Vorladung wegen Schwarzfahren unter 18?

5 Antworten

Ich bin im Bereich Jugendgerichtshilfe tätig und kenne es so, dass die Verkehrsunternehmen erst bei wiederholtem Schwarzfahren Anzeige erstatten (beim 2. oder 3. mal). Als Jugendlicher drohen dir- wenn du kein nennenswertes Einkommen hast - in der Tat nur einige Sozialstunden - sowie natürlich die 60 Euro für das Verkehrsunternehmen. Theoretisch musst du zur Sache nichts sagen bzw. bräuchtest bei der Polizei auch nicht erscheinen- müsstest dann aber damit rechnen noch vor Gericht zu landen- was dir (ohne bisherige Vorstrafen) ansonsten wohl erspart bliebe. Sagst du bei der Polizei aus und gibst an, dass es dir leid tut, wird die Staatsanwaltschaft entweder ein paar Sozialstunden verhängen und das Verfahren dann einstellen, mit etwas Glück wird sogar nur ein Gespräch bei der Jugendgerichtshilfe fällig.


ebruyc1 
Beitragsersteller
 15.03.2017, 13:57

Muss ich um Sozialstunden abzuleisten vor das Gericht? Geht das nicht einfach per Absprache? Ich hab garkeine Lust dass das alles so groß endet, ich hab meine Lektion gelernt und mach es nie wieder :-(

DerJoergi  15.03.2017, 14:02
@ebruyc1

hab ich doch geschrieben- wenn du zur Polzei gehst und noch nicht vorbestraft bist, geht das auch ohne Gericht. Nachdem du deine Aussage gemacht hast, erlässt die Staatsanwaltschaft Sozialstunden oder vielleicht auch nur ein Gespräch bei der Jugendgerichtshilfe.

Am Besten Entschuldigst du dich.

Leugnen oder gar nichts sagten bringt nichts. Man hat dich ja eindeutig erwischt. Und irgendwelche Ausreden sind auch blöd.

Wenn du dir bisher nichts hast zuschulden kommen lassen, und offensichtliche Einsichtig bist, wird die Strafe auch nicht allzu schlimm werden.

Auch, dass du gerne bereit bist Sozialstunden zu leisten, damit nicht deine Eltern auch noch belastet werden, kann man ruhig sagen! Es zeigt, dass du verstanden hast, dass es nicht richtig war aber auch, dass du nicht möchtest, dass deine Eltern dafür einstehen müssen.

Du bist minderjährig, damit sind nach Jugendstrafrecht Geldstrafen nicht möglich.

Das genaue Strafmaß liegt immer im Ermessen des Richters, als Ersttäter, geständig und Reue zeigend, besteht aber eine gute Chance mit einer Verwarnung oder einigen Sozialstunden davon zu kommen.

Das erhöhte Beförderungsentgelt wirst du aber zahlen müssen.

ebruyc1 
Beitragsersteller
 15.03.2017, 13:53

Das erhöhte Beförderungsentgelt hab ich sofort bezahlt gehabt, also hab ich keine Gefängnisstrafe zu befürchten?

DerJoergi  15.03.2017, 14:07
@ebruyc1

Im Jugendstrafrecht gibt es zwar keine Geldstrafe, aber als Auflage
kann bestimmt werden, dass ein Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen ist. Wenn man also mal von den juristischen Feinheiten absieht, gibt es praktisch schon Geldstrafen im Jugendstrafverfahren.

clemensw  15.03.2017, 14:10
@ebruyc1

OMG, nein, du hast ja niemand umgebracht.

So wie DerJörgi auch schreibt: Hingehen, die Vorwürfe zugeben und Reue zeigen - dann passiert nichts Schlimmes.

Eine Vorladung bekommst du nicht einfach so wenn du einmal schwarz fährst sondern wenn du das schon oft genug getan hast. Glaube also kaum das du schon daraus gelernt hast.

Je nach ermessen des Richters kannst du sozialstunden bekommen oder in den Jugendknast für eine kurze zeit. Eine Geldstrafe ist selbstverständlich auch möglich

ebruyc1 
Beitragsersteller
 15.03.2017, 13:59

Man kann auch direkt beim ersten mal eine Anzeige bekommen, das bestimmt der Kontrollör. Hat man 10 mal einen netten der nicht die Polizei ruft ist alles okey, aber wenn man einen schlecht gelaunten trifft der direkt die Polizei ruft..

MiezeKatzchen  15.03.2017, 14:05
@ebruyc1

du meinst wenn man sich selber biestig und trotzig darstellt. Der Kontrolleur macht nur seinen job, er ist in der hinsicht abgehärtet und verdreht bei kleinen rotznasen schon die augen

ebruyc1 
Beitragsersteller
 15.03.2017, 14:10
@MiezeKatzchen

Sie waren doch garnicht dabei und kennen mich nicht, wie kann man dann so beurteilen? :-)

MiezeKatzchen  15.03.2017, 14:11
@ebruyc1

nein, ich war nicht dabei aber du musst dich nicht selber als opfer darstellen

DerJoergi  15.03.2017, 14:15
@ebruyc1

Wenn bei euch die Verkehrsunternehmen tatsächlich schon beim 1. mal Schwarzfahren eine Anzeige erstatten sollten und du der Polizei glaubhaft versichern kannst, dass du aus Versehen Schwarz gefahren bist hast du sogar sehr gute Aussichten, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne irgendwelche Auflagen sofort einstellt.

Und im Brief stand ausserdem ich solle ein Lichtbildausweis mitbringen, wozu?

MaryLynn87  15.03.2017, 13:43

Damit sie wissen, dass du auch wirklich du bist.

ebruyc1 
Beitragsersteller
 15.03.2017, 14:02
@MaryLynn87

Das erklärt einiges, hab erst an die schlimmsten Sachen gedacht :D