VZ-Studium in Kurzarbeit?
Hallo zusammen,
jetzt eine tricky Frage über die ich mir schon mehrere Wochen den Kopf zerbreche. Ich hoffe, jemand hat eine Idee die vielleicht die Antwort sein könnte!
Wie viele in Deutschland bin ich gerade auf Kurzarbeit (KA) gestellt und darf aber mittlerweile wieder 12h/Woche (statt 40) arbeiten. Nach Überlegungen während des Lockdowns und Gespräch mit meinem Vorgesetzten (VG), habe ich mich für das Wintersemester an der Uni beworben um mit meiner reichlich vorhandenen Zeit etwas sinnvolles nebenher zu beginnen. Offiziell ist es von meinem VG genehmigt. Jetzt stellt sich allerdings die Frage - verliere ich offiziell meinen Anspruch auf KA-Geld wenn das Unternehmen weiß, dass ich ab November Vollzeit studiere? Auf meine eigentliche Arbeit hat das Studium aktuell überhaupt keine Konsequenzen, weil ich als "normaler" Student sowieso bis zu 20h/Woche arbeiten darf. Aktuell sind es ja noch weniger Stunden. Sollte das Unternehmen die MA wieder auf 100% zurückholen, würde ich (wie bei einem Werkstudentenjob auch) meine Stunden auf 20h/Woche anpassen. Steuertechnisch würde ich ja mehr Steuern zahlen, als ich mit dem Studentenstatus eigentlich tun müsste. Von daher auch nicht schlecht für das Finanzamt. Ich versuche nur das beste aus meiner Situation zu machen und möchte nicht Däumchen drehen. Allerdings möchte ich auch nicht meinen KAG-Anspruch verlieren oder wegen der Abrechnung Schwierigkeiten bekommen oder machen. Wegen der aktuellen Situation die so viele betrifft aber doch immer noch chaotisch ist, weiß ich nicht wo ich mir neutralen Rat holen kann.
Liebe Grüße und danke fürs Durchlesen! Ich hoffe es war einigermaßen verständlich.
4 Antworten
Also was jetzt, Vollzeitstudium oder 20 Stunden Woche im Betrieb? Der Sinn von Kurzarbeitergeld (Kug) ist es ja die Fachkräfte in den Unternehmen zu halten, wer also kündigt, um Vollzeit zu studieren hat ab der Kündigung keinen Anspruch mehr auf Kug. Wer aber in Teilzeit beschäftigt ist (gilt allerdings nicht für geringfügig Beschäftigte mit 450 Euro Job), kann nebenbei machen was er will, oft sind es Mütter die Zeit für ihre Kinder haben müssen, aber studieren kann man in der Zeit natürlich auch, das kann einem niemand verbieten.
Wenn man trotz aller Infos noch Fragen hat kann man sich aber auch an die Hotline wenden: https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/ansprechpartner
Rufen Sie uns an. Gerne helfen wir Ihnen persönlich weiter!
Das wurde aber durch die Formulierung "Vollzeit studieren" angedeutet, besser ist es doch alle Mißverständnisse von vonherein aus dem Weg zu räumen, ansonsten denke ich habe ich die Frage schon verstanden.
Also wenn du das schriftlich mit deinem Arbeitgeber verhandelt hast, auch dass du dann den Studentenvertrag bekommst nach auslaufen des KAG von der Bundesagentur für Arbeit passt alles.
Du nutzt die Zeit & Chance sehr sinnvoll, das finde ich super, liest man sehr selten hier drin...
Dein Arbeitgeber profitiert ja auch davon, evtl. übernimmt er dich nach dem Studium gleich wieder in VOLLZEIT.🏆
Viel Glück & Erfolg beim Studieren.
Hoffe konnte dir helfen, bei weiteren Fragen sehr gerne einfach melden😉
Hallo,
bei der Arge/ Studentenberatung bzw. KA-Zahlung oder der AStA deiner Uni sollte dir besser weitergeholfen werden als hier.
Viel Erfolg
P. S.
https://www.studis-online.de/jobben/jobben-in-der-corona-krise.php
Das habe ich gerade gefunden, glaube es geht tatsächlich nicht, habe es aber auch nur kurz überflogen.
Er hat aber nicht gekündigt, sonst wäre deine Antwort selbstverständlich perfekt.