VW-Kundendienst beim Leasing nur in der Vertragswerkstatt?
Ich habe einen VW Polo EZ 07/2014 auf Leasing. Muss ich denn meine Kundendienste unbedingt beim VW-Autohaus machen lassen, oder kann/darf das auch eine freie Werkstatt machen?
7 Antworten
Hier kommt es darauf an, was in deinem Leasing-Vertrag steht. Steht dort drin, dass du zur Vertragswerkstatt musst, dann ist das so. Du hast das Auto zu diesen Bedingungen geleast und musst dich selbstverständlich auch daran halten.
Steht im Vertrag nichts drin, musst du die fachkundige Wartung nachweisen. Das mag bei den großen Werkstattketten noch gegeben sein. Kleine Werkstätten werden diesen Nachweis nicht führen können.
Im Normalfall (wenn im Vertrag nix anderes steht) hast du zu einer Vertragswerkstatt zu fahren. Eine freie Werkstatt darf das im Normalfall nicht aber ließ das am Besten in deinem Leasingvertrag nach oder ruf dort an.
Du hast ein Auto auf Zeit gemietet und der Vermieter bestimmt wo du die Inspektionen zu machen hast. Also, JA, du musst zur VW-Vertragswerkstatt.
"Meine" Firma hat alle Leasingwagen von VW. Und die müssen mit allem zu VW.
Guck mal in Deinen Leasing-Vertrag rein, da sollte das drinstehen.
Steht nichts explizites drin. Alles allgemein gehalten, ohne eine direkte Angabe!