Rückgaberecht bei Brillenkauf?
Hallo ich habe mir eine neue Brille machen lasse aber jetzt nach nicht mal 2 Monaten geht immer ein Glas aus der Fassung heraus ich war jetzt schon zweimal im Geschäft und jetzt meinte der Optiker ich müsse auf meine Kosten von 120€ andere Gläser bestellen,kann ich in dem Fall vom Kauf zurück treten ?
7 Antworten
Das ist unverschämt von dem Optiker...
du kannst das Geld für deine Brille einschließlich Gläser zurückverlangen. Du hast ihm die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben. Wenn er das nicht schafft muss entweder er Ersatz beschaffen und zwar kostenlos oder dir das Geld zurückzahlen...
ich würde mir auf jeden Fall einen anderen Optiker suchen
So habe ich das geschrieben
Ich habe nur präzisiert.
Moment.. Du drückst die Gläser ja wohl nicht raus, sondern die sind wohl schlecht eingearbeitet. Das ist ein Mangel, den der Optiker beheben muss auf seine Kosten.. da musst Du nicht die Gläser zahlen.
Und falls es irgendwie an der Fassung liegt (da ein Verarbeitungsfehler?), dann muss er auch nachbessern, aber nicht auf Deine Kosten.
Hallo,
natürlich muss der Optiker die Gläser tauschen wenn es sein verschulden ist. Also zum Beispiel zu klein geschliffen. Er muss nachbessern.
Kaufrücktritt ist nicht direkt möglich. Erst muss nachgebessert werden.
Er hatte bereits zwei Gelegenheiten dazu. Lies genauer.
Hat aber außer reden nichts gemacht. Das ist keine Nachbesserung.
Eben doch. Er hat offensichtlich das Glas zweimal wieder reingebastelt. Es genügt, dass er zwei Gelegenheiten zu "richtigen" Nachbesserung nicht wahrgenommen hat.
Das Wiederreinbasteln des Glases wir ein Richter mit Sicherheit als Nachbesserungsversuch werten.
Nach 2 missglückten Nachbesserungsversuchen kannst Du vom Werkvertrag zurücktreten, ES SEI DENN, der Optiker hat Dich auf die mangelnde Eignung der gewählten Fassung hingewiesen, WEIL die Gläser nicht gut zu befestigen sind.
Dass ein Kollege so dreist ist, sich schlampige Arbeit auch noch vom Kunden bezahlen lassen zu wollen, kann ich fast nicht glauben. Sollte es aber so sein, kannst Du ihm die Brille ohne Wenn und Aber zurückbringen und auf weitere Nachbesserungsversuche wegen mangelnden Vertrauens verzichten.
und jetzt meinte der Optiker ich müsse auf meine Kosten von 120€ andere Gläser bestellen,
Wenn dieser Optiker die jetzigen Gläser falsch eingepasst hat, so ist er in der Verpflichtung. Entweder liefert er auf eigene Rechnung neue Gläser und passt diese ein oder er nimmt die komplette Brille zurück.
Genau!
Er hat schon zweimal vergeblich versucht, nachzubessern. Die Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Kaufvertrag sind bereits erfüllt.