Sorry für die merkwürdige formulierung. Wers besser kann, darf ändern. ^^
Vorwort:
Sexueller Missbrauch an Kindern erhitzt die Gemüter. Viele schreien: Pen**s ab. Todesstrafe. für immer einsperren.
Ich selbst sehe bei Missbrauch auch ständig rot und habe extremes Mitleid mit den armen Kindern. Die den Menschen nichts getan haben und sich auch nicht wehren können. Die müssen dann oft bestialische Sachen über sich ergehen lassen.
Idee Strafen:
Ich würde hier keine direkte Mindeststrafe aber auch keine Maximalstrafe wie das deutsche Gesetz vorsieht in die Missbrauchsparagraphen schreiben.
Sondern ich würde es wie folgt handhaben,
Der Richter hat bei der Strafen Verhängung komplett freie Hand. Also kann er sagen Beispiel: Entweder Therapie in einer Klinik oder Knast. Therapie auf Unbestimmte Zeit. Freilassung entscheiden mehrere unabhängige Gutachter. Sollte einer der Gutachter sagen, dass er keine positive Prognose stellen kann, dann bleibt der täter in der Klinik. Das kann dann auch bis zum Lebensende sein. Also so wie wir schon bei Sicherungsverwahrung haben.
Sollte er sich weigern Therapie zu machen, wird er Lebenslang(Bis an sein Lebensende) eingesperrt. Genau so, wenn der Täter in der Therapie nicht mitmacht oder die Therapieeinheiten verpasst.
Das würde ich aber nicht in den Paragraphen als Strafmaß setzen sondern in die Hand des Richters legen.
Hier ist es egal ob Missbrauch oder schwerer sexueller Missbrauch. (Für Erwachsene Straftäter) (Jugendstrafrecht sollte weiterhin anders sein.)
Was haltet ihr von so einer Art von Strafe? Bzw sollte es os im Paragraphen stehen?
Ich finde die Idee eig ganz gut. Weil der Täter nicht weis, wie lange er in Haft muss und der Richter selbst entscheiden kann.
Der Richter kann auch festlegen: Strafe 2 Jahre oder höher. Also je nach Prognose.