Vom Nachbar beleidigt worden bei höflicher Bitte um Nachtruhe?
Hallo,
letzten Sonntag bin ich um 23 Uhr von einem Nachbar übelst beschimpft und beleidigt worden, nachdem ich um 23 Uhr aus dem Fenster heraus höflich um Rücksichtnahme gebeten habe, da er und sein Nachbar bereits den ganzen Tag bis in die späten Abendstunden sehr laut auf den beiden nebeneinanderliegenden Balkonen zugange waren.
Ich wurde von einem Nachbarn im O-Ton wie folgt beleidigt: DU IDIOT, DU OSSI, DU GEHÖRST HIER NICHT HIN, GEH WEG mit abweisender Armbewegung, geh INS OSSILAND, HALT DEN MUND, etc. etc-
Habe diese ganze Beleidigungstirade aufgenommen und dieser Nachbar ist laut und deutlich zu hören, nachdem er sein Einverständnis zur Aufnahme gegeben hat.
Ich habe den Vermieter schriftlich informiert, wie bisher, er will nichts machen, wäre alles privatrechtliche Sachen. Dies geht nun schon seit Jahren, der Vermieter bleibt untätig, kann man da was machen?
Danke
6 Antworten
Wenn der nochmal Krach macht, fertige ein Lärmprotokoll an und zeig den Vollpfosten an. Mit solchen Leuten kann man nicht diskutieren.
danke
VM und Polizei helfen NICHT weiter, - wie du inzwischen selber feststellen konntest👎!
Das was 100% hilft heißt
UNTERLASSUNG (strafbewehrt und mit RA)👍.
Wenn du also RUHE haben willst, mach mir am Besten 1 Freundschaftsanfrage ...und ich helfe dir Punkt für Punkt bis zum ERFOLG, - garantiert ! Ich habe zur Zeit selbst 2 vergleichbare Verfahren laufen. Dauert allerdings je nachdem ob dein Nachbar gleich reagiert und wie lange vor allem das Gericht sich Zeit lässt 1 Monat bis ca. ¾ Jahr. Schneller geht's nicht, wenn gründlich vorgegangen wird.
TONAUFNAHME der massiven Beleidigungen ist schon Mal ein sehr guter Pluspunkt ...und die Beleidigungen sind strafbar !
Hallo und schönes Wochenende Gerhart.
Das siehst du vollkommen richtig, eine strafbewehrte UNTERLASSUNGS-ERKLÄRUNG muss der Empfänger NICHT unterschreiben und die RA-Gebühr iHv. 136,39€ bezahlen. Hat MEIN Nachbar gleichfalls (hauptsächlich auch auf Grund Nächtlicher Ruhestörung) ignoriert.
In so einem Fall folgt DIREKT der ebenso strafbewehrte UNTERLASSUNGS-KLAGEANTRAG vom RA an das AmtsGericht.
SO wird aus einem 3-stelligen Schuldbetrag des Empfängers "schnell" ein 4-stelliger. Selbst Randalierer und Junkies lernen über ihren Geldbeutel das Wichtigste doch dazu.
Wie kommst du auf die krumme Summe von 136,39€? Und warum sollte der Störer das auch noch bezahlen? Ich meine, dass du doch den RA bezahlen müsstest und im Weiteren der Störer, wenn du eine Schadensersatzforderung verlangst. Da muss die Beweislage aber auch felsenfest aussehen, oder?
Die knapp 137€ in meinem Fall von UnterlassungsErklärung die mein Störer hätte an BERATUNGSGEBÜHR für mich an meinen RA bezahlen müssen, setzen sie grob zusammen aus gut 100€ Beratungsgebühr + meine NUR 15€-Minibeteiligung an Beratungsgebühr pro Rechtsfall als GRUNDSICHERUNGSEMPFÄNGER und die üblichen 20€ Post- und Telekom-Pauschale des RA. Und die krumme Summe kommt durch die 19% Mwst.
Mein RA arbeitet ja nicht ganz kostenlos.
BEWEISE habe ich und sogar einen ZEUGEN, der unter anderem mit den selben 4 Worten: ICH SCHLAG DICH ZUSAMMEN! nachts wenige Minuten zuvor im Vorflur bedroht wurde. Wegen dem Punkt wurde das Verfahren auch vom AG Kassel ans Familiengericht abgegeben (mit Zustimmung von mir und meinem RA), WEIL offenbar GEWALTANDROHUNGEN hauptsächlich innerfamiliär vorkommen und daher am Familiengericht angesiedelt sind (jedenfalls hier in Kassel, ist ja vllt. auch eine RäumlichkeitsFrage).
Meine Rechtsstreitigkeiten ziehe ich immer einfach durch. Habe gerade vor 8 Tagen mit dem 2. angefangen. Und der 3. wäre auch gleich am 02.07.20, am 2. Tag nach Einzug reif gewesen, DAS hätte aber mein Rechtspfleger auf dem AG bestimmt abgewinkt.
Wohnen an meinem kurzen Vorflur nur 3 weitere, aber immer nur Deppen.
ich habe alles verstanden.....
Wegen Beleidigung kann der Vermieter auch nichts machen.
Bei Ruhestörung ginge das schon, die müsstest du nachweisen können. In dem Fall kann der Vermieter entweder den / die anderen Mieter abmahnen oder sogar kündigen, wenn er nichts unternimmt oder seine Unternehmungen nicht helfen, kannst du die Miete mindern.
Ferner kannst du bei Ruhestörung auch die Polizei rufen, spätestens bei den Beleidigungen hätte ich das getan, die sorgen dann schon für Ruhe.
ja ich musste ja vor einem Monat schon die Polizei rufen, als dieser Nachbar dann zwei andere Nachbarn anstachelte und alle gegen mich hetzten und hämisches Grinsen und beleidigen hat der Polizei ja nicht gereicht, weil strafrechtlich nicht relevant. aber was man alles erleben muss.
Sie können den Nachbarn anzeigen; ob es etwas bringt, selbst bei der Beweislage?
ja, zeig ihn halt an
hab ich gemacht, aber das scheint ja jetzt Dauerzustand da zu werden, nicht schön
Der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsaufforderung muss der Empfänger auch unter Mitwirkung eines Rechtsanwaltes keinesfalls nachkommen, selbst wenn sie dem Empfänger durch Einwureinschreiben oder Gerichtsvollzieher zugestellt wurde.
Aber der Empfänger gibt kein gutes Bild in einem Zivilgerichtsverfahren ab, weil ihm hier Vorsatz der Beleidigung und Ruhestörung unterstellt werden könnte.