Vorladung als Beschuldigte nach 4 Monate nach der Straftat (die nie stattgefunden hat)?
Hallo Zusammen, wie ich schon bei meiner letzten Frage geschrieben habe, habe ich eine Einladung als Beschuldigte von Polizei bekommen. Ich werde von meinem Stalker (Ex-Freund) angezeigt, wegen Bedrohung. Da ich nicht wusste worum es geht und mein letzter Kontakt mit ihm noch im Dezember warm habe ich natürlich die Polizei angerufen und gefragt, wann die Anzeige erstattet wurde. Der Polizist sagte, dass diese noch aus Ende Dezember stammt und es geht um eine Art Stalking… Da ich keine Ahnung habe, was mein Ex da ausgedacht hat, gehe ich morgen zum Termin bei Polizei. Was mir komisch vorkommt, ist dass ich nie von der Anzeige gehört habe, und erst nach fast 4 Monate werde ich vorgeladen. Das ist natürlich schon wieder eine extreme psychische Belastung, weil ich diese Geschichte vergessen will. Damals habe ich Betreuung vom Weisen Ring bekommen, wohnte im Frauenhaus, weil ich alleine Angst hatte und musste meine Wohnung verlassen. Ich habe EA gegen Ex erstellt, die später wegen Wiederspruch zurückgezogen wurde…Ich habe ihn nie kontaktiert und ich hatte auch in der Vergangenheit ihm nie was Böses geschrieben oder gesagt… Und er schriebt mir immer noch, dass es ihm Leid tut, und dass er mich immer noch liebt usw. Werden diese alle Sachen reichen um der Polizei zu erklären, dass ich keine Schuld habe? Ich will auch nicht zu viel erzählen. Ich danke euch! LG Alina
4 Antworten
Die Polizei ermittelt nur. Diese brauchst Du nicht überzeugen. Der Staatsanwalt oder ev der Richter muß überzeugt sein, das hier nix vorliegt.
Dann kann es auch passieren, das es gar nicht zum Prozess kommt, das der Staatsanwalt gar keine Klage erhebt. Aber das muß eben erst ermittelt werden.
Ev wäre es anzuraten, vorher einen Anwalt zu befragen. Der weiß schon eher an welcher Strippe gezogen werden muß.
ja, ich weiß, dass man mit dem Anwalt nicht zur Polizei darf. Ich glaube ich gehe erstmal hin, höre mir das an. und dann entscheide ich mich...aussagen oder den Anwalt holen. Klar, entscheidet die Polizei nichts, aber ohne meine Aussage kommt es eher zur Anklage als mit...denke ich mindestens...was mir noch stört, warum nach 4 Monate. das ist wie wunde, die wieder aufgemacht wird ;(
Das kann ich leider nicht beantworten. cu
" Ich habe EA gegen Ex erstellt, die später wegen Wiederspruch zurückgezogen wurde"
Wer hat denn die Anzeige zurückgezogen? Du selbst?
Du schreibst, dass Du nicht zuviel erzählen willst, aber so kann man sich kein Bild machen, wer was getan oder nicht getan hast.
Sag bei der Polizei, wie es war, mehr kann man grundsätzlich nie tun; im Zweifelsfall brauchst Du einen Anwalt, sollte es einem Verfahren kommen
Das hat mein RA gemacht...
Dann nimm den mal mit zur Polizei; schon mal gut, dass Du einen hast
Speichere unbedingt alle Chatverläufe und Nachrichten von Ihm, damit du diese später vor Gericht gegen Ihn verwenden werden können.
Kontaktiere einen Anwalt und der Rest sollte sich von alleine klären.
Nimm all deine Unterlagen, gehe dorthin, höre dir an was man dir genau vorwirft, was du gemacht haben sollst. Dann entscheidest du, ob du was aussagst oder nicht. Einen Anwalt würde ich jetzt noch nicht konsultieren.
Sollte sich herausstellen, dass er sich das alles aus den Fingern gesogen hat, erstatte gegen ihn eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung.
Vielleicht will er auf diese Weise erreichen, aktuelle Daten von dir zu bekommen.
Und noch eine kleine Frage: warum erst nach 4 Monate? Sollte ich was gemacht haben, müssten die mich doch viel früher ansprechen? Ich weiß, als ich den Ex angezeigt habe, war die Polizei am nächsten Tag bei ihm und hat ihn belehrt...
Kann vielerlei Gründe haben. Arbeitsbelastung der Polizei z.B.
ich vermute aber, dass es die Polizebeamten nicht so dringlich gesehen haben, vielleicht sogar selbst an der Straftat zweifeln... aber Kraft Gesetzes ermitteln müssen.
Vielen Dank, das habe ich mir auch gedacht. Den RA kann ich später einschalten. Im Moment glaube ich sollte es reichen, dass ich mein Zustand zu dem Punkt beschreibe.
Damit kein Missverständnis entsteht: Nicht mit dem Anwalt zur Polizei. Den Anwalt vorher konsultieren und ev auf seinen Rat hören.
Immerhin ist schon ein Anwalt mit dem Fall vertraut.