Vormundschaft für 20-jährige Tochter

11 Antworten

Es gibt da wenig Möglichkeiten für dich.

Aber eine ganze Menge Möglichkeiten für deine Tochter, dagegen an zu gehen, wenn du über das Familiengericht etwas machst.

Denn sie hat folgende Rechte und Handlungsmöglichkeiten:

Anhörungspflicht des Gerichtes bei Sorgerechtsentscheidungen (§ 159 FamFG)

Widerspruch gegen Sorgerechtsübertragung (§ 1671 Abs. 2 BGB)

Einwilligung in eigene Adoption und Widerspruch dagegen (§§ 1746, § 1762 BGB)

Verfahrensfähigkeit bei Zwangsunterbringungen § 167 Abs. 3 FamFG)

Möglichkeit der vorsorglichen Betreuerbestellung und Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes (§ 1908 BGB)

Sofern sie keine direkte Bedrohung für ihr eigenes Leben, oder für andere darstellt, wird da wenig zu machen sein.

Und du gibst in deiner Frage ja selbst eine Reihe von Dingen an die für deine Tochter sprechen.

Meine Tochter hat mit 18 ein gutes Abitur abgelegt und hat damit begonnen im Bereich Technik zu studieren.

Es gibt immer mal wieder Phasen in denen es ihr gut geht, .........................

Sie nimmt einige vom Psychiater verschriebene Medikamente, ..................

Ihr Freundeskreis ist in Ordnung, viele ihrer Freunde kenne ich schon von Kind an, keiner von ihnen ist in dieser Szene.

Es gibt Tage da ist sie ganz normal .........................

Ich will damit nicht in Frage stellen, das deine Hinweise richtig sind und das es gut ist das du nachfragst.

Sondern ich will dir nur aufzeigen mit welcher Argumentation deine Tochter, oder ggf ihr Anwalt, wenn sie einen schaltet, kommen können.

Ich denke am Besten holst du dir bei Fachleuten vor Ort Informationen.

Bei einer sozialen Beratungsstelle, oder einer Drogenberatungsstelle.

Denn das Jugendamt kommt hier nicht mehr in Frage.

Und auch Anwälte, werden sich im Wesentlichen mit der rein juristischen Seite beschäftigen.

Und von daher ist es eine schwierige Sachlage. für alle Seiten.

Als Laien, können wir dir hier nur von eigenen Erfahrungen berichten. ABer das sind dann Erfahrungen, die nicht unbedingt auf den Fall deiner Tochter angewendet werden können. Leider.

Es tut mir Leid, dir keine bessere Auskunft geben zu können.

Ich kann dir nur Glück und Kraft wünschen, für das was du zu tragen hast und dazu das du die richtigen Möglichkeiten an die Hand bekommst um deiner Tochter helfen zu können.

Libelle1967 
Beitragsersteller
 04.08.2011, 01:17

Ich bin dir unglaublich dankbar für deine Hinweise und die - übrigens sehr intressanten - Auszüge aus unserem Gesetz. Es war mir von Anfang an klar, dass ich keine Chance habe, sollte meine Tochter ihrerseits einen Anwalt einschalten. Allerdings ist sie nicht in der Lage sich einen Anwalt zu organisieren. Und dieser Punkt, der von vielen anderen schon vorher genannt wurde "Sofern sie keine direkte Bedrohung für ihr eigenes Leben, oder für andere darstellt, wird da wenig zu machen sein" ist in gewissem Maße auch gegeben. Meine Tochter hat den total Überblick über die Dosierung ihrer Medikamente verloren und stellt dadurch sogar eine sehr große Gefahr dar.

Danke für deine lieben Worte. Ich werde mein Bestes geben.

Schlimme Geschichte. Aber eine Vormundschaft wird damit kaum begründet werden. Selbst für eine Zwangseinweisung reicht es kaum. Rede mit dem Therapeuten und dem lokalen Psychosozialen Dienst. Die kennen noch mehr Hilfsmogkichkeiten. Wichtig für dich: deine tochter muss selbst ihre probleme in den griff bekommen. Evt wäre ein Umzug ins betreute Wohnen entlastend für euch alle.

Ich hatte fast das gleiche Problem mit meinem Vater.Ich bin zum Amtsgericht gegangen und habe den Fall geschildert.Es wurde ein Amtsarzt eingeschaltet,der den Gesundheitszustand meines Vater diagnostizierte.Der hat dann veranlasst,daß ein Vormund bestimmt wurde.Also geh am besten erstmal zum Gericht.Die helfen Dir weiter

Libelle1967 
Beitragsersteller
 04.08.2011, 01:13

Das tut mir sehr Leid für Dich. Ich hoffe, deinem Vater konnte geholfen werden. Kannst du mir sagen, wie lange es gedauert hat, bis dein Vater schließlich bevormundet worden ist?

is harter toback ... is auch ne harte antwort von mir... entmündigen lassen und in ne klinik einweisen.. alles andere kann man wie immer hier zerreden... du musst deine tochter vor sich selber schützen da bleibt nur der weg der zwangseinweisung.. und soweit ich das weiß macht das jeder arzt.. ob es nun auch die allg. machen weiß ick nich..

Libelle1967 
Beitragsersteller
 04.08.2011, 01:20

Ich sehe das ähnlich. Ich werde mein Bestes geben um das zu erreichen, auch wenn mich meine Tochter dafür hassen wird.

Rheinflip  27.07.2011, 09:08

Entmündigen macht kein arzt. Zwangseinweisungen nur von psychiater unter richterlicher aufsicht bei Akuter gefaehrdung.

So einfach ist das nicht. Sie ist volljährig und kann selber über ihr Leben entscheiden.

Allerdings könntest Du Dich mit einem Anwalt beraten, ob eine Vormundschaft bei diesem Verhalten und in ihrem Interesse möglich ist zu beantragen.

Ich gebe Dir aus Erfahrungen im Bekanntenkreis wenig Hoffnung.

Libelle1967 
Beitragsersteller
 04.08.2011, 01:09

Wie lange würde diese Beantragung denn dauern? Ich habe wirklich große Angst um sie und möchte nicht, dass es irgendwann für Hilfe zu spät ist....

Virginia47  04.08.2011, 07:59
@Libelle1967

Da werden dann Amtsärzte eingebunden, die ein Gutachten über die Mündigkeit abgeben müssen. Das kann lange dauern.

Libelle1967 
Beitragsersteller
 13.08.2011, 19:03
@Virginia47

Ich habe mich jetzt beim Amt erkundigt und werde versuchen mit einem Anwalt ein Schnellverfahren einzuleiten.

Danke für deine Antwort :-)