Vorvertrag? Kaution? Wie kann man den Verkauf absichern?

4 Antworten

Da der Notarvertrag zuerst abgeschlossen wird und erst danach der Verwalter seine Zustimmung erklären muss, brauchst du keine weitere Absicherung - der Käufer ist durch den Vertrag gebunden.

der Vertrag wurde von einem Notar beurkundet, da hätte eine entsprechende Klausel eingesetzt werden müssen.

in etwa: sollte die Verwaltung dem Verkauf nicht zustimmen, so ist der Vertrag hinfällig

wenn du bereits beim Notar warst, ist alles geregelt, denn der Notar weiss ja von der Verwaltungszustimmung und hat das hoffentlich mit dem Käufer und dir kommuniziert.

Wenn ihr noch nicht beim Notar ward, ist niemand auf der sicheren Seite. Du könntest höchstens pirvat eine Art Kaution verlangen, die später mit dem Kaufpreis verrechnet wird. Wobei umgekehrt auch der Käufer sowas verlangen kann, denn auch du kannst ja plötzlich einen Käufer finden, der mehr zahlt.

Nimm eine Anzahlung, die bei Nicht-Kauf verfällt und nur, wenn du es zu verantworten hast, rückerstattet wird.