Vorladung bei Polizei ohne Grundangabe. Was tun?

6 Antworten

Ich solle nächste Woche bitte reinkommen zur Vernehmung als Beschuldigter.

Als Beschuldigter brauchst Du gar nicht zu diesem Termin zu erscheinen. Ansonsten - gehe hin - lasse Dir sagen worum es geht - und entscheide dann, ob Du etwas dazu sagen möchtest oder nicht.

anavi677  22.09.2018, 07:15

Die Möglichkeit sich zu äußern ist ein RECHT und ein Privileg! wenn man unschuldig ist, sollte man das tun

Dann ruf doch am Montag nochmal an und lass dir von dem zuständigen Beamten den Grund nennen. Ich würde nicht zu einer Vernehmung gehen, bei der ich nicht vorher weiß, worum es geht.

Wäre es etwas schlimmes, dann hätten sie dich schon geholt. Also bleib erst mal entspannt über das Wochenende.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Also erstmal hoffe ich, dass du über einen Hackangriff nicht missbraucht wurdest. Mein Tipp für dich wäre:
Erschein einfach pünktlich und gepflegt zum Termin und höre zu was dir vorgewurfen wird. Bei der Vernehmung kannst du dein Schweigerecht in Gebrauch nehmen, weil alles was du sagst (auch gut gemeintes) kann gegen dich verwendet werden. Höre am besten nur zu und erwähne, dass dein Anwalt für dich sprechen wird. Die Polizei wird dich aber sowieso dahingehend belehren.

Ibo3838  22.09.2018, 06:23

Das kann ich die leider nicht sagen, da ich selber noch nie angezeigt wurde.. komisch.. kann dir das echt nicht beantworten

JohnGotti95 
Beitragsersteller
 22.09.2018, 06:08

warum geben die einen keine Auskunft um was es geht?

ch62718ris  22.09.2018, 06:22
@JohnGotti95

Weil nur der Ermittelnde Beamte das sehen kann. sonst könntest Du Dir za antworten überlegen, die gar nicht stimmen. Denn stimmen brauchen sie nicht, da Du nicht unter Eid aussagst. Gehe einfach hin und höre zum größten Teil zu was die Polizei sagt. Sage nichts oder das Dein Anwal das klären wird oder so. Vielleicht will dich ja auch nur irgenwer ärgern.

Ich wünsche Dir alles Gute.

JohnGotti95 
Beitragsersteller
 22.09.2018, 06:47
@ch62718ris

alles klar danke!

ZuumZuum  22.09.2018, 07:37
@JohnGotti95

Verdunklungsgefahr, Ermittlungstaktik

Mach dir keinen Kopf. Hör dir erstmal an um was es geht, und wenn du wirklich nichts angestellt hast, hast du auch nichts zu befürchten! Du schaffst das schon, wird sich alles klären :)

JohnGotti95 
Beitragsersteller
 22.09.2018, 06:07

man kann ja auch mal was verbrochen haben ohne das man es weiss. ich find es echt blöd dass das nicht mal drinsteht um was es geht das seht mich etz voll unter druck kann mich nicht mal darauf vorbereiten... da steht nur " in der Vermittlungssache wegen Vernehmung ist ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich"

PolNRW93  22.09.2018, 08:35
@JohnGotti95

„In der Ermittlungssache wegen Vernehmung ist Ihre Vernehmung erforderlich“?? Okay, das macht echt überhaupt keinen Sinn. Es müsste z. B. heißen: „In der Ermittlungssache wegen Diebstahls am (Datum) ist Ihre Vernehmung...“

Da haben die einen Fehler gemacht.

JohnGotti95 
Beitragsersteller
 22.09.2018, 09:28
@PolNRW93

ich komm mir wirklich voll verarscht vor werde am montag den zuständigen polizist anrufen und fragen was dran ist...

Ruf an und frage, die sagen dir dann um was es geht. Du muss da eh nicht hin wenn du nicht willst. Also sag das du dich vorbreiten willst und ohne der Angabe von Gründen nicht können würdest

Der sagts dir dann