Unter welchen Vorrausetungen erfolgt eine Entmündigung?
Und ist das wirklich so einfach?
8 Antworten
Ja es ist sehr einfach, besonders wenn du weiblich bist, zur Unterschicht zählst, durch irgendetwas in der Klapse, im Kinder-Jugendheim landest, aber auch wenn du Behinderungen hast oder alt bist. (Alte Frauen sind sehr gefährdet). Grundsätzlich besonders: wenn du scheiß Verwandte hast, scheiß Ehemann usw.
Ist wirklich traurig. Bei mir waren es Verwandte und Ämter, wegen Schuleschwänzen kam das in Gang. Ich habe aber mit viel Glück doch geschafft, die richterliche Entmündigung los zu werden. Angespornt hat mich, der Gedanke, dass ich das nicht nur mir schuldig bin, sondern auch all den anderen doppelt unterdrückt- und ausgebeuteten Frauen.
Was ich aber nicht los werden und auch nicht anklagen konnte, sind die psychiatrischen Diagnosen, Gutachten, Zwangstherapie, Zwangsklapsenaufenthalte.
Diese Diskriminierungen haben mich nachhaltig traumatisiert und ich bin dadurch arbeitsunfähig gemacht und am sozialen Aufstieg gehindert. Es ist so schon schwer aus der Unterschicht rauszukommen, aber mit Diagnosen wird es unmöglich. Ich kann auch nicht meine eigene Anwältin sein oder so was und sonst will mir von denen niemand helfen - hatte schon mal eine Kanzlei angeschrieben. Muss eben mit dieser psychiatrischen Entmündigung und Hartz4 bis zum Lebensende leben. Das heißt eben auch sozial absolut isoliert und ständig von Obdachlosigkeit bedroht, aber auch niemals Hilfe leisten zu können als Zeugin - weil dich Polizei usw. ohnehin als Geisteskranke unglaubwürdig sprechen.
Ich hoffe halt noch mal eine zu finden, der das Leben ähnlich verbaut wurde. Habe ja leider keine Leidensgenossen.
... unter gar keinen. Denn Entmündigung gibt es schon lange nicht mehr. Jetzt gibt es das Betreuungsgesetz.
Ja, das ist einfach.
Geht per Gerichtsbeschluss, auch wird dir ein Betreuer gestellt.
Zbsp wenn du Schizophren bist
Es gibt keine Geisteskrankheiten, siehe Peter Lehmann - der chemische Knebel oder www.zwangspsychiatrie/faq
Die psychiatrischen Diagnosen, sind nur dazu da "lebensunwertes Leben" am sozialen Aufstieg zu hindern und auszubeuten. Das sind die "Rechtfertigungen" für Folter.
Man müßte erstmal das Wort 'einfach' betrachten.
Heute sagt man nicht unbedingt...entmündigt...sondern: man bekommt eher einen 'Betreuer'. Und wenn man einen Betreuer bekommt muss das ein Betreuungsgericht entscheiden. Voraus gehen auch Gespräche mit einem Arzt. Also 'so' einfach ist das nicht. Da werden schon einige Menschen gehört und beurteilen das, ob das nötig ist.
Es ist dasselbe, siehe zwangspsychiatrie.de/faq
Es wird von einem Sachverständigen ein Gutachten erstellt. Dieses Gutachten ist dann für das Gericht die Entscheidungsgrundlage.
Aber das muss dann wahrscheinlich eine schwere Schizophrenie sein und dann wird man auch vor Gericht angehört? Eine schizophren ähnliche Psychose die bereits aber vorbei ist, gehört wahrscheinlich nicht dazu?
Vorallem Wenn das Gericht bereits beschlossen hat das keine Eigen Gefährdung vorliegt wird der Fall dann so schnell wieder aufgerollt?