Kann ich Work and Travel machen, obwohl meine Eltern Hartz 4 beziehen?
Hallo!
Meine Eltern beziehen Hartz 4, aber ich moechte ins Ausland (Australien, Neuseeland oder Kanada)
Man muss ja nachweisen, dass man genuegend Geld hat und ich spare gerade darauf da ich erst in der 11ten Klasse bin.
Wird mir das Jobcenter Schwierigkeiten machen oder das Hartz 4 meiner Eltern streichen?
2 Antworten
Du meldest dich dann ganz einfach ab und somit bekommen deine Eltern für dich dann keine Leistungen mehr !
Zu den Leistungen gehört aber nicht nur dein Regelsatz für deinen Lebensunterhalt,sondern auch dein Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),davon stünden dir dann bei 3 Personen 1 / 3 zu.
Wenn du dann ausziehst und dich abgemeldet hast,dann könnte es durchaus sein,dass dann die Wohnung deiner Eltern für sie alleine nicht mehr angemessen ist.
In der Regel würden sie dann für eine Übergangszeit von bis zu 6 Monaten auch die unangemessenen KDU - weiter bekommen und in dieser Zeit können bzw.müssen sie sich dann überlegen was sie machen möchten.
Entweder zahlen sie nach der Übergangszeit die Differenz selber zu oder sie müssen sich eine angemessene Wohnung suchen.
Dazu käme dann noch deine KV - die du für das Ausland abschließen müsstest.
Solange du noch bei deinen Eltern wohnst und deinen Bedarf nicht aus eigenem Einkommen decken kannst,gehörst du zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern.
Das bedeutet für dich,dass du aus einer Erwerbstätigkeit zwar Freibeträge nach § 11 b SGB - ll geltend machen kannst,diese aber nur bis auf Höhe deines Schonvermögens offiziell ansparen kannst.
Du darfst dann min. 3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen angespart haben,allgemein gilt,pro vollendetem Lebensjahr 150 € + diese einmaligen 750 €.
Wenn du nicht mehr zur BG - gehörst,also deinen Bedarf selber decken kannst ( musst du dann deinen Eltern deinen Kopfanteil der KDU / Kostgeld usw.selber zahlen ),dann könntest du auch ansparen was du möchtest bzw.auf jeden Fall mehr als diese 3850 €.
Solange du noch bei deinen Eltern wohnst und noch kein Einkommen hast,womit du dann deinen Lebensunterhalt selber bestreiten kannst,gehörst du noch zur BG - deiner Eltern !
Also müssen diese bzw.du,bevor du eine Beschäftigung aufnimmst,dass dann dem Jobcenter mitteilen und nachweisen wie viel du verdient hast.
Dann wird berechnet was dir nach Abzug von Freibeträgen noch an anrechenbaren Einkommen bleibt und ob du damit dann deinen Bedarf selber decken kannst.
Dein Bedarf besteht ab 18 und ab 2016 dann aus 324 € Regelsatz + 1 / 3 der KDU - also der Warmmiete,wenn du mit deinen Eltern alleine lebst.
Angenommen sie würden 600 € KDU - zahlen bzw.bekommen,dann läge dein Kopfanteil der KDU - bei 200 € + deine dann 324 € Regelsatz würde dein Bedarf bei 524 € liegen.
Würdest du jetzt angenommen 800 € Brutto und 650 € Netto verdienen,dann hättest du vom Brutto zunächst deine 100 € Grundfreibetrag nach § 11 b SGB - ll und von den übersteigenden 700 € ( 100 € - 1000 € Brutto ) blieben dir noch mal 20 % als Freibetrag und von 1000 € - 1200 € Brutto,noch mal 10 % Freibetrag.
Du hättest dann also bei 800 € Brutto einen Freibetrag von 240 € und diese würden dir dann theoretisch von deinen 650 € Netto abgezogen und würden 410 € anrechenbares Einkommen ergeben.
Deine Eltern würden dann also ca. 410 € weniger Leistungen für dich bekommen,diese musst du dann aus deinen 650 € deinen Eltern wieder geben und könntest diese 240 € Freibetrag ansparen.
Jetzt kannst du dir selber ausrechnen wie lange du dann arbeiten müsstest,bis du dein benötigtes Geld zusammen hättest bzw.dann erst mal aus der BG - fallen würdest.
Aber selbst wenn du aus der BG - raus bist,musst du deinen Eltern dann deinen Mietanteil usw.selber zahlen,weil sie ja nichts mehr für dich bekommen.
Das ist unmöglich. Um Hartz IV zu bekommen, musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und musst jederzeit zu Hause erreichbar sein per Brief. Du kannst allenfalls 3 Wochen Urlaub machen, musst dies aber dem Jobcenter bekannt geben.
Hartz IV dient dazu, jemandem die Existenz zu sichern, der gerade nicht die Möglichkeit hat, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, so lange, bis er wieder einen Job gefunden hat. Es dienst NICHT dazu, Leuten das Bankkonto fett zu machen, die im Ausland herumreisen und sich dort mit Jobs Geld verdienen.
Wenn man bereits bei der Einreise den Rückflug gebucht hat und ein Ticket vorweisen kann, brauchst du keine 5.000€, da werden dann "nur" 2.500$ gefordert.
Was du bei deinem Auslandsaufenthalt bedenken musst: deine Eltern werden in dieser Zeit in der du dich im Ausland befindest kein Kindergeld für dich bekommen, auf das sie vielleicht mit angewiesen sind.
Das mit den 2.500 wusste ich nicht.
Die Eltern bekommen die Beträge für alle Anwesenden, also alle zur Bedarfsgemeinschaft Gehörenden. Das Bargeld des Kindes im Ausland nicht - egal, ob es sich aus Hartz IV - Beitrag oder aus Kindergeld und einem kleineren Betrag Ergänzung aus Harzt IV zusammensetzt. Das Kindergeld ist zum Unterhalt des jeweiligen Kindes gedacht. Die Unterhaltskosten fallen bei Auslandsaufenthalt weg.
Meine Begründung hats weggehaun. Koenntestdu dir sie jetzt nochmal durchlesen ? Sorry bin neu
Ja, als ich die Antwort geschrieben habe, stand noch etwas anderes da ^^
So viel ich weiß, muss man nachweisen, dass man 5000 Euro Guthaben hat, um ein Visum für work and travel zu bekommen. Es könnte wohl auch ein Verwandter oder Bekannter bürgen.
Da du zur Bedarfsgemeinschaft gehörst, würde ein Einkommen von dir mit zum Familieneinkommen gerechnet werden und entsprechend vom Jobcenter ggf. geringere Beträge gezahlt werden. 5.000 Euro kann man wohl auch nicht ansparen, ohne es zum Familienunterhalt einzusetzen.
Sorry, ich habe außer Verwandten/Bekannten als Bürgen keine Idee, wie man Australien verwirklichen könnte mit Hartz IV. Vielleicht gibt es eine Alternative für dich, ein anderes Land?
(Ich weiß allerdings auch nicht, ob es den Begriff "work and travel" auch für andere Länder als Australien gibt. Andere Länder haben andere Bedingungen.)
Heisst das dass verwandte mein geld sozusagen zuruecklegen ?
Au pair im Ausland müsste auf jeden Fall möglich sein. Du wohnst dann nicht bei deinen Eltern und gehörst dann wohl nicht zur Bedarfsgemeinschaft.
Du wirst dann vor dem Jobcenter vermutlich nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören. Das heißt, dein Barbetrag entfällt für die Zeit des Auslandsaufenthaltes. Die Miete würde aber vermutlich weiterhin vom Jobcenter übernommen.
Aber wenn ich ins ausland gehe fuer work and travel , wohne ich doch auch nicht mehr zuhause und bin ja 18
Vielleicht sollte ich einfach mal beim jobcenter nachfragen
Du kannst wohl legal keine 5.000 Euro verdienen und sparen als Hartz IV Empfänger. Jegliches Familieneinkommen muss angegeben werden und berücksichtigt werden. Wenn du etwas verdienst und bei deinen Verwandten hinterlegst und dieses nicht beim Arbeitsamt angibst, wäre das Sozialbetrug.
Also das mit den 5000 Euro wird schwierig bis unmöglich, wenn nicht ein Verwandter seine eigenen 5000 Euro als Sicherheit zur Verfügung stellt. Er muss dieses Geld nicht ausgeben, sondern nur bestätigen, dass er es für den Notfall für dich einsetzen würde, wenn du z. B. deinen Rückflug nicht bezahlen kannst. Du könntest mit so einem Verwandten z. B. vereinbaren, dass du dieses Geld später zurückzahlen würdest, falls wider Erwarten etwas davon zum Einsatz kommen müsste.
Ja, frag mal nach beim Jobcenter. Auch wenn du 18 bist, gehörst du zur Bedarfsgemeinschaft. Wenn du in Australien bist, nicht. Nach Australien kommst du aber nur, wenn du die 5.000 nachweist. Die musst du also schon haben, während du noch in der Bedarfsgemeinschaft lebst, und da beißt sich die Katze in den Schwanz.
Vielen dank erstmal fuer die antwort !
Fragt das jobcenter dann also nivht nach woher ih das geld habe wenn ich nicgt mehr zur bedarfsgemeinschaft gehoere und kann ich dann auch arbeiten ohne , dass etwas abgezogen wird?