Vormieter zieht nicht pünktlich aus

10 Antworten

Oh je, hier geht ja lles durcheinander..... Zuerst: Du hast die Wohnung gemietet, es ist nicht "Deine" Wohnung ! Vertragspartner ist der Vermieter, der Vormieter hat Dich überhaupt nicht zu interessieren. Ein Vermieter der "aus Prinzip" zu Lasten der Vormieter renovieren will, der "Möbel in den Innenhof schmeisst" und einfach "Schlösser auswechselt", na hallo, da würde ich aber gut aufpassen, wie er dann mit deinen Anliegen, verträgen usw. umgeht ! Ich bin Hausverwalterin und dadurch bedingt eher vermieterfreundlich eingestellt, aber von den Vorhaben Deines Vermieters wird nichts funktionieren, es sei denn, er begibt sich auf kriminelle Wege. Und: in den meisten Mietrverträgen heutzutage sind Schadenersatzansprüche bei nicht fristgerechter Übergabe gegen den Vermieter ausgeschlossen. Zu Recht, denn der Vermieter kann ja, wie man sieht, nichts dafür und es kommt recht oft vor, dass Vormieter den Vermieter einfach ein bisschen ärgern wollen. Also mal im Vertrag nachsehen. Aber auf jeden Fall trotzdem die Forderungen gegen den Vermieter stellen, der kann ja dann ablehnen, kann aber dann wenigstens seinerseits Forderungen beim Vormieter geltend machen. Kann man nur hoffen, dass er dann nicht auch gleich Deine Sachen in den Hof transportiert, weil Du Forderungen stellst.....

Takiro21 
Beitragsersteller
 20.05.2012, 15:56

Erstmal danke für die Antwort. Um die verschlagenheit des Vermieters mach ich mir keine Sorgen, immerhin hat er den Vormietern schon bei vielen Problemen geholfen wie z.B. mit Zahlpausen oder wenn die Miete nicht gezahlt werden konnte dass diese von der Kaution abging, desweiteren zahlen die Herrschaften auch seit Monaten keine Miete mehr und wenn er sie anruft wird er entweder weggedrückt oder angeschrien. Das der Mann dabei nicht ganz kühl bleibt is verständlich :)

Das darf der Vermieter nicht, nur wenn der einen Räumungsbeschluß mit Gerichtsvollzieher hat - und den kriegt der erst wochen und Monate nach dem Auszugstermin.

Die Dir entstehenden Kosten kannst Du vom Mieter einklagen, nur wird das schwierig wenn der kein Geld hat.

Wenn aber der Vermieter die Wohnung aufbricht und räumt, so ist das seine Sache, der kriegt den Ärger.

Frag den Vermieter aber ob es eine Möglichkeit gibt Deinen Hausrat irgendwie unter zu bringen (Keller?) und vielleicht hat der eine Möglkichkeit Dich irgendwie vorrübergehend unter zu bringen.

albatros  20.05.2012, 00:43

Total falsch, du stiftest zum Gesetzesbruch an!

Commodore64  20.05.2012, 00:54
@albatros

Total falsch, du stiftest zum Gesetzesbruch an!

Was ist daran Anstiftung zum Gesetzesbruch wenn ich sage, dass der Vermieter das nicht darf? Wo bitte sage ich denn dass er den Vermieter dazu ermuntern soll das zu tun?

TomRichter  19.05.2012, 23:20

Die Dir entstehenden Kosten kannst Du vom Mieter einklagen

Nein - Vertragspartner und damit schadenersatzpflichtig ist der Vermieter. Er kann dann versuchen, sich die Kohle von den Ex-Mietern zurückzuholen.

Commodore64  20.05.2012, 00:30
@TomRichter

So meinte ich das. Hier wird dann der Vermieter auf den Kosten sitzen bleiben, hatte ich nicht bedacht!

Die Wohnung wurde berechtigter Weise fristgerecht gekündigt und wird nun an dich vermietet. Als Mieter hast du das Hausrecht. Und wenn sich fremde Leute in deiner Wohnung aufhalten und die nicht verlassen wollen, ruf die Polizei und zeig die Typen wegen Hausfriedensbruch an. Klar darfst du die Leute aus deiner Wohnung werfen bzw. der Vermieter das, bevor er die die Wohnung übergibt. Aber ich gebe dir den Tip, die Wohnung ganz genau zu inspizieren, vielleicht sogar mit einem Phasenprüfer jede einezelne Steckdose zu überprüfen und alle Mängel zu protokollieren. Ich könnte mir gut vorstellen, daß da einiges zustande kommt, wenn die Vormieter nicht gerade pfleglich mit der Wohnung umgeganen sind und vermutlich auch keine Renovierungsarbeiten geleistet haben.

Wobei du es noch einfacher lösen kannst. Du hast die Wohnung gemietet. Der Vermieter muß dafür sorgen, daß du sie bewohnen kannst. Ansonsten muß der Vermieter die Kosten übernehmen, die dir entstehen, wenn du vorübergehend in einem Hotel unterkommst und deine Sachen irgendwo einlagern mußt.

Was du anregen solltest, der Vermieter sollte die Türschlösser noch wechseln. Wer weiß, ob die mit einem angefertigten Nachschlüssel nicht doch wieder in "ihre" Wohnung reinwollen.

Takiro21 
Beitragsersteller
 20.05.2012, 09:04

Unser Vormieter hat die Wohnung sogar selbstständig gekündigt und hat zum 01.06 eine andere Bleibe. Mein erster Gedanke war natürlich auch der, dass mir die Wohnung natürlich gehört und dass diese Leute quasi mein Eigentum "besetzen". Das was du geschrieben hast warn auch teilweise die Wörter meines Vermieters: "Machen Sie sich drauf gefasst das am 1. die Wohnung komplett leer steht und unrenoviert ist und dass uns niemand die Tür aufmacht. Allerdings werde ich dann einen Schlosser mitnehmen der die Wohnung aufbricht und werde auch danach direkt die Schlösser wechseln lassen. Alles was dann noch in dieser Wohnung drinn ist wird einfach auf den Innenhof geschmissen"... Schimpfwörter die er dabei gesagt hat lass ich mal weg, er ist auch total entsetzt darüber wie krank manche Menschen sein können xD

Aryan2011  19.05.2012, 23:16

Das Problem ist einfach, dass der Mietvertrag nichtig ist!

Commodore64  19.05.2012, 23:16

Ist leider nicht so einfach.

Der alte Mieter muß die Wohnung in einer Schlüsselübergabe an den Vermieter zurück geben bevor der die Wohnung dann ebenfalls per Schlüsselübergabe an den neuen Mieter übergeben kann.

Ohne dass der alte Mieter sein Nutzungsrecht ab gibt geht das nicht! Sonst könnte ein Vermieter theoretisch die Wohnung mehrfach gleichzeitig vermieten!

Ihr Vertragspartner ist der Vermieter nicht die Vormieter. Sie müssen sich also in allen Dingen ausschließlich an diesen Halten. Sollte seine Wohnung nicht rechtzeitig frei sein, können Sie auf Kosten des Vermieters in ein Hotel Ziele und die Möbel ebenfalls auf Kosten des Vermieters einlagern lassen.

Selbstverständlich darf der Vermieter nicht die Wohnung einfach aufbrechenden Und räumen lassen. das geht nur über ein langwieriges Gerichtsverfahren.

Rein rechtlich Gesehen hast du gegenüber dem Vermieter Anspruch auf Schadenersatz, solltest du nicht pünktlich in die Wohnung kommen (evtl. Einlagerung deiner Möbel, zusätzliche Transporte etc.) Das hilft natürlich nur bedingt.

Du kannst nur hoffen, dass die Mieter sich nicht quer stellen werden und die Wohnung pünktlich räumen. So schnell geht das mit einem Rauswurf nämlich leider nicht. Oft hilft aber Strom und Wasser abdrehen und persönliches Erscheinen vor der Türe und so Druck machen..Viel Glück!

Aryan2011  19.05.2012, 23:25

Strom kann der Vermieter nicht abstellen, dafür ist ja der Stromanbieter zuständig und nicht der Vermieter.

Michel76  19.05.2012, 23:27
@Aryan2011

Wenn der Schaltschrank da steht, wo der Vermieter Zugang hat, dann kann der sehr wohl die Sicherungen raus nehmen. Da sehe ich kein technisches oder moralisches Problem.

Aryan2011  19.05.2012, 23:30
@Michel76

An sich ja, aber er macht sich strafbar! Wenn die Mieter den Strom zahlen, darf er das nun mal nicht machen.