Vorgehen gegen Beamtenbeleidigung?
Letzten samstag auf denn sonntag war rich ziemlich betrunken and have aus dummheit Eminem polizeistreifen denn mittelfinger gezeigt.....leider wurde was gesehen and die polizisten wollten meinen Ausweis Adresse usw sehen bzw wissen dannach hiess es mich würde nun eine Anzeige wegen beamtenbeleidigung erwarten.....ich würde einen Brief bekommen und wahrseinlich eine Busse.....gibt es Möglichkeiten dagegen rechtlich vorzugehen? ZB wegen zurechunungfähigkeit usw? Ich war an dem abend ziemlich betrunken und wurde schon 10 Minuten vorher aus einer Discothek rausgeschmissen....nüchtern wäre mir das niemals passiert kann ich wegen unzurechnungfähigkeit gegen die Anzeige vorgehen?
12 Antworten
Hallo bochsner2015,
dass Du wahrscheinlich nur eine "Busse" bekommst ist ausgeschlossen.
Beleidigung ist keine Ordnungswidrigkeit die mit einem Bußgeld geahndet wird, sondern hierbei handelt es sich um eine Straftat nach folgender Rechtsgrundlage:
§ 185 StGB - Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
Falls Du meinst Du kommst, wegen Schuldunfähigkeit um die von mir fett dargestellte Strafe herum, muss ich Dich leider enttäuschen, denn es gibt auch noch den folgenden Paragraphen:
§ 323a StGB - Vollrausch
(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.
(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt, wenn die Rauschtat nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt werden könnte.
Das heißt, so oder so droht Dir eine
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.Es ist aber recht unwahrscheinlich, dass man in Deinem Fall von einer Schuldunfähigkeit aufgrund Deiner Alkoholisierung ausgeht, denn dazu hätte man Deine Promillewert zur Tatzeit ermitteln müssen.
Mit etwas Glück bleibt Dir aber eine kostspielige Hauptverhandlung erspart und Dir wird die Höhe der Geldstrafe per Strafbefehl zugestellt.
Die Geldstrafe wird immer in Tagessätzen festgelegt, wobei ein Tagessatz 1/30 Deines monatlichen Einkommens entspricht. Bedeutet, ist Dein Einkommen niedrig, musst Du auch nur wenig bezahlen, ist Dein Einkommen hoch, bezahlst Du auch viel.
Schöne Grüße
TheGrow
@TheGrow mal wieder eine perfekte Antwort :)
Mein Tipp:
Versuch die Beamten ausfindig zu machen und entschuldige dich aufrichtig bei Ihnen...das kann schon Wunder bewirken. Und falls es zu einem Verfahren kommt, gib es zu, erkläre dich und entschuldige dich.
Sonst würde ich mir einen Anwalt nehmen. Der muss prüfe, ob die Anzeige so überhaupt zulässig ist, weil die deinen Alkoholgehalt nicht gemessen haben. Ich würde mich aber lieber bei denen entschuldigen. Bei Polizeibeamten ist davon auszugehen, das du bei einem Verfahren den Kürzeren ziehst...
Viel Glück und das nächste mal weniger trinken ;-)
Nachtrag: Dein TITEL sollte übrigen wie folgt lauten:
VORGEHEN BEI VORWURF DER BEAMTENBELEIDIGUNG....
wie schon gesagt, deutsche Sprache, schwere Sprache ....
1.) Bist Du gerade nüchtern?? Wenn ja, dann solltest Du statt Party zu machen mal allerdringenst an Deiner Rechtschreibung arbeiten, denn Deine Story liest sich wie Kraut und Rüben
2.) Wegen Unzurechnungsfähigkeit wegen Alkoholkonsum bekommt keiner für sein eklatantes Verhalten Bonuspunkte, sondern wird genauso bestraft, wie einer der meint, er hätte nicht gewußt, dass man am Stoppschild halten muss... gemäss dem Spruch: "Dummheit schützt vor Strafe nicht"
3.) was auf Dich zukommt wird an anderer Stelle entschieden...ich weiß nicht wie "alt" Du bist, aber das kann alles sein, vom saftigen Bußgeld über Sozialstunden etc.!
Ich wünsche Dir, dass Du zukünftig im Leben besser zurecht kommst....!
Hi.
Es gibt keinen Straftatbestand der "Beamtenbeleidigung". Wenn eine Anzeige wegen Beleidigung kommt, mußt du mit einer Geldbuße rechnen. Da helfen keine faulen Ausreden.
Gruß, earnest