Frage..
Wie schließe ich dieses geschäfft rechtlich abgesichert ab.. so das im Falle von.. angenommen Diebstahl und daraufhin eingehender überprüfung der beim Waffengeschäfft hinterlegten Seriennummer ich als eigentümer eingetragen bin so der er rechtlich abgesichert ist
Da im falle des falles ist das richtige fallen alles..
Möchte es gesetzeskonform machen.. da es eine Waffe ist.. In Deutschland ist es ja grade dann sehr wichtig alles transparent nachvollziehbar abzuwickeln.. habt ihr mir Tipps was und wie ich das machen könnte?? Ich danke euch im vorraus für euere Hilfe und zeit^^
LG Riccard 0_o;))
1 Antwort
Du übergibst das Geld, und übernimmst die Ware. Das ist alles. Es ist kein Kaufvertrag notwendig. Es ist auch vollkommen wurscht, wer als ursprünglicher Käufer irgendwann einmal beim Händler eingetragen wurde. Da die Verkäufe des Händlers nirgends hin gemeldet werden (müssen), sind Folgegeschäfte keinen Regeln unterworfen, außer dem Alter des Käufers.