Vorsicherung eines/mehrerer FI-Schalter (RCD)?
Hallo zusammen,
da der FI-Schalter / RCD ja nur Fehlerströme prüft, aber keine Überlast, möchte ich diesen gerne durch eine VORsicherung absichern. Dazu drei Fragen:
1.) Muss die Vorsicherung kleiner sein, als der Nennstrom des FI (40A Vorsicherung vor einem 63A FI) oder können beide denselben Wert haben?
2.) Kann die Vorsicherung durch einen normalen Leitungsschutzschalter (LSS) erfolgen, oder muss dass zwingend eine "Schmelzsicherung" bzw. SLS sein?
3.) Wenn ich z.B. 2 FI-Schalter parallel betreiben möchte, bekommt dann jeder dieser FI eine "eigene" Vorsicherung, oder reicht hier eine (z.B. zentral vorm Stromzähler) aus?
Freue mich auf Antworten,
DANKE & VG
TiJay74
9 Antworten
Soooooo, nach aktuellen Infos ist die Zuleitung zum Garten im Zentralkasten wohl mit 16A abgesichert. Die Vorsicherungen im Garten selbst sollen 10-13A nicht übersteigen, dies entspricht 2300-2990Watt :-(
Damit ist meine bisherige Planung weitestgehend hinfällig, da man bei den Werten ja ohnehin nur minimalistisch agieren kann.
Ich werde dennoch hinter einer 13A Vorsicherung auf 2 parallele FI-Kreise gehen und zwischen Innen/Außen trennen.
Dennoch dürfte das im Sommer eine Herausforderung werden, ob ich z.B. noch Rasen mähen kann, wenn der Kühlschrank läuft und der Poolfilter an ist :-D ... ich bin gespannt.
Ich erweitere mal meine Frage: Kann ich bei mir im Garten auch eine 16A "Hauptsicherung" nehmen oder muss diese zwingend eine Nummer kleiner als die Hauptsicherung im zentralen Verteilerkasten auf dem Gartenweg sein?
Wie stelle ich denn sicher, dass meine Hauptsicherung im Garten im Eventualfall als Erstes kommt? Regiert diese als erstes, weil sie so nah an den Verbrauchern ist, oder spielt das keine Rolle?
Danke & VG
zu 1,bei uns standart vorsicherung am zähler bei normalwohnung 35A Fi ist 40A.die altanlagen haben schraub oder NH sicherung und neuere haben automaten.bei 2 Fi kein problem mit nur einer vorsicherung am zähler,mit dem nachteil wenn eine auslöst sind beide betroffen.folgedessen sinnvoll für beide eine zu haben und selektive anordnung ist immer am besten
Ok, ich versuchs mal :-)
Es geht um einen Bungalow/Gartenlaube in einer Gemeinschafts-Gartenanlage.
D.h. der eigentliche "Zählerplatz" gehört dem Verein und da kommt man auch nicht ran (zentrale Kästen auf den Wegen). Wir reden hier also von der "Unterverteilung" in der eigenen Laube und die möchte ich gern sinnvoll aufbauen.
Es ist korrekt, dass ich keine Elektrofachkraft bin, allerdings will ich so viel wie möglich selbst vorbereiten. Die Anlage wird dann von meinem Onkel (Elektriker) in Betrieb genommen und abgenommen. Da er aber 100km weit weg wohnt, will ich ihn nicht mit jeder Frage belästigen, außerdem lerne ich gern dazu.
So frage ich mich z.B. ob es sinnvoll ist, einen reinen "Hauptschalter" in die Zuleitung zum Sicherungskasten/Unterverteiler einzubauen, oder ob die Funktion eben 1:1 von der "Hauptsicherung" vor dem Unterzähler (privat) übernommen wird.
Danke & VG
TiJay74
P.S.: Ich habe bereits eine Anfrage an den Vorstand der Gartenanlage gestellt (es gibt dort einen Fachberater Energie), wie hoch die Zuleitung zum Garten abgesichert ist.
Klar ist schon, dass es kein Drehstrom, sondern nur 1Phase Wechselstrom gibt.
Das nutzt Dir gar nicht. Er (oder der Betrieb, für den er arbeitet) ist nicht beim örtlichen Netzbetreiber eingetragen und darf dort auch deshalb keine Abnahmen machen. Außerdem sind die Anschlußbedingungen von Betreiber zu Betreiber ggf abweichend. Um einen örtlich zugelassenen Elektriker kommst Du nicht drum rum, wenn das alles ordentlich laufen soll.
Das ist so pauschal in diesem speziellen Fall schlicht falsch.
Es geht hier um eine „Unteranlage“ die bereits vom EVU gezählt ist. Mir ist keine vergleichbare Anlage bekannt bei der auf den privaten Wegen ungezählter Strom fließt.
Da hier nach dem Zähler gearbeitet wird und der Zähler auch nicht angefasst werden muss, ist auch eine Gastkonzession nicht erforderlich. An diesen Anlagen darf jeder in Deutschland bei einem x-beliebigen EVU konzessionierte Elektriker arbeiten. Wenn der Onkel diese Bedingung erfüllt oder der Onkel einen Chef hat der seine Arbeit absegnet, ist das völlig ausreichend. Ein Termin mit einem ortsansässigen verteuert die Sache unnötig für den Fragesteller.
- Die Vorsicherung darf höchstens den Nennstrom des RCD haben. Weniger ist immer möglich, aber wenig sinnvoll.
- Im Prinzip darf es auch ein entprechend für den Kurzschlussstrom bemessenen LSS sein, aber NEOZED sind in diesem Fall einfach billiger, schalten sicherer ab und sollen ja eigentlich nicht auslösen.
- Es dürfen mehrere FIs an einer Vorsicherung betrieben werden, allerdings müssen beide die gleiche Strombelastung besitzen und die Vorsicherung muss Punkt 1 entsprechen.
die vorsicherung kann sogar einen größeren wert haben. der 40 Ampere FI z.B. kann mit 50 oder sogar 63 ampere abgesichert werden. das steht auf dem schalter auch drauf. ein kleines sicherungssymbol, sieht also aus wie ein widerstand mit einem draht durch, und dahinter dann meist die buchstaben gG oder gL und dann eben ___ A
ist die summe der abgangssicherungen sehr groß, sprich sind es sehr viele, und auch viele belastete stromkreise, dann empfielt sich einen fehlerstromschutzschalter mit einer höheren schaltleistung zu verbauen.
lg, Anna
Vorsicht!
Du verwechselst die Symbole auf dem FI.
Ein FI muss genauso wie eine Leitung vor Überlast geschützt werden. Ein 40A FI darf nicht mit 63A gegen Überlast geschützt werden, bei einem Dauerstrom (z.B. 2 Stunden) von 60A wäre der FI sehr schnell defekt, weil überlastet.
Die Symbole sind in der Montageanleitung vom FI erklärt.
Das nutzt Dir gar nicht. Er (oder der Betrieb, für den er arbeitet) ist nicht beim örtlichen Netzbetreiber eingetragen und darf dort auch deshalb keine Abnahmen machen. Außerdem sind die Anschlußbedingungen von Betreiber zu Betreiber ggf abweichend. Um einen örtlich zugelassenen Elektriker kommst Du nicht drum rum, wenn das alles ordentlich laufen soll.
So als Tipp, in einer Gartenlaube benötigst Du niemals 63A und wirst DU vom Zähler aus auch gar nicht bekommen. So Gartensiedlungen haben keine 500A-Einspeisungen, um alle Wünsche zufrieden zu stellen.
Richtige Vorgehensweise: Elektriker zu einem Vor Ort-Termin holen, der dann die Grundbedingungen absteckt. Entsprchend der Zuleitungslänge und Querschnitt wird berechnet, wie hoch die Absicherung in der UV max sein darf. Absicherung muss selektiv zur Haupsicherung sein, damit diese und nicht die unzugängliche Haptsicherung fällt, wenn was ist. All diese Daten und Gegebheiten fließen in die Anlagenbetrachtung ein. Dann wird die UV entsprechend mit Absicherung, Aufteilung der Stromkreise, Fi's ect geplant. Ggf kannst Du, wenn Du es wirklich technisch kannst, mit dem Elektriker die Eigenleistung vereinbaren, so das Dir die Erstellungskosten ersparrt bzw reduziert werden.