Von Eltern rausgeschmissen - Was tun?

13 Antworten

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Lebensunterhalt:

Jetzt zum Jobcenter und einen Antrag auf Alg2 stellen. Das Jobcenter muss Dich erstmal unterstützen und wird vermutlich wollen, dass Du bei Deiner Mutter Unterhalt eintreibst, sofern sie genug Einkommen hat.

Wohnung:

Wirst Du Dir selbst suchen müssen, wir haben ja keine Planwirtschaft. Die Finanzierung musst Du mit dem Jobcenter absprechen. Als Schüler kommt für Dich auch ein Wohnheim für junge Erwachsene in Frage. Für den Notfall gehst Du zum Wohnungsamt und lässt Dich in eine Notfallunterkunft zuweisen. Das ist allerdings nicht besonders lustig.

Das Jobcenter muss die eigene Wohnung bzw. das Wohnheim akzeptieren, wenn Deine Mutter Dich nicht mehr bei ihr wohnen lassen will (und offenbar gibt es gute Gründe dafür). Sie sollte es möglichst auch schriftlich machen.

Perspektivisch:

Stelle sofort einen Antrag auf Schülerbafög. Wenn der bewilligt ist, kannst Du beim Jobcenter noch einen Zuschuss zu den ungedeckten Wohnkosten beantragen.

Tipp:

Dem Jobcenter gegenüber hast Du vor Ende Januar noch keine definitive Zusage für den Schulplatz. Dann würden die ab Februar nix mehr zahlen, und das Bafög wird bis dahin nicht fertig berechnet sein. Nimm lieber eine Rückzahlungsforderung des Jobcenters in Kauf.

Die Antragsformulare und Ausfüllhilfen für ALG2 findest du auf "arbeitsagentur.de" unter "Formulare". Wichtig ist, dass du alle Anträge und Unterlagen nachweislich einreichst (also die Abgabe z.B. auf einer mitgebrachten Kopie mit Stempel und Datum betätigen lassen). In deinem Fall (bis Unterhalt, Bafög etc. geklärt sind) kannst du separat auch beantragen, dass dir die Leistung auf "vorläufiger Basis" bewilligt werden soll ;dabei auf deine aktuelle Mittellosigkeit und Notlage hinweisen u. ggf. wenn nötig auch einen (Bar-) Vorschuss beantragen. Gleichzeitig auch die schriftl. Zustimmung zu einer eigenen Wohnung beantragen und dir die örtlichen Angemessenheitskriterien geben lassen (max. Miete/qm für 1 Person). Den Antrag auf die nötige Wohnungs- Erstausstattung kann man dann noch später (aber im Voraus, vor dem Kauf) stellen. Parallel auch ruhig schon mal beim Wohnungsamt und bei Wohnungsbaugesellschaften vorbeigehen und sich als wohnungssuchend listen lassen. - Das Jobcenter ist verpflichtet, Anträge anzunehmen und zu bescheiden. http://hartz.info/index.php?topic=10.0

AB ZUR ARGE!! Das Hotel Mama ist geschlossen!

die arge kann dir helfen! du kriegts sozialhilfe (hartz 4 ) und ne wohnung!

finde es super von dir, das du noch mal die schulbank drücken willst, um später nen besseren job kriegen zu können!

Auf jeden Fall zum Jobcenter gehen und dein Problem ihnen schildern. Hoffentlich klappt es auch, dass du ALG2 beantragen kannst (,weil du unter 25 Jahre alt bist.). Sonst kannst du auch zum Jugendamt gehen und die würden dich vorrübergehend in ein Heim schicken. Viel Glück, dass es mit einer entsprechneden Wohnunterkunft klappt.

abcStefanie  11.01.2012, 12:57

Wegen dieser Situation, solltest du auch Kindergeld auf dein Konto ausgezahlt bekommen. Rede daher mit der Familienkasse, vgl. dazu http://dejure.org/gesetze/EStG/74.html .

ARGE kackt drauf die juckt es nicht was mit dir passiert Spreche! aus Erfahrung die schicken dich in eine Pension. Besser ist sich des zuhause noch ein wenig den Stress zugeben dann nach der Schule und wenn du ein Vollzeit Job hast ausziehen!

PatrickLassan  11.01.2012, 12:09

wenn du einen Vollzeitjob hast ausziehen!

Frage nicht gelesen ?

birmingham4utd 
Beitragsersteller
 11.01.2012, 12:08

Ich glaube in diesem Fall ist das wirklich unmöglich!

Also es ist kein 08/15 Streit gewesen wie man es kennt.

Sondern, leider, ein extremer Härtefall.

mainstream50  11.01.2012, 12:33
@birmingham4utd

Wenns so ist muss sie die kosten übernehmen. Lass dich aber lieber beraten. Viel Glück