Ist es inzest mit der halbschwester was zu machen?
Ist es gesetzlich erlaubt?
10 Antworten
Da sich Halbgeschwister ein Elternteil teilen, sind sie leibliche Geschwister im Sinne von § 173 Abs. 2 StGB.
Nach derzeitigem Deutschen Rechtsverständnis ist Beischlaf im Sinne der Gesetze jedoch nur der vaginale Verkehr. Alles andere steht also nicht unter Strafe.
Bei Blutsverwandtschaft ist es verboten. Erst bei Familienangehörigen 2. Grades ist es "erlaubt"
Tu dir selbst einen Gefallen und antworte direkt auf seine Frage. Wenn er es dann macht und angezeigt wird, kann er dir die Schuld dafür geben. Einen schönen Tag noch :)
Tu dir selbst einen Gefallen und lies dir den verlinkten Artikel durch. Dort wird erklärt, wie das mit Graden bei Verwandtschaftsverhältnissen funktioniert.
Mit Cousinen ist man auch blutsverwandt.... Und Verwandte 2. Grades sind die nicht. Allerdings sagt da der Gesetzgeber, dass die weit genug entfernt verwandt sind, so dass Sex mit Cousinen erlaubt ist. Ich bin Ahnenforscher. Also hier mal eine Erklärung zu Verwandtschaftsverhältnissen: Eltern und eigene Kinder: 1. Grad; Geschwister, Großeltern, Enkelkinder: 2. Grad. Onkel, Tanten, Urgroßeltern, Nichten, Neffen, Urenkel: 3. Grad; Cousins, Cousinen, Ururgroßeltern, Großonkel, Großtanten, Ururenkel, Großneffen, Großnichten: 4. Grades. Und so weiter. Es kommt immer darauf an, über wie viel Personen man mit einer anderen Person verwandt ist. Mit sich selbst ist man theoretisch im 0. Grad verwandt. Ab dem 5. Grad kommen dann Verwandtschaftsbezeichnungen, wie zum Beispiel "Neffe 2. Grades" hinzu. Da kommt zwar auch die Bezeichnung "Grades" vor. Damit ist aber nicht der Verwandtschaftsgrad gemeint. Dies ist lediglich ein Bestandteil der Bezeichnung des Verwandtschaftsgrades. Mit dem Neffen 2. Grades ist man nämlich im 5. Grad verwandt. Das ist leider in der deutschen Sprache unglücklich geregelt. In anderen Sprachen sieht das besser aus. Die haben das Wort "Grades" nicht in Verwandtschaftsbezeichnungen stehen, sondern nutzen dies lediglich um den tatsächlichen Verwandtschaftsgrad zu nennen.
Geschwister sind Verwandte zweiten Grades.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verwandtschaftsbeziehung#Geschwister
Ist verboten. In der heutigen Zeit, in der man verhüten kann, allerdings unverständlich. Es sollte eigentlich genügen, wenn lediglich das gemeinsamte Zeugen von Kindern verboten wäre. Denn da besteht ja eine sehr viel höhere Gefahr, dass diese schwere Krankheiten haben.
Finde ich auch, auch wenn die Schwester oder der Bruder sowieso zeugungsunfähig wären, wieso dürften die keinen Sex haben, das ist ja privat sache
Da spielen wohl irgendwelche mittelalterlichen Vorstellungen eine Rolle. Genauso, wie, als bis Anfang der 1990er Jahre Homosexualität verboten war....
Im Mittelalter wurden behinderte Kinder als eine Strafe Gottes gesehen, oder es war eine Hexe im Spiel. Heute können wir erklären, was passiert wenn Inzest zu Fortpflanzung führt. Die Zahl der (geistig) behinderte Kinder steigt. Aber auch das kann Deutschland verkraften, wir schaffen ja alles.
Hää? Bitte mit Quellenangabe. ^^ Und zwar eine seriöse Quelle. Dass Geschwister Kinder zeugen, dürften absolute Einzelfälle sein. Und wir reden hier ja lediglich von Sex und nicht von Kinder zeugen....
Es kommt darauf an was genau ihr machen wollt...
Gesetzlich verboten ist der "Beischlaf", d.h. Penis in Vagina. Alle anderen Praktiken sind damit gesetzlich erlaubt aber wenn das rauskommt seid ihr ziemlich unten durch, Gesetz hin oder her.
Erlaubt oder nicht ich finde es gehört sich nicht...
So wie homosexualität ausleben, Sex vor der Ehe, Pille nehmen mit 16, Hot Pants tragen.....
Das ist was andres wie Sex mit seiner Halbschwester zu haben bitte... obwohl er ja nix von Sex schreibt...
Aber Blutsverwandt. Mit Familienangehörigen 2. Grades sind in diesem Fall gemeint: Cousin, Cousine,...