Vorzeitig als Volljährig erklären lassen?
Hallo, das hört sich jetzt vielleicht blöd an aber ist ernst gemeint. Ich habe in deiner Serie (das meinte ich mit dem blöd) gesehen, wie sich einer vorzeitig als Volljährig erklären lassen hat, weil es Stress mit den Eltern gibt. Bei mir ist das ähnlich. Also ich bin M/16 und ziehe aus und da muss ich ja irgendwie die Entscheidungen treffen, die normal die Eltern treffen. Außerdem möchte ich sobald ich raus bin nichts mehr mit ihnen zu tun haben, was die Sache verkompliziert. Es hört sich jetzt wirklich blöd an, da es aus einer Serie kommt, aber es würde mir extrem helfen. Dort haben sich die Eltern getrennt, aber ich habe nur extremen Stress mit meinen Eltern... Ich weiß nicht ob das irgendwie nen Unterschied macht oder ob es überhaupt geht. Danke PS: ich weiß dass es dumm ist weil es aus einer Serie kommt, aber würde mich echt interessieren.
9 Antworten
Volljährigkeitserklärung
Das gibt es in Deutschland nicht mehr.
Das ging (das war im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorgesehen), als man erst mit 21 Jahre volljährig wurde - damals konnte man den Antrag ab dem 18. Lebensjahr stellen...
Du kannst dich nicht mit 17 oder 16 als volljährig erklären lassen.
§ 2Eintritt der Volljährigkeit
Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.
Früher ausziehen kannst du aber trotzdem, das währe dann wieder etwas anderes. Für eine komplette Unabhängigkeit musst du sowieso noch bis zum 21 Lebensjahr warten. Selbst mit 18 steht dir noch nicht alles zu.
Nein das geht nicht. Denk etwas logisch nach.
Du kannst ausziehen aber dann brauchst du das einverstäntnis deiner eltern. Denn ohne die lässt dich kein vermieter in seiner wohnung wohnen und du brauchst ja auch geld um die wohnung zu bezahlen.
Nur wegen stress mit Eltern kann man auch nicht einfach davon flüchten und gehen. Wenn du irgend ein problem mit ihnen hast, dann melde dich beim jugendamt.
stress mit den eltern ist kein grund und reicht auch nicht für eine volljährigkeitserklärung.geh mal zum jugendamt und lass dich beraten wann es möglich ist und aus welchen gründen
Das ist nach deutschem Recht nicht möglich. Es gibt lediglich die Möglichkeit der partiellen unbeschränkten Geschäftsfähigkeit im Bereich des selbstständigen Betriebs eines Erwerbsgeschäfts.