Wärmemengenzähler in Mehrfamilienhaus

2 Antworten

Der Energieverbrauch muss für jede Wohnung einzeln erfassbar sein. Soll heißen, entweder jede Wohnung ist mit Heizkostenverteilern oder Wärmemengenzählern ausgestattet. Ist das nicht der Fall, dürfen die Mieter ihre Heizkosten um 15% reduzieren.

Tomines 
Beitragsersteller
 26.08.2014, 19:13

Danke für die Antwort. Mein Vermieter hat die Daten von unseren Heizkostenverteilern, (wie auch die vorherigen Jahre) mit einem Faktor Multipliziert und somit die Heizkosten errechnet. In der Abrechnung 2013 ist dieser Faktor erhöht, (Vermieter sagt das hängt mit der neuen Verrechnung mit dem Wärmemengenzähler zusammen, ist im Keller der Heizungsanlage am Vorlauf angebracht). Wir zahlen also mehr Heizkosten nur wegen dem Einbau eines Wärmemengenzählers und der angeblichen neuen Verrechnung mit einem höheren Faktor mit den Heizkostenverteilern. Das kann ich nicht nachvollziehen.

Ist mir unverständlich, lege gegen die Abrechnung Einspruch ein und fordere Einsichtnahme und Erläuterung bzw. Erklärung. wieso das jetzt nur deswegen, dass Wärmemengenzähler vorgeschaltet sind, die Heizkosten gestiegen sein sollen.