Brief von Polizei wegen EBay-Kleinanzeigen?
Hallo, ich hab folgendes Problem:
Vor 2 Wochen habe ich ein Brief von der Polizei, eine Vorladung wegen Warenbetrug auf eBay Kleinanzeigen.
Ich habe eine Sache für 60€ Und eine für 30€ verkauft, hab das Geld bekommen und die Ware nie abgeschickt. Nach 2 Tagen hatte ich ein schlechtes Gewissen, aber konnte das Geld nicht zurücksenden, da sowohl eBay Kleinanzeigen, als auch das PayPal-Konto gesperrt wurden.
Ich bereue meine Tat wirklich, ich bin 19 Jahre alt und hatte noch nie Probleme mit der Polizei. Natürlich würde ich die Betroffenen entschädigen. In dieser Zeit lief mein erstes Studium nicht gut, mein Führerschein hat auf sich warten lassen und mich finanziell lahm gelegt hat.
Ich bin momentan Lehramt-Student, bin sehr zufrieden mit meiner Lebenssituation, hab endlich den Führerschein und habe Angst, dass dieser ,,Fehltritt“ auf dem Führungszeugnis steht und ich meine Zukunft verbockt habe.
Hat jemand vllt. Erfahrung mit sowas und weiß, was mich erwarten könnte ?
5 Antworten
Bei solch einer geringen Summe kannst du das Verfahren, gegen eine Strafzahlung, problemlos von einen Anwalt einstellen lassen, ohne das du einen Eintrag im Führungszeugnis erhältst. Der Kostenumfang für Anwalt, Strafzahlung und Rückzahlung an den Geschädigten, würde sich insgesamt wohl auf 800 bis 1.000 € belaufen. Besorge dir unbedingt einen Anwalt und sage den Termin zur Vorladung bei der Polizei ab, da du dir zunächst einen Rechtsbeistand besorgen möchtest.
Klar, nur wird es dann sehr viel schwieriger für dich aus dem Schlamassel rauszukommen. Das Verfahren kann man nur durch einen Anwalt einstellen lassen und dieser wird dann entsprechend ein Deal vereinbaren. Du kannst natürlich auch Glück haben, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellt, darauf würde ich mich aber nicht verlassen.
Was ist, wenn ich ein Geständnis ablege und um Einstellung bitte und das Geld zurückzahlen möchte?
Strafe wirst du trotzdem bekommen und auf jeden Fall ein Eintrag im FZ.
Im normalen FZ oder nur im erweiterten ?
Keine Ahnung ob das auch im erweiterten FZ reinkommt.
Zitat :
... da sowohl eBay Kleinanzeigen, als auch das PayPal-Konto gesperrt.
Mach dir selbst nichts vor ! Dein "schlechtes Gewissen" hat sich erst dann entwickelt als du gemerkt hast, dass du in der Scheiße steckst, keine Minute früher.
Und dass es dir finanziell dreckig geht ist keine Ausrede; es gibt genug Menschen denen es finanziell noch schlechter geht als dir, zum Beispiel Obdachlose, die aber anständig bleiben.
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Mit lügen machst du es jedenfalls schlimmer für dich, weil niemand dir deine Lügengeschichte abkaufen wird, es sei denn du bist ganz geschickt im Geschichten erfinden.
Am besten fährst du, wenn du Bereitschaft erklärst die Waren nachträglich zuzusenden, oder alternativ das Geld zurückzugeben.
Das Einzige was für dich spricht, ist, dass es dir nicht mehr möglich war die Waren nachträglich zu liefern, weil die Konten bei eBay und Paypal bereits gesperrt waren.
Ich habe eine Sache für 60€ Und eine für 30€ verkauft, hab das Geld bekommen und die Ware nie abgeschickt.
Du wunderst dich ernsthaft warum man dich nun angezeigt hat? Sorry... aber das ist einfach nur Dämlich. Bist halt ein Betrüger.
Nach 2 Tagen hatte ich ein schlechtes Gewissen, aber konnte das Geld nicht zurücksenden, da sowohl eBay Kleinanzeigen, als auch das PayPal-Konto gesperrt wurden.
Da du offenbar mehrfach Betrug begangen hast, ist das nun die Konsequenz daraus.
Natürlich würde ich die Betroffenen entschädigen. In dieser Zeit lief mein erstes Studium nicht gut, mein Führerschein hat auf sich warten lassen und mich finanziell lahm gelegt hat. [...]
Hat jemand vllt. Erfahrung mit sowas und weiß, was mich erwarten könnte ?
Rührende Geschichte, die am Ende NIEMAND interessiert.
Du hast hier bewusst und wissentlich deine Straftat begangen um dir einen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Du solltest deine Aussage bei der Polizei machen, das geht zur Staatsanwaltschaft und der prüft dann ob man gegen dich Anklage erheben wird. Das geht vor Gericht, du wirst verurteilt (von Bewährung bis Vorstrafe inkl. Gefängnisstrafe ist alles drin).
Wo entnimmst du, dass ich mich darüber wunder ? Mir ist klar, dass das die Konsequenz ist und ich hätte wahrscheinlich als Betroffener genau so gehandelt.
Ich hoffe das du das Strafmaß im vollem Umfang erhälst...hier bei gute frage kannst jeden Tag lesen das jemand Schreibt das er was gekauft hat und die Ware nie angekommen ist. Ob du im Lehramt !?Studium bist oder Probleme oder mit dem Führerschein hast ist doch Schei.. egal. Wenn keine Kohle hast und das Geld knapp ist musst halt wie meine Tochter oder andere die sich im Studium befinden Arbeiten gehen.
Solche Leute verdienen bei mir kein Mitleit...
Ich möchte kein Mitleid, ich wollte lediglich die Gesamtsituation erklären.
Wenn bereits nach zwei Tagen dein Konto bei eBay Kleinanzeigen gesperrt wurde, hattest du ja keine Möglichkeit, zu schauen wohin die Artikel verschickt werden sollen oder die Käufer bzgl. einer Rückzahlung zu kontaktieren.
Das würde ich so angeben mit dem Hinweis, dass du gerne sofort die Artikel lieferst oder eine Rückzahlung leistest, sobald dir die Daten vorliegen.
Das wird denke ich nicht funktionieren. Mein PayPal-Konto war halt ein schnell erstelltes Fake-Konto mit anderen Namen, was ja verboten ist. Das kauft mir niemand ab.
Gesetzlich verboten ist das nicht, aber das weist natürlich auf betrügerische Absicht hin, ja.
Genau. Das meine ich
Dann wäre es wohl am schlauesten, das Geld zurückzuzahlen und ohne anwaltliche Beratung bei der Polizei keine Aussagen zu machen.
Denke du kannst mit einer Einstellung des Verfahrens, evtl. gegen eine Auflage wie Arbeitsstunden, rechnen.
Woher kriege ich die Kontaktdaten der Betroffenen?
Und würde Aussageverweigerung nicht, dass Strafmaß erhöhen.
Gibts auch eine Möglichkeit ohne Rechtsanwalt?