Vorladung bei der Polizei wegen Warenbetrug?
Ende lezten Jahres habe ich auf Ebay Kleinanzeigen etwas im Wert von 20 Euro an den Käufer versendet. Das Paket war unversichert ist, jedoch wieder zu mir zurückgekommen. Leider waren wir damals gerade im Umzug und so habe ich das ganz praktisch völlig vergessen.
Vor ein paar Tagen ist mir das Päckchen wieder in die Hände gekommen. Und Heute hatte ich auch schon die Vorladung der Polizei in den Händen.
Leider kann ich den Käufer nicht mehr kontaktieren da sämtliche Emails des Accounts (Es ist nur ein zweit Account, weswegen ich diesen auch ewigkeiten nicht mehr aufgerufen habe) gelöscht worden sind. Auch die Mails im Postfach(web) sind nicht mehr da.
Gibt es eine möglichkeit die alten Nachrichten in Web oder ebay kleinanzeigen wieder zu bekommen damit ich den Verkäufer kontaktieren kann?
Wenn nicht stehe ich ja bei der Polizei als "echter" Betrüger da, was selbstverständlich nie meine Absicht war. Meine Frau hat übrgens das Paket mit mir zur Post gebracht. Außerdem hat Sie die Abwicklung ins rollen gebracht, jedoch geht die Anzeige warum auch immer an mich.
Was kommt den an Kosten auf mich zu sollte es ungünstig laufen?
Vielen Dank
4 Antworten
Was da für dich tatsächlich bei rauskommt ist schwer zu sagen. Wenn du keine mehr als unseriöse Person bist sollte es zwischen wenig und nichts liegen.
Dein weiteres Vorgehen:
Auch wenn die "absoluten Profis" hier immer Empfehlen bei einer Vernehmung nicht zu erscheinen und am besten noch irgendeine Ausrede zu erfinden, bzw. gar nichts zu sagen da der Staat dir bei der Vernehmung zu 200% nicht zuhören will und dich vom Dieb zum Mörder erklärt, wäre ein schlaues Vorgehen, dort zu erscheinen und es einfach klarzustellen. Dann erkennt man auch das du an der Lösung des Problems interessiert bist.
§263 StGB (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
Wenn alles so war wie du es schilderst liegt nichtmal ein Betrug vor da du ja nie die Absicht hattest dich selbst dadurch zu bereichern, sondern schlicht ein Irrtum vorlag. Das du Umgezogen bist ist ja auch nachvollziehbar.
In der Regel ist es kein Problem, du kannst natürlich auch einfach vorher Anrufen und fragen ob du deine Frau mitbringen kannst eben weil sie den Kontakt mit dem Käufer hatte und du deshalb eigentlich nichts groß dazu sagen kannst.
Fragt sich, warum es als unzustellbar zurückgeschickt wurde?
Die Anzeige wurde ertattet und das Ermitlungsverfahren läuft,daran ändert sich auch nichts wenn Du das Paket nun versendest,stelle das bei der Vernehmung klar wie das dazu gekommen ist und das Du den Käufer,wohl nicht Verkäufer, nicht mehr kontaktieren kannst,somit lag da nie eine Betrugsabsicht bei Dir vor.
"Vor ein paar Tagen ist mir das Päckchen wieder in die Hände gekommen. Und Heute hatte ich auch schon die Vorladung der Polizei in den Händen."
Da hast Du den Beweis. Das Päckchen ist doch wohl mit dem postalischen Vermerk "nicht zustellbar" an Dich zurückgekommen.
Das stimmt. Ich habe es in der Hand gehabt weil ich es auf einen Trödelmarkt mitnehmen wollte. Das Paket war zugeklebt, ich habe alles aufgerissen weil ich nicht wusste was darin ist.
Der Aufkleber wurde dabei zerstört.
So unglaubhaft sich das ganze auch anhört.
Jetzt wird es schwierig.
Ich komme aber auch nicht auf die Idee, etwas, das ich verkauft habe, noch zum weiteren Verkauf auf den Trödelmarkt mitzunehmen. Es gehörte Dir nicht mehr, auch wenn es als unzustellbar zurückgemommen ist.
Vielen Dank für deine Antwort.
Das Problem das ich sehe, ist das das ganze schon etwas her ist und meine Frau zum Großteil mit dem Käufer komuniziert hat.
Ich war nur mit zum Versand des Paketes dabei. Die Anzeige geht jedoch gegen mich und ich bin vorgeladen. Jedoch kann ich dem Herren nicht all zuviel erzählen. Darf denn meine Frau mitkommen & Mitreden?